Common use of Versicherungswert Clause in Contracts

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigung. B 15.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 und Antiquitäten nach B 19.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B A 15.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B A 15.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A 19.1.1.5 und Antiquitäten nach B 19.1.5 A 19.1.1.6 ist der Versicherungswert Versicherungs- wert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B A 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert Ver- sicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B A 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B A 19.3 und sofern vereinbart nach C 4.1 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 A 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem neu- wertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 A 14.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A 18.1.1.4 und Antiquitäten nach B 19.1.5 A 18.1.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 A 14.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 A 14.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 A 18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigtberück- sichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 A1-6.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 A1-6.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A1-3.2.1 (4) und Antiquitäten nach B 19.1.5 A1-3.2.1 (5) ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden aufzuwen- den ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 A1-6.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 A1-6.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 A1-3.2.2 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 A 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffenwiederzubeschaf- fen. B 15.1.2 A 14.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A 18.1.1.5 und Antiquitäten nach B 19.1.5 A 18.1.1.6 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 A 14.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 A 14.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 A 18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigung. B A 15.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B A 15.1.2 Für Kunstgegenstände nach B A 19.1.4 und Antiquitäten nach B A 19.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B A 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B A 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B A 19.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 A 17.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 A 17.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A 21.1.1.5 und Antiquitäten nach B 19.1.5 A 21.1.1.6 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 A 17.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 A 17.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 A 21.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung Be- rechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 14.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 A1-18.1.4 und Antiquitäten Antiquitä- ten nach B 19.1.5 A1-18.1.5 ist der Versicherungswert der BetragBe- trag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffenwiederzubeschaffen (Wiederbeschaffungspreis). B 15.1.3 14.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert Versiche- rungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen er- zielen kann. B 15.1.4 14.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 A1-18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigungEntschädigung. B 15.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 und Antiquitäten nach B 19.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigung. B 15.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. B 15.1.2 Für Kunstgegenstände nach B 19.1.4 19.1.1.4 und Antiquitäten nach B 19.1.5 19.1.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. B 15.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. B 15.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge nach B 19.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.

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Samples: Hausratversicherung