Vertragliche Kündigungsregelung Musterklauseln

Vertragliche Kündigungsregelung. Der Sparbrief wird zu einem fest vereinbarten Termin fällig. Eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Vertrag ist vom Kunden jederzeit, von der Bank mit der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Frist kündbar.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Wertpapier-Sparplan kann jederzeit gestoppt oder aufge- löst werden. Änderungen müssen der Bank bis spätestens am
Vertragliche Kündigungsregelung. Die Auflösung des Auszahlplans vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist nicht möglich.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Vertrag ist von Seiten des Kunden mit einer Frist von sechs Wochen kündbar. Die Kündigungsrechte der Bank richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kündi- gungserklärung ist dem Vertragspartner in jedem Falle schrift- lich zu übermitteln.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Vertrag ist vom Kunden jederzeit und ohne Angabe einer Begründung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen zum Monatsende kündbar. Die Kündigungsrechte der Bank richten sich nach den Allge- meinen Geschäftsbedingungen. Die ordentliche Kündigung durch die Bank kann mit Frist von sechs Wochen ausgespro- chen werden. Die Kündigungserklärung ist dem Vertragspart- ner in jedem Falle schriftlich zu übermitteln.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Zusammenarbeit ist von beiden Vertragsparteien jederzeit kündbar, wenn keine individuellen Vereinbarungen getroffen werden. Eine Mindestlaufzeit kann vereinbart werden.
Vertragliche Kündigungsregelung. Der Vertrag ist vom Kunden jederzeit und ohne Angabe einer Begründung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigungsrechte der Bank richten sich nach den Allge- meinen Geschäftsbedingungen. Die Kündigungserklärung der Bank ist dem Kunden in jedem Falle schriftlich zu übermitteln.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.