Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung Musterklauseln

Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung. 3.1 Der Kunde konfiguriert seine IaaS-Lösung (das IONOS cloud VDC) mit Hilfe des Data Center Designers. Hierbei gibt der Kunde für die von Ihm begehrte vertragliche Leistung ein Angebot ab (im Sinne von § 145 BGB). Über die zur Verfügung gestellte API kann er des Weiteren Angebote, respektive vertragliche Leistungen, beanspruchen. 3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde von NetPlans eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhält. 3.3 Die konkreten Leistungsdaten des Kunden werden sowohl bei NetPlans als auch bei der IONOS SE gespeichert. Sie können unter "IONOS cloud" abgerufen oder geändert werden. Des Weiteren kann auch über die E-Mailadresse „xxxxx@xxxxxxxx.xx“ mit den Kundenservice der NetPlans in Verbindung getreten werden. 3.4 Soweit nichts Abweichendes geregelt, erbringt NetPlans die vertraglichen Leistungen für den vom Kunden gewünschten Zeitraum („on demand“). Eine Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von NetPlans und dem Kunden ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. 3.5 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um 24 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. 3.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt neben den in den AGB und den ergänzenden Regelungen angeordneten Fällen (Punkte 1.5, 5.3 der AGB, Punkte 2.7 und 3.7 der TOS) für die IONOS SE insbesondere dann vor, wenn der Kunde ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN 3.7 Die Kündigung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform an „xxxxx@xxxxxxxx.xx“. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der NetPlans ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch die NetPlans verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. 3.8 Für den Fall einer vereinba...
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung. 4.1. Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung durch Belsig- num UG zustande. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos- sen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. 4.2. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungs- termin in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist Belsi- gnum UG berechtigt, die Domain freizugeben (close). Spätestens zum Kündigungstermin erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. 4.3. Werden von Dritten gegenüber Belsignum UG Ansprüche wegen tat- sächlicher oder behaupteter Verletzung Rechte Dritter gemäß Ziffer 7.1 Satz 1 geltend gemacht, ist Belsignum UG berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege der DENIC zu stellen und die Präsenz des Kunden zu sperren. Belsignum UG ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. 4.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wich- tigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Belsignum UG insbeson- dere vor, wenn • der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalender- tage in Verzug gerät; • der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 7.1, 7.2 bzw. 8.3 geregelten Pflichten verstößt. • der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Inter- net-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 8.5 geregelten Anforderungen genügt. 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung im voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Produkt (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 12 Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird dem Kunden per Email zugestellt. 5.2. Der Kunde ermächtigt Belsignum UG, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Xxxxxx einzuziehen. Alternativ kann der Kunde die fälligen Rechnungsbe- träge per Übereisung innerhalb einer Frist von acht Kalendertagen ab Rechnungsdatum begleichen. Im Falle einer Nichteinlösung einer Lastschrift oder Überschreitung der Zahlungsfrist von acht Kalender- tagen ist Belsignum UG berechtigt, die entsprechende Internet- Prä- senz des Kunden sofort zu sperren. Für jede Sperrung ist Belsignum UG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro inkl. MwSt für jedes zu sperrende Webhostingpaket zu erheben. Belsignum UG ist berechtigt, eine Sperrung erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forde...
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung. 5.1 MDnextGen ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsuunterzeichnung durch den Kunden anzunehmen.
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung. 3.1 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags/Auftrages durch Design Studio oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für 12 Monate geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten, Design Studio mit einer Frist von vierzehn Tagen , vor Ablauf der jeweiligen 12 Monate, kündigen.

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  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.