Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IX. 3 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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Versicherungssummen/Maximierung. 1.4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die zur Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Für Schäden nach Ziffer IXVIII. 3 besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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