Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 11.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 3.000.000 Euro im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden in der Berufshaftpflichtversicherung, sofern im Versicherungsschein keine anders lautende Versicherungssumme genannt wird. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 7.1 Versicherungssumme: Siehe Versicherungsschein/-nachtrag. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Für Ansprüche wegen Schäden, für die gemäß Ziffer. 6.2 Versicherungsschutz besteht, ist die Versicherungssumme auf EUR 1.000.000 begrenzt. Dieser Betrag bildet die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 42 12. Nachhaftung 43
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 11.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall - siehe Versiche- rungsschein oder Nachtrag. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. Es gilt die im Versicherungsschein eingetragene Versicherungssumme. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch dieselbe Umwelteinwirkung mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhenden Umwelteinwirkungen mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziff. 4(3) Teil A wird gestrichen.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 7.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie gem. Ziff. 1.1 mitversicherte Vermögens- schäden 250.000 Euro (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als 50.000 Euro). Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 8 AHB 13.3 (01.2008)
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. (1) Es gilt die im Versicherungsschein ausgewiesene Deckungssumme. Die Leistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 11.1 Die Höhe der Leistung des Versicherers richtet sich nach der im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- gen angegebenen Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 48 12. Nachhaftung 48 13. Auslandsschäden 49 14. Beginn des Versicherungsschutzes 49
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel/Selbstbehalt. 7.1 Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummen. Diese Versicherungssummen bilden auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.