Versicherungswert. a) Der Versicherungswert für das Montageobjekt ist der endgültige Kontraktpreis einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat. b) Der Versicherungswert für die Montageausrüstung ist der Neuwert aller versicherten Sachen einschließlich Fracht- und Montagekosten, die im Laufe der Montagearbeiten eingesetzt werden. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag. c) Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
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Samples: Montageversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung, Montageversicherung Premium
Versicherungswert. a) Der Versicherungswert für das Montageobjekt ist der endgültige Kontraktpreis einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt und mindestens min- destens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat.
b) Der Versicherungswert für die Montageausrüstung ist der Neuwert aller versicherten versi- cherten Sachen einschließlich Fracht- und Montagekosten, die im Laufe der Montagearbeiten eingesetzt werden. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen wiederzube- schaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag.
c) Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
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Versicherungswert. a(1) Der Versicherungswert für das Montageobjekt ist der endgültige Kontraktpreis für das versi- cherte Montageobjekt, einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie und Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers Unter- nehmers zu entsprechen hat.
b(2) Der Versicherungswert für Montageobjekte oder Teile davon, die Montageausrüstung be- reits in Betrieb waren, ist der Neuwert aller versicherten Sachen einschließlich Fracht- und Montagekosten, die im Laufe der Montagearbeiten eingesetzt werdenNeuwert. Der Neuwert ist der Betragaus dem Preis zu bilden, der aufzuwenden istfür ein gleichartiges neuwertiges Objekt, um Sachen gleicher Art einschließlich der Fracht-, Montage- und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere BetragZollkosten, zu zahlen wäre (Neuwert).
c(3) Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
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