Veränderungen. Von Zeit zu Zeit nehmen wir Veränderungen in unserem Abonnementdienst vor, einschließlich dem Hinzufügen oder Löschen von Eigenschaften und Funktionen, in dem Bemühen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Wir werden keine Veränderungen an dem Abonnementdienst vornehmen, welche die Funktionalität des Abonnementdienstes, der Ihnen während der Laufzeit zur Verfügung gestellt wird, wesentlich reduzieren. Es könnte sein, dass wir manche oder sämtliche Elemente des Abonnementdienstes durch Drittanbieter leisten.
Veränderungen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig mitzuteilen.
Veränderungen. Der Dienstleister ist im Sinne der technischen Weiterentwicklung jederzeit zur Änderung des Umfanges des Leistungsinhaltes berechtigt und kann nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit laufend den technischen Stand verbessern. Dabei sind jedoch Leistungsmerkmale früherer Versionen in jedem Fall nach technischer Möglichkeit beizubehalten. Insbesondere darf der Leistungsumfang nur in einer Weise geändert werden, dass bereits eingegebene Daten weiterhin weitgehend verfügbar bleiben.
Veränderungen. Sie dürfen das APEX System nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dell an einen anderen Ort bringen. Wenn die entsprechende Angebotsbeschreibung es Ihnen erlaubt, die folgenden Aktionen durchzuführen, müssen Sie Dell vorher darüber informieren: (a) Änderungen an der Konfiguration des APEX Systems vornehmen; oder (b) die Remotesupport-Funktionalitäten von Komponenten des APEX Systems deaktivieren. Dell prüft alle Anfragen und kann sie nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen. Dafür können zusätzliche Gebühren anfallen.
Veränderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter eingetretene Veränderungen zu den Angaben in Ziff. 2.1 un- verzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegebenenfalls muss auf Grund der veränderten Voraussetzungen für die Veranstaltung auch das Angebot angepasst werden.
Veränderungen. Jede Seite kann, von Zeit zu Zeit, Änderungen zu dem vom Verkäufer durchzuführenden Arbeitsumfang, bezogen auf diese Vereinbarung, vorschlagen. Diese Veränderungen sollen dann gemeinsam und einvernehmlich beschlossen werden. Keine Seite kann verpflichtet werden, irgendeine Änderung zu akzeptieren, bevor die Parteien keine Einigung über die Auswirkung der Änderung erzielt haben und eine schriftliche Auftragsänderung unterschrieben wurde.
Veränderungen. Durch das Projekt „Die gründerfreundliche Hochschule“ werden vor allem tech- nologieorientierte Gründungen bzw. Dienstleistungen gefördert. Der Bereich der Geisteswissenschaften wird hierbei nicht berücksichtigt. Gerade bei den Absol- vent/-innen geisteswissenschaftlicher Studiengänge besteht aber ein großer Bedarf, sich über eine Unternehmensgründung den eigenen Arbeitsplatz zu schaffen. Der Arbeitsmarkt für Geisteswissenschaftler/-innen ist nicht definiert; die Stellensituation äußerst unbefriedigend. Aus diesem Grunde beteiligt sich die Hochschule über uni transfer an zwei Projektanträgen aus dem Regie- rungsbezirk Hannover zum Aufbau von Entwicklungspartnerschaften (sektoral, regional) unter der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Im Rahmen dieser Entwicklungspartnerschaften und entsprechend den Vorgaben des Program- mes EQUAL soll Chancengleichheit für Benachteiligte am Arbeitsmarkt erreicht werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Förderung von Frauen. Der von uni transfer eingereichte Projektvorschlag betrifft die Initiierung und Förderung der Gründungsaktivitäten von Absolventen aus geisteswissenschaft- lichen Studienrichtungen und hier ganz besonders der Absolventinnen, da in den Geisteswissenschaften traditionell die Frauen überwiegen. Arbeitstitel des Projektes: „PPP - Selbständig mit Power, Plan, Persönlichkeit“. Ein weiteres mittelfristiges Ziel ist die Initiierung von Existenzgründungen mit Patenten aus den niedersächsischen Hochschulen, bevorzugt aus der Univer- sität Hannover. Dabei muss es sich bei den Unternehmensgründern nicht zwangsläufig auch um die Erfinder handeln. Es sollen vielmehr zur Verfügung stehende Hochschulpatente einerseits und Gründungswillige andererseits zu- sammengebracht werden. Näheres dazu siehe unter 6.2.4 Patente.
Veränderungen. Die Innovationsgesellschaft Hochschule mbH verwaltet den Pool der nieder- sächsischen Hochschulpatente. Potentielle Lizenznehmer haben dadurch den Vorteil, nur einen Ansprech- und Verhandlungspartner zu haben. Darüber hin- aus bietet sich hierdurch die Möglichkeit, Hochschulabsolventen/-innen, die ein Unternehmen gründen wollen, mit verfügbaren Hochschulpatenten zusammen- zubringen. Mittel- bis langfristig erscheint dies als einer der vielversprechend- xxxx Xxxx zur Verwertung von Hochschulpatenten. Erste Aktivitäten in diese Richtung laufen bei der Innovationsgesellschaft bereits an.
Veränderungen. Der Ausbau des unternehmensbezogenen Weiterbildungsangebotes durch die Hochschule ist auch für andere Fachrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Instituten denkbar. Hier bietet sich besonders der Bereich Maschinenbau an; erste Interessensbekundungen liegen bereits vor.
Veränderungen. Der Käufer verpflichtet sich während der Laufzeit an den vom Verkäufer installierten Level-Controllern keinerlei Veränderungen vorzunehmen. Es ist außerdem seitens des Käufers zu gewährleisten, dass keinerlei Dritte Veränderungen an den Level-Controllern vornehmen können.