Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IX. 3 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 1.4.1.2 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer 1.4.1.3 Beruht ein Schaden gemäß Umwelt-Basisversicherung auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Absatz 2 SVAHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so gelten diese Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IXVIII. 3 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
1.4.1.2 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer
1.4.1.3 Beruht ein Schaden gemäß Umwelt-Basisversicherung auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Absatz 2 SVAHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so gelten diese Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen
Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/BerufsBetriebs- / Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IXVIII. 3 3. besteht Versicherungsschutz im Rahmen Rah- men der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresSachschä- den.
1.4.1.2 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer
1.4.1.3 Beruht ein Schaden gemäß Umwelt-Basisversicherung auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Absatz 2 SVAHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so gelten diese Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen, Haftpflichtversicherung Für Photovoltaik
Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IX. Teil X. Xxxxxx 3 besteht Versicherungsschutz im Rahmen Rah- men der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresSachschä- den.
1.4.1.2 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß ZifferTeil
1.4.1.3 Beruht ein Schaden gemäß Umwelt-Basisversicherung auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Absatz 2 SVAHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so gelten diese Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren
Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IXVIII. 3 3. besteht Versicherungsschutz im Rahmen Rah- men der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresSachschä- den.
1.4.1.2 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer
1.4.1.3 Beruht ein Schaden gemäß Umwelt-Basisversicherung auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Absatz 2 SVAHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so gelten diese Versicherungsfälle als ein Versiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
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Samples: Sv Vereinspolice