Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung); b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) 6.3.1. diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selb- ständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) 6.3.2. Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare ; gemein- schaftlich genutzte Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten vorge- halten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber 6.3.3. darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeichne- te Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten ge- nutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende anschlie- ßende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, WaschkellerWasch- keller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung Woh- nung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.die-
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – - einschließlich Garagen – - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) 7.3.4 Darüber hinaus werden auch vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);,
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;,
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.,
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur WohnungWoh- nung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene ausge- wiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausrat Versicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten be- treten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende anschließen- de Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Per- son zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – - einschließlich Garagen – - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene ausge- wiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindetbe- findet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selb- ständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten pri- vaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich ein- schließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen Stell- flächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung Woh- nung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Per- son privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten und es gibt keinen Publikumsverkehr (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß bestim- mungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe im Umkreis von einem Kilometer des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeich- nete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden leben- den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, FahrradkellerFahrradkel- ler, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest zumin- dest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Per- son privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß be- stimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räumealle Räume des Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudesgenutzt werden. Hierzu zählen auch beruflich/gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich sofern diese entweder nur über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung)sind oder keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet;
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten pri- vaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich einschließ- lich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat Haus- rat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück), des Grund- stücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung Woh- nung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
e) Sofern im Versicherungsvertrag besonders vereinbart, besteht auch Versicherungsschutz in Wohnungen und Räumen, die aus- schließlich von Kindern während der Ausbildung, Wehr- und Zi- vildienst oder Studienzeit genutzt werden und ein eigener Haus- stand gegründet wurde Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Höchstent- schädigung je Schadenfall 10.000 Euro.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete be- zeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichenermögli- chen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen Flä- chen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören gehö- ren nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich aus- schließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten pri- vaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden Nebengebäu- den – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück), des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen Ga- ragen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese die- se zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchs- tens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeich- nete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Per- son privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende an- schließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Insurance Contract
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichenermögli- chen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht auch zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;,
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten vorge- halten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.,
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.Garagen,
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeich- nete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden leben- den Person privat genutzten Flächen eines GebäudesGebäu- des. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich ge- werblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der WohnungWoh- nung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende an- schließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher häusli- cher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich ein- schließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, FahrradkellerFahrrad- keller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeich nete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. RäumeRäu me, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende anschlie ßende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Gemein schaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi cherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstän- dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören gehö- ren nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen Ter- rassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen Ga- ragen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;be- findet.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen Stellflä- chen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes Versi- cherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbst- ständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich ausschließ- lich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich direkt über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);betreten.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich ein- schließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat dem Haus- rat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grund- stücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung Woh- nung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstän- dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen Terras- sen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen Stellflä- chen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWohnung des Versi- cherungsnehmers. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichendienen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden leben- den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich ausschließ- lich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);; – 7 –
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
d) gemeinschaftlich mit anderen Hausbewohnern genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen Stell- flächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen Flä- chen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich ein- schließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindetVersicherungsgrundstücks;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene ausgewie- sene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück), auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.Versicherungsgrundstück;
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flur- stücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Woh- nung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befindengehört.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur WohnungWoh- nung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – Ne- bengebäuden - einschließlich Garagen – - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene ausge- wiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.be- findet;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus- schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur WohnungWoh- nung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene ausgewie- sene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Per- son privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten und es gibt keinen Publikumsverkehr (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß bestim- mungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.;
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des im Umkreis von einem Kilometer vom Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören
a) 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden leben- den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte ge- nutzte Räume in Nebengebäuden – - einschließlich Garagen – - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
c) 7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) 7.3.4 Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi- us 3 km ) des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Versicherungsvertrag
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur WohnungWoh- nung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte versi- cherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, FahrradkellerFahrradkel- ler, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest zumin- dest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich aus- schließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören ge- hören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich aus- schließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende anschlie- ßende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft Gemein- schaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;be- findet.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene aus- gewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, WaschkellerWasch- keller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnetGaragen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);.
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;.
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstückdes Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
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Samples: Hausratversicherung