Versicherungsjahr. Unter einem Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von genau einem Jahr zu verstehen. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das erste Jahr der Vertragslaufzeit fängt mit dem Tag an, den der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer als Versicherungsbeginn für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Der Vertrag endet genau ein Jahr später (Vertragslaufzeit). Im VersStG wird die Erhebung der Versicherungsteuer geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, von wem und wann die Versicherungs- steuer zu zahlen ist.
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Samples: Insurance Agreement, Rechtsschutzversicherung, Insurance Agreement
Versicherungsjahr. Unter einem Als Versicherungsjahr ist ein gilt der Zeitraum von genau einem Jahr zu versteheneines Jahres. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das Für die erste Jahr der Vertragslaufzeit fängt mit dem Tag an, den der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer Laufzeit nach Abschluss des Vertrags kann weniger als Versicherungsbeginn für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Der Vertrag endet genau ein Jahr später (Vertragslaufzeit)vereinbart werden, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, zum Beispiel dem 1. Im VersStG wird die Erhebung der Versicherungsteuer geregeltJanuar eines Jahres, beginnen zu lassen. So ist dort unter anderem festgelegt, von wem Bei Verträgen für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen und wann die Versicherungs- steuer zu zahlen istbei Wagnissen des Kfz-Handels und -Handwerks gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als Versicherungsjahr.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr ist die Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages. Unter einem Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von genau einem ei- nem Jahr zu verstehen. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das erste Jahr der Vertragslaufzeit fängt mit dem Tag an, den der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer als Versicherungsbeginn für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Der Vertrag endet genau ein Jahr später (Vertragslaufzeit). Im VersStG wird die Erhebung der Versicherungsteuer geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, von wem und wann die Versicherungs- Versicherung- steuer zu zahlen ist.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr ist die Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages. Unter einem Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von genau einem ei- nem Jahr zu verstehen. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das erste Jahr der Vertragslaufzeit fängt mit dem Tag an, den der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer als Versicherungsbeginn für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Der Vertrag endet genau ein Jahr später (Vertragslaufzeit). Im VersStG wird die Erhebung der Versicherungsteuer geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, von wem und wann die Versicherungs- steuer zu zahlen ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung