Vertragsaufhebung. Die BWS kann aus wichtigen Gründen und ohne schadenersatzpflichtig zu werden die Aufhebung des Vertrages erklären. Die BWS kann die Aufhebung des Vertrages insbesondere dann erklären, - wenn die Nichterfüllung einer dem Besteller obliegenden Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; - wenn der Besteller nicht innerhalb der von der BWS gesetzten Nachfrist seine Pflicht zur Zahlung des Preises oder zur Abnahme der Ware erfüllt oder wenn er erklärt, dass er dies nicht innerhalb der gesetzten Fristen tun wird; - wenn sich herausstellt, dass der Besteller einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, namentlich wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen, oder Zahlungsfähigkeit; oder - wenn schon vor dem für die Vertragserfüllung festgesetzten Zeitpunkt offensichtlich ist, dass der Besteller eine wesentliche Vertragsverletzung begehen wird.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen