Common use of Versicherungsjahr Clause in Contracts

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Private Krankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort Med, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort U

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Höherstufungen und Vertragserweiterungen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung Ver- sicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Option Nach Dem Tarif Option P, Private Krankenversicherung, Versicherungsvertrag

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)beginnt mit dem im Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Vertragsände- rungen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)an. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif diesen Allgemei- nen Versicherungsbedingungen zu oder bzw. anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Vertragsände- rungen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/MB/ KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung Ver- sicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung Mit- versicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungs- jahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)beginnt mit dem im Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung Mit- versicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Vertragsände- rungen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung Versi- cherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits be- reits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns Versicherungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Höherstufungen und Vertragserweiterungen.

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Samples: Krankenhaustagegeldversicherung

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Vertragsänderun- gen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)Versicherungsbeginns an. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu oder bzw. anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen Per- sonen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)beginnt mit dem im Versicherungs- schein bezeichneten Zeitpunkt. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Vertragsänderungen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung Mit- versicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009)Versicherungsbeginns an. Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu oder bzw. anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichenangeglichen.

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Samples: Private Krankenversicherung