Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- rechnung. 10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). 10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. 10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). 10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- rechnungEntschädigungsberechnung.
10.1.1 1.1. Als Versicherungswert ist gilt der Wiederbeschaffungswert von versicherten Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)) als vereinbart.
10.1.2 1.2. Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4) und Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5gemäß § 11) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
10.1.3 1.3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
10.1.4 1.4. Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) ist§ 11), werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- rechnungEntschädigungsberechnung.
10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. Ziffer 13.1.1.4) und Antiquitäten (siehe Nr. Ziffer 13.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Gemeiner Wert).
10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. Ziffer 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- rechnungEntschädigungsberech- nung.
10.1.1 9.1.1. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
10.1.2 9.1.2. Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4A 13.1.1(4) und Antiquitäten Antiquitä- ten (siehe Nr. 13.1.1.5Abschnitt A 13.1.1(5)) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis Wiederbe- schaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
10.1.3 9.1.3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie den Versiche- rungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
10.1.4 9.1.4. Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. Abschnitt A 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigtberück- sichtigt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsbe- rechnungEnt- scheidungen für die Berechnung der Entschädigung.
10.1.1 15.1.1 Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Neuwert. Das ist der Be- trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)wieder zu beschaffen.
10.1.2 15.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe nach Abschnitt Nr. 13.1.1.4) A Ziffer 18.1.1.5 und Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5) nach Abschnitt A Ziffer 18.1.1.6 ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis von Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und GüteGüte wiederzubeschaffen.
10.1.3 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt Haus- halt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie erzielbare Verkaufspreis (gemeiner gemeine Wert). Das ist der Betrag, den der Versiche- rungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann.
10.1.4 Soweit 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2) istnach Abschnitt A Ziffer 19.3 begrenzt, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigungsbe- rechnungEntschädigung.
10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher glei cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4Ziffer 14.1.1.4) und Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5Ziffer 14.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie den Versi cherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2Ziffer 14.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes Versiche rungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
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Samples: Hausratversicherung
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Be rechnung der Entschädigungsbe- rechnungEntschädigung.
10.1.1 A.10.1.1 Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
10.1.2 . A.10.1.2 Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt Nr. 13.1.1.4A.14.1.1.4) und Antiquitäten (siehe Nr. 13.1.1.5A.14.1.1.5) ist der Versicherungswert der Wieder- beschaffungspreis Wiederbeschaf fungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
10.1.3 . A.10.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt Haus halt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert Versicherungs wert der für Sie den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis Ver kaufspreis (gemeiner Wert).
10.1.4 . A.10.1.4 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Nr. 13.2A.14.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes Versicherungswerts höchstens diese Beträge berücksichtigtberück sichtigt.
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Samples: Hausratversicherung