Versicherungspflicht. Sämtliche Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, sonstige Anlagen, Vorräte und dergleichen sind in ausreichendem Umfang gegen die üblichen Risiken versichert zu halten.
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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag, Kreditvertrag
Versicherungspflicht. Sämtliche Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, sonstige Anlagen, Vorräte und dergleichen sind in ausreichendem Umfang Um- fang gegen die üblichen Risiken versichert zu halten.
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Samples: Kreditvertrag