Versicherungswert. 1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätz- lich der Neuwert. Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte. 2. Als Versicherungswert gelten bei - Geld und Geldeswerten der Nennwert, - Sparbüchern ohne Losungswort der Betrag des Guthabens, - Sparbüchern mit Losungswort die Kosten des Kraftloserklä- rungsverfahrens, - Wertpapieren mit amtlichem Kurs die jeweils letzte amtliche Notierung, - sonstigen Wertpapieren der Marktpreis. 3. Als Versicherungswert von Datenträgern mit den darauf be- findlichen Programmen und Daten gelten die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. 4. Bei Sachen von historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, gilt als Versicherungswert der Verkehrswert. Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis einer Sache. 5. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes wird ein persön- licher Liebhaberwert nicht berücksichtigt.
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Samples: Haushaltsversicherung Standard, Haushaltsversicherung Exklusiv, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium
Versicherungswert. 1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätz- lich grundsätzlich der Neuwert. Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte.
2. Als Versicherungswert gelten bei - Geld und Geldeswerten der Nennwert, - Sparbüchern ohne Losungswort der Betrag des Guthabens, - Sparbüchern mit Losungswort die Kosten des Kraftloserklä- rungsverfahrensKraftloserklärungsverfahrens, - Wertpapieren mit amtlichem Kurs die jeweils letzte amtliche Notierung, - sonstigen Wertpapieren der Marktpreis.
3. Als Versicherungswert von Datenträgern mit den darauf be- findlichen befindlichen Programmen und Daten gelten die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.die
4. Bei Sachen von historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, gilt als Versicherungswert der Verkehrswert. Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis einer Sache.
5. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes wird ein persön- licher persönlicher Liebhaberwert nicht berücksichtigt.
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Samples: Haushaltsversicherung
Versicherungswert. 1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätz- lich mit Ausnahme der Punkte 2 bis 4 dessen Neuwert. Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte.
2. Als Versicherungswert gelten bei - – Geld und Geldeswerten der Nennwert, - – Sparbüchern ohne Losungswort der Betrag des GuthabensGuthabens bei Eintritt des Schadensereignisses, - – Sparbüchern mit Losungswort die Kosten des Kraftloserklä- rungsverfahrensKraftloserklärungsverfahrens, - – Wertpapieren mit amtlichem Kurs die jeweils letzte amtliche Notierung, - Notierung vor Eintritt des Schadensereignisses – sonstigen Wertpapieren der MarktpreisMarktpreis bei Eintritt des Schadensereignisses.
3. Als Versicherungswert von Datenträgern mit den darauf be- findlichen befindlichen Programmen und Daten gelten die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
4. Bei Sachen von historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, gilt als Versicherungswert der Verkehrswert. Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis einer Sache.
5. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes wird ein persön- licher persönlicher Liebhaberwert nicht berücksichtigt.
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Samples: Haushaltsversicherung