Veränderungen Musterklauseln

Veränderungen. Von Zeit zu Zeit nehmen wir Veränderungen in unserem Abonnementdienst vor, einschließlich dem Hinzufügen oder Löschen von Eigenschaften und Funktionen, in dem Bemühen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Wir werden keine Veränderungen an dem Abonnementdienst vornehmen, welche die Funktionalität des Abonnementdienstes, der Ihnen während der Laufzeit zur Verfügung gestellt wird, wesentlich reduzieren. Es könnte sein, dass wir manche oder sämtliche Elemente des Abonnementdienstes durch Drittanbieter leisten.
Veränderungen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig mitzuteilen. Es bestehen keine mündlichen Nebenvereinbarungen zu diesen Betreuungsvereinbarungen. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen für die Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich Zustimmung erhalten.
Veränderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter eingetretene Veränderungen zu den Angaben in Ziff. 2.1 un- verzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegebenenfalls muss auf Grund der veränderten Voraussetzungen für die Veranstaltung auch das Angebot angepasst werden.
Veränderungen. Der Dienstleister ist im Sinne der technischen Weiterentwicklung jederzeit zur Änderung des Umfanges des Leistungsinhaltes berechtigt und kann nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit laufend den technischen Stand verbessern. Dabei sind jedoch Leistungsmerkmale früherer Versionen in jedem Fall nach technischer Möglichkeit beizubehalten. Insbesondere darf der Leistungsumfang nur in einer Weise geändert werden, dass bereits eingegebene Daten weiterhin weitgehend verfügbar bleiben.
Veränderungen. Sie dürfen das APEX System nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Dell an einen anderen Ort bringen. Wenn die entsprechende Angebotsbeschreibung es Ihnen erlaubt, die folgenden Aktionen durchzuführen, müssen Sie Dell vorher darüber informieren: (a) Änderungen an der Konfiguration des APEX Systems vornehmen; oder (b) die Remotesupport-Funktionalitäten von Komponenten des APEX Systems deaktivieren. Dell prüft alle Anfragen und kann sie nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen. Dafür können zusätzliche Gebühren anfallen.
Veränderungen. Durch das Projekt „Die gründerfreundliche Hochschule“ werden vor allem tech- nologieorientierte Gründungen bzw. Dienstleistungen gefördert. Der Bereich der Geisteswissenschaften wird hierbei nicht berücksichtigt. Gerade bei den Absol- vent/-innen geisteswissenschaftlicher Studiengänge besteht aber ein großer Bedarf, sich über eine Unternehmensgründung den eigenen Arbeitsplatz zu schaffen. Der Arbeitsmarkt für Geisteswissenschaftler/-innen ist nicht definiert; die Stellensituation äußerst unbefriedigend. Aus diesem Grunde beteiligt sich die Hochschule über uni transfer an zwei Projektanträgen aus dem Regie- rungsbezirk Hannover zum Aufbau von Entwicklungspartnerschaften (sektoral, regional) unter der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Im Rahmen dieser Entwicklungspartnerschaften und entsprechend den Vorgaben des Program- mes EQUAL soll Chancengleichheit für Benachteiligte am Arbeitsmarkt erreicht werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Förderung von Frauen. Der von uni transfer eingereichte Projektvorschlag betrifft die Initiierung und Förderung der Gründungsaktivitäten von Absolventen aus geisteswissenschaft- lichen Studienrichtungen und hier ganz besonders der Absolventinnen, da in den Geisteswissenschaften traditionell die Frauen überwiegen. Arbeitstitel des Projektes: „PPP - Selbständig mit Power, Plan, Persönlichkeit“. Ein weiteres mittelfristiges Ziel ist die Initiierung von Existenzgründungen mit Patenten aus den niedersächsischen Hochschulen, bevorzugt aus der Univer- sität Hannover. Dabei muss es sich bei den Unternehmensgründern nicht zwangsläufig auch um die Erfinder handeln. Es sollen vielmehr zur Verfügung stehende Hochschulpatente einerseits und Gründungswillige andererseits zu- sammengebracht werden. Näheres dazu siehe unter 6.2.4 Patente. Die Hochschule ist alleiniger Gesellschafter der 1999 gegründeten Innovati- onsgesellschaft Hochschule mbH. Kapitalanteil: Hundert vom Hundert (Stammkapital: DM 50.000). Die Innovationsgesellschaft nimmt für die Hoch- schule deren kommerziell ausgerichtete Aktivitäten wahr.
Veränderungen. Abweichende Vereinbarungen vor Abschluß des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Veränderungen. Bei Einstellungen und Veränderungen des Arbeitsverhältnisses sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere §§ 611 fol- gende BGB und §§ 99 folgende BetrVG. Nach dem Nachweisgesetz sind die wesentlichen Vertragsbedingungen schrift- lich festzulegen. Hierzu gehören neben den persönlichen Daten der Arbeits- vertragsparteien insbesondere Angaben zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, zum Arbeitsort, zur Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, zur Tätigkeit, zur Anwesenheitszeit und zum Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber behält sich vor, aus betrieblichen Gründen Umsetzungen und Versetzungen vorzunehmen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, eine ange- botene Tätigkeit zu übernehmen, wenn sie zumutbar ist.
Veränderungen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig mitzuteilen. Bei Änderungen des Betreuungsumfangs ist ein neuer Antrag auf Finanzierung beim Jugendamt der Stadt Ahlen zu stellen.
Veränderungen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, das Betreuungsverhältnis betreffende Veränderungen frühzeitig gegenseitig mitzuteilen. Es bestehen keine mündlichen Nebenvereinbarungen zu diesen Betreuungsvereinbarungen. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen für die Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern schriftlich Zustimmung erhalten. § 9 Schweigepflicht und Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des jeweils anderen betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt für die Eingewöhnungszeit, den Betreuungszeitraum und auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Die Personensorgeberechtigten willigen bereits jetzt in eine Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten ein, die an Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe, den Finanzbehörden und den Sozialversicherungsträger weitergeleitet wird, soweit diese Daten für die Kindertagespflege notwendig sind und auf der Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben werden. Auch alle abholberechtigten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Die Sorgeberechtigten klären diese darüber auf.