Common use of Versicherungswert Clause in Contracts

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt „A“ § 13.1 a) dd13 Nr. 1 d) und Antiquitäten (siehe Abschnitt „A“ § 13.1 a) ee13 Nr. 1 e) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ § 13.2) ist13 Nr. 3), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädi- gungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (NeuwertNeu- wert). b) Für Kunstgegenstände (siehe A § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten Antiqui- täten (siehe A § 13.1 a13 Nr. 1a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wie- derbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt Haus- halt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe A § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt B § 13.1 6 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt B § 13.1 6 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt B § 13.2) ist6 Nr. 2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 A 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 A 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2A 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung Ermitt- lung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädi­ gungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe A § 13.1 a13 Nr. 1a) dd) und Antiquitäten Antiqui­ täten (siehe A § 13.1 a13 Nr. 1a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt Haus­ halt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert Versicherungs­ wert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis Ver­ kaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte bestimm­ te Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe A § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes Versiche­ rungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten Antiqui- täten (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge Be- träge begrenzt (siehe § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (NeuwertNeu- wert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (siehe § 13.2) ist13 Nr. 2), werden bei der Ermittlung Ermitt- lung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschä- digungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt Haus- halt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert Versicherungs- wert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis Ver- kaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte be- stimmte Beträge begrenzt (siehe Abschnitt A § 13.213 Nr 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Insurance Contract

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsbe- rechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 17 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 17 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbe- schaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe § 13.2) ist17 Abs. 2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge Be- träge berücksichtigt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsbe- rechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher glei- cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe A § 13.1 13 Nr. 1 a) dd) und Antiquitäten (siehe A § 13.1 13 Nr. 1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbe- schaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe A § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 12 Nr.1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 12 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt A § 13.212 Nr.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausrat Versicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbe- schaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (siehe Abschnitt A § 13.213 Nr. 2 bzw. Wertsachen im Rahmen der Außenversiche- rung gemäß § 7 Nr. 2 e) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee§28 Nr. 1) ist der Versicherungswert Versiche- rungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen gemäß § 28 auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) ddad)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) eeae)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbeschaf- fungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge Beträ- ge begrenzt (siehe § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsbe- rechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt „A“ § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt „A“ § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert Versiche- rungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 12 Nr. 1 a) dd) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 12 Nr. 1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wieder- beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt A § 13.212 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung Und Glasversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) dd) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge Be- träge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt A § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschä- digungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wieder- beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe § A 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem neuwerti- gem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 18 Nr. 1 a) dd(4)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 18 Nr. 1 a) ee(5)) ist der Versicherungswert Versicherungs- wert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert Ver- sicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgren- zen siehe § 13.218 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge Be- träge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEnt- schädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt A § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert Ver- sicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe Abschnitt A § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes Versicherungswer- tes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 Abschnitt A 1 §18 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten Antiqui- täten (siehe § 13.1 Abschnitt A 1 §18 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe § 13.2Abschnitt A 1, §18 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigtberücksich- tigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsberechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 Abschnitt A 1 §15 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten Antiqui- täten (siehe § 13.1 Abschnitt A 1, §15 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe § 13.2Abschnitt A 1, §15 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigtberücksich- tigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsbe- rechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen Sa- chen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (NeuwertNeu- wert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbeschaf- fungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (siehe § 13.2) ist13 Nr. 2), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigtberück- sichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnungEntschädigungsbe- rechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe § 13.1 13 Nr. 1 a) ee)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis Wiederbe- schaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe § 13.213 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Versicherungswert. Der Versicherungswert nach folgenden Maßgaben zu ermittelnde Versi- cherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung.Entschädi- gungsberechnung: a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungs- wert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem neu- wertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe gemäß § 13.1 a) dd10 Ziffer 1.1 d) und Antiquitäten (siehe gemäß § 13.1 a) ee10 Ziffer 1.1 e) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge gemäß § 10 Ziffer 2 begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes Versicherungs- wertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 § a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung