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Common use of Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragsbeendigung. A. Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind. B. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Vertragsbeendigung. A. 18.1 Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind. B. Der Verkäufer AG ist jederzeit berechtigt, den Vertrag (ganz gemäß § 649 Satz 1 BGB zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und unter An- gabe des maßgeblichen Kündigungsgrunds. Kündigt eine der Vertragsparteien, so hat der AN die Baustelle unverzüglich zu räumen und an den AG zu übergeben sowie alle zur Fortsetzung der Leistungen erforderlichen Arbeitsunterlagen herauszugeben. Stehen dem AN in einem solchen Fall streitige Restvergütungsansprüche zu und hat der AN aus diesem Grund die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Kündigung erhoben, so darf der AG ein etwa bestehendes Zurückbehaltungsrecht durch Stel- lung einer werthaltigen Sicherheit seiner Xxxx abwenden, dessen Höhe er nach § 315 BGB festsetzen darf. Im Falle der Kündigung ist der AG berechtigt, alle Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Abweichend von den gesetzlich geregelten Rücktrittsfolgen gilt: 18.2.1 Wird aus einem Grund zurückgetreten, den der AN zu vertreten hat, so vergütet der AG dem AN die bis zum Zugang der Kündi- gung vertragsgemäß erbrachten Leistungen, die vom AG verwer- tet werden können, auf der Grundlage der vereinbarten Preise, bezogen auf die Teilleistungen. Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Vom AN zu vertreten sind insbesondere folgende Kündigungs- gründe: ▪ Der AN kommt trotz schriftlicher Aufforderung und erfolglo- sem Setzen einer angemessenen Frist seinen vertraglichen Pflichten nicht nach. ▪ Der AN verstößt in Zusammenhang mit der Ausführung von Lieferungen und Leistungen in erheblichem Umfang gegen straf- und bußgeldbewehrte öffentlich-rechtliche Vorschriften oder teilweise) außerordentlich Vorgaben. ▪ Der AN lehnt die Erfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Pflichten endgültig ab. ▪ Dem AN kann der Versuch einer Abwerbung von Mitarbeitern des AG durch den AN oder auf Veranlassung des AN nach- gewiesen werden. ▪ Der AN verstößt gegen Xxxx. 12 dieser AEB. ▪ Bei dem AN liegt eine wesentliche, die Mehrheitsverhältnisse ändernde Zusammensetzung der Anteilsinhaberschaft oder die bevorstehende Auflösung des AN vor. ▪ Der AN verstößt nach Abmahnung fortgesetzt gegen die in Ziff. 19 dieser AEB geregelten Verpflichtungen. 18.2.2 Wird vom AG aus einem Grund gekündigt, den der AN nicht zu vertreten hat, so ist der AN berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen er- spart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 18.2.3 Der AG kann den Vertrag kündigen, wenn der AN seine Zahlun- gen gegenüber seinen Gläubigern einstellt oder das Insolvenzver- fahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren zulässig beantragt wird oder ein solches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der AG hat dem AN die ausgeführten Leis- tungen anteilig zu vergüten. Der AG ist berechtigt vom AN Scha- densersatz wegen Nichterfüllung des Rests zu verlangen. 18.3 Von der Bestellung von Lieferungen (i§ 433 BGB) kann der KäuferAG bis zur Übergabe der Lieferung jederzeit zurücktreten, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach als Fol- ge hoheitlicher Entscheidungen für den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit AG das Interesse an der Erbringung der vom AN geschuldeten Leistungen entfällt. Der AG kann ebenfalls zurücktreten, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Ver- fahren zulässig beantragt wird oder ein solches Verfahren eröff- net oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall eines Rücktritts des AG aufgrund dieser Leistungen entstanden sindZiffer gelten hinsicht- lich des Vergütungsanspruchs des AN die vorstehend in Ziff. 18.2.1 bis 18.2.3 geregelten Bestimmungen entsprechend. Der AG erwirbt das Eigentum an den vergüteten Teilleistungen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsbeendigung. A. Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag 4.1 Sofern nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig in Einzelverträgen Ab- weichendes vereinbart wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter werden Dauerschuldverhältnisse (insb. Miet- und Wartungsverträge) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sind unter Ein- haltung einer fünfmonatigen Kündi- gungsfrist zum 30. Juni oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt31. Wenn der Käufer Dezem- ber schriftlich kündbar (ordentliche Kün- digung). Zwingende gesetzliche Rege- lungen über die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindaußerordentliche Kündi- gung bleiben unberührt. B. Der Verkäufer ist berechtigt4.2 Das Recht der Parteien, den Vertrag (jederzeit aus wichtigem Grund zu kündi- gen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund, der Techem zur außerordentli- chen Kündigung berechtigt, gilt insbe- sondere ein Zahlungsverzug des Auf- traggebers trotz 14-tägiger Nachfristset- zung. 4.3 Hat der Auftraggeber die außeror- dentliche Kündigung zu vertreten, so ist er Techem zum Schadenersatz ver- pflichtet. Als Schadenersatz kann Te- chem jedenfalls jene Entgelte, die ohne außerordentliche Kündigung noch bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kün- digungstermin oder bis zum ordentli- chen Ende des Vertrages angefallen wären, verlangen und sofort fällig stel- len. Weitergehende Ansprüche von Te- chem bleiben unberührt 4.4 Für den Fall zufälliger und unvorher- sehbarer Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, sofern diese sich für Te- chem erheblich nachteilig auswirken, sowie für den Fall einer sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Leistung ist Techem berechtigt, ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigenteilweise und ohne Ersatzpflicht ge- genüber dem Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. 4.5 Zur Wiederherstellung des ur- sprünglichen Zustandes am Montageort sowie zur Demontage und Abholung nach Vertragsende ist Techem mangels anderslautender Vereinbarung nicht ver- pflichtet. Werden gemietete Anlagen nicht binnen drei Monaten demontiert, wenn (i) der Käufer, wie so gehen diese in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen das Eigentum des Artikel 6Auftraggebers über.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeendigung. A. 19.1 Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) AG und der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass AN sind zur Kündigung des Subunternehmervertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Davon unberührt bleiben die außerhalb dieses § 19 vereinbarten Kündigungsrechte sowie das Recht des AG zur ordentlichen Kündigung. 19.2 Ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar istAG liegt insbesondere dann vor, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.wenn B. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (va) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletztProjektauftrag [aus nicht vom AG zu vertretenen Gründen] vorzeitig beendet wird oder nicht zur Durchführung kommt (z.B. im Falle einer Stornie- rung des Projektauftrages durch den Kunden), b) wenn der AN die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeit- punkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, beispielsweise Art und Weise bzw. nach schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, c) wenn der AN eine vom AG untersagte Ausführungsart beibehält, d) wenn der AN einem Verlangen des AG nach § 5.5 trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt, e) wenn der AN seine Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzeneingestellt hat, die Eröffnung des Insolvenz-, Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein Vermögen bean- tragt oder eröffnet ist oder er die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben f) wenn schwerwiegende Verstöße des AN gegen die Bestimmungen des Subun- ternehmervertrages vorliegen, bei denen es dem Käufer mit AG nicht zu zumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen g) wenn der Erbringung dieser AN seinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zahlungs- pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt. Kündigt eine Partei aus wichtigem Grund, ist der AN nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung vertragsgemäß und mangelfrei erbrachten und nachgewiesenen Teil der Leistungen entstanden sindentfällt. Weitergehende Ansprüche stehen dem AN – außer in gesetzlich zwingend geregelten Fällen – nicht zu. Hat der AN den wichtigen, zur Kündigung berechtigenden Grund zu vertreten, kann er eine Vergütung gem. vorstehendem Absatz nur verlangen, wenn der AG noch ein In- teresse oder Verwendung an der / den bereits erbrachten Teilleistungen des AN hat. 19.3 Sind dem AN durch den Subunternehmervertrag mehrere Projekte übertragen, so ist die Kündigung (ordentlich oder aus wichtigem Grund) auch bezüglich einzelner Pro- jekte möglich. 19.4 Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 19.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Subunternehmervertrages hat der AN seine Arbeiten abzuschließen und seine Leistungsergebnisse in einer Art zu ordnen, die eine Übernahme und Fortführung des Bauvorhabens durch den AG oder einen von ihm be- auftragten Dritten ohne unangemessene Schwierigkeiten möglich macht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Beauftragung Von Subunternehmern

Vertragsbeendigung. A. (1) Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine AbsichtKunde ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen, mitteilt und wobei die Umsetzung im Falle einer Weisung zur Liquidierung zum nächstmöglichen Handelszyklus, im Falle einer Wei- sung zur Depotübertragung von der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig FinTech Group Bank AG umgehend initialisiert wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind. B. Der Verkäufer (2) Whitebox ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich diese Vereinbarung mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für Whitebox besteht es insbe- sondere dann, wenn sich für die Vertragsbeziehung relevante Umstände des Kunden ändern wie beispielsweise die Änderung zur Einstufung als Politisch exponierte Person (i) der KäuferPEP). Weiterhin besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wie in Artikel 11. (D.) beschriebenwenn beispielsweise aufgrund von Xxxxx- xxxxxx an seinen Angaben zu seiner finanziellen Situation die Anlageziele des Kunden ungeeig- net werden und er diese nicht anpasst, zahlungsunfähig wird; (ii) sowie wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten Ziff. 10 definierten Mindestanlagebe- träge unterschritten werden. Wenn Schließlich besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung ebenfalls, wenn die Vollmacht von Whitebox gegenüber der Verkäufer depotführenden Bank erlischt und Whitebox hiervon Kenntnis erlangt. Der Kunde ist verpflichtet, Whitebox hierüber unverzüglich zu informieren. (4) Kündigungen bedürfen der Textform. Kündigungen seitens des Kunden sollen über den Vertrag kündigtdafür vorgesehenen Online-Dialog auf der Online-Plattform erfolgen. Kündigungen seitens Whitebox werden dem Kunden per Briefpost an die gegenüber Whitebox angegebene Anschrift oder per E- Mail an die gegenüber Whitebox angegebene E-Mail-Adresse bekannt gegeben. (5) Aufgrund der gesamtvertraglichen Konstruktion ist die FinTech Group Bank AG durch Voll- macht berechtigt, muss im Namen von Whitebox eine Kündigung gegenüber dem Kunden auszuspre- chen. (6) Mit dem Zeitpunkt der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil Beendigung des Kaufpreises bezahlenVermögensverwaltungsvertrages erlöschen auch die Vollmachten von Whitebox. (7) Die Vermögensverwaltung durch Whitebox setzt das Bestehen mindestens eines Depots bei der FinTech Group Bank AG, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzenXxxxxxxx-Xxxx 0, die dem Käufer 00000 Xxxxxxxxx voraus. Eine Kündigung bzw. ein Widerruf des Vertrages mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindFinTech Group Bank AG gilt daher gleichzeitig als Kündigung bzw. Widerruf dieses Vermögensverwaltungsvertrages. (8) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Ausspruch der Kündigung durch eine der Parteien erforderlich sein kann, dass der Kunde der FinTech Group Bank AG eine Weisung bezüglich sei- nes Konto- und Depotbestandes erteilt. Dem Kunden stehen dabei in der Regel mehrere Optionen zur Auswahl. Für die Erklärung einer entsprechenden Weisung wird ihm von der FinTech Group Bank AG eine angemessene Frist eingeräumt. Erteilt der Kunde der FinTech Group Bank AG bis Xxxxxxxxxxx keine Weisung, gilt eine der Optionen als gewählt. Details sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinTech Group Bank AG geregelt. (9) Der Vertrag erlischt mit dem Tod oder dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Kunden. (10) Der Vertrag erlischt automatisch drei Monate, nachdem der Kunde sein letztes Konto/Depot liquidiert hat.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Vertragsbeendigung. A. (1) Der Käufer Vertrag kann ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Mietzeit gekündigt werden. (2) Das Recht zur Kündigung gem. § 543 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. (3) Beide Vertragsparteien können den Vertrag (ganz oder teilweise) aus wichtigem Grunde fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch den VERMIETER liegt insbesondere vor, wenn (iwenn: a) vor oder nach Beginn der Mietzeit eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters eintritt; b) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletztMieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; c) trotz Abmahnung der Mieter gegen sonstige Bestimmungen dieses Vertrages in erheblichem Maße verstößt und/oder bereits eingetretene Folgen von erheblichen Vertragsverletzungen nicht unverzüglich oder innerhalb einer ihm vom VERMIETER gesetzten angemessenen Nachfrist beseitigt, d) über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren beantragt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt eröffnet oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt mangels Masse abgewiesen wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der Mieter mit seinen Gläubigern in Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich eintritt. e) gegen den Mieter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Bezug auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden das Mietobjekt eingeleitet worden sind. B. f) sich die Beteiligungsverhältnisse des Mieters, insbesondere durch Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter, wesentlich ändern und sich dadurch die Leistungsfähigkeit des Mieters hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer Mieter ist berechtigtverpflichtet, den Vertrag VERMIETER vorab über solche wesentlichen Veränderungen der Gesellschafterverhältnisse zu unterrichten. Dieses Kündigungsrecht kann – sofern erforderlich – abgewendet werden durch Beibringung bankmäßiger Sicherheiten. (ganz oder teilweise4) außerordentlich Nach fristloser Kündigung ist der Mieter zur sofortigen Rückgabe des Mietobjektes verpflichtet. Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, dem VERMIETER neben bestehenden Rückständen den Schaden zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlenersetzen, der ihm durch die vorzeitige Beendigung dieses Vertrages entsteht. Die Schadensersatzforderung des VERMIETERS bildet insbesondere die Summe des rückständigen und noch ausstehenden, angemessen abgezinsten Mietzinses. Ein etwa erzielter Verwertungserlös wird unter Abzug der Verwertungskosten und des Marktwertes des Mietgegenstandes, der bei regulärer Vertragsbeendigung voraussichtlich erzielt worden wäre, auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindForderung angerechnet. Die Schadensersatzforderung ist sofort fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Mietvertrag

Vertragsbeendigung. A. 12.1 Der Käufer Auftraggeber kann den Auftrag/Vertrag (bis zur vollständigen Er- bringung der Leistungen jederzeit ganz oder teilweise) fristlos teilweise kündigen, ins- besondere dann, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletztAuftraggeber/Kunde seinerseits den Ver- trag mit dem Auftraggeber gekündigt hat. Im Falle einer solchen Kündigung steht dem Auftragnehmer Vergütung nur für die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen zu. 12.2 Der Auftraggeber kann darüber hinaus diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Voraussetzung dieses Kündigungsrech- tes ist, dass für der Auftraggeber den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar istAuftragnehmer zuvor fruchtlos unter angemessener Fristsetzung aufgefordert hat, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung wichtigen Grund zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmtbeseitigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein für der Auftragnehmer seine Gläubiger handelnder Verwalter vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig oder Treuhänder bestellt wird gröblich verletzt hat, insbesondere vereinbarte Ter- mine nicht einhält oder wenn vereinbarte Sicherheiten nicht stellt bzw. seinen finanziellen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach- kommt oder zahlungsunfähig ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht in den in §§ 636, 281 II und 323 II BGB genannten Fällen. 12.3 Im Falle der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragtKündigung aus wichtigem Grund sind die vom Auftrag- nehmer bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen ent- sprechend Abs. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt(1) dieser Regelung zu vergüten, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzenes sei denn, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindsind nutzlos. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auf- traggebers bleiben davon unberührt. B. Der Verkäufer 12.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 12.5 Im Falle der Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist berechtigtder Auftragnehmer verpflichtet, alle in Bezug auf seine Leistun- gen erhaltenen oder von ihm erstellten Unterlagen und Daten un- verzüglich an den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11Auftraggeber herauszugeben. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem Die dem Auftragge- ber eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte fallen nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach an den Voraussetzungen des Artikel 6Auftragnehmer zurück. Insoweit werden jegliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragsbeendigung. A. 12.1Ohne Beschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise jederzeit und aus irgendeinem Grund kündigen, indem er dem Verkäufer eine schriftliche Kündigung zukommen lässt; der Verkäufer beendet darauf hin umgehend alle Arbeiten nach dem Vertrag. Der Käufer zahlt dem Verkäufer eine faire und angemessene Vergütung für alle unfertigen Arbeiten zum Zeitpunkt der Beendigung in Bezug auf die Waren oder Services, diese Vergütung beinhaltet jedoch nicht den Ausfall von Gewinnen oder Folgeverluste und darf den Preis der Waren oder Services nicht überschreiten. Auf Wunsch des Käufers tritt der Verkäufer dem Käufer alle ausstehenden Unteraufträge für den Käufer ab, und der Käufer ist berechtigt, unverzüglich alle zu liefernden Produkte und Waren zu erhalten, alle im derzeit aktuellen Zustand der Fertigstellung. 12.2Ohne Beschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann der Käufer den Vertrag (ganz oder teilweise) ohne Haftungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer fristlos in Schriftform kündigen, wenn Folgendes gegeben ist: (ia) der Der Verkäufer begeht einen gravierenden Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags und, sofern eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletztBehebung dieses Verstoßes möglich ist, versäumt es, diesen Verstoß innerhalb von 5 Tagen, nachdem er auf diesen Verstoß hingewiesen wurde, zu beheben; (b) Der Verkäufer verstößt wiederholt gegen die Vertragsbestimmungen in einer Art und Weise, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringtsein Verhalten bei angemessener Betrachtungsweise darauf schließen lässt, dass keine Vertragsverletzung vorliegter die Vertragsbestimmungen nicht erfüllen will oder kann; oder (c) Der Verkäufer hat Konkurs angemeldet oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig einen solchen Antrag dagegen eingeleitet oder er unterliegt einem Insolvenzverfahren oder einem Verfahren, in dem ihm Schutz vor seinen Gläubigern gewährt wird, oder die Ernennung eines Zwangsverwalters oder Treuhänders wurde erlassen oder eine Abgabe oder Pfändung eines nicht unerheblichen Teils seiner Vermögenswerte wurde erhoben oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmtverfügt. 12.3Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer berührt nicht die Rechte und Abhilfemaßnahmen der Parteien, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Die Bestimmungen, die nach Beendigung des Vertrags ausdrücklich oder Treuhänder bestellt wird oder wenn stillschweigend weiter gelten, bleiben unberührt in Kraft. 12.4Nach Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund liefert der Verkäufer nach Konkurs- dem Käufer unverzüglich alle zu liefernden Produkte, ungeachtet ob vollständig oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragtnicht, und gibt alle Käufermaterialien zurück. Wenn Falls der Verkäufer dies versäumen sollte, darf der Käufer das Firmengelände des Verkäufers betreten und diese in Besitz nehmen. Xxxxxxx die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte Materialien noch nicht zurückgesendet oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind. B. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt -geliefert sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn ist der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten allein verantwortlich für die sichere Aufbewahrung und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindverwendet diese nicht für einen anderen Zweck als im Rahmen dieses Vertrags.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeendigung. A. Der Käufer Ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund 14.1 Unbeschadet anderer vertraglicher oder sonstiger Rechte der Parteien, kann jede Partei den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos aus wichtigem Grund fristlos, schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere vor, wenn (i) der Verkäufer wenn 14.1.1 die Gegenpartei eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag Vertragspflicht verletzt und (wenn die Verletzung abstellbar ist) diese Verletzung nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dem Zugang einer schriftlichen Mahnung abstellt; 14.1.2 die Gegenpartei zahlungsunfähig ist, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- fahrens gestellt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sich in Liquidation be- findet oder in Vermögensverfall gerät; oder 14.1.3 die Gegenpartei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil ein- stellt oder aufgibt oder dies jeweils ankündigt. Folgen der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzenKündigung: 14.2 Sämtliche vereinbarten Vertragsbestimmungen, die dem Käufer mit zum Zeitpunkt der Erbringung dieser Leistungen entstanden sindVertragsbeendigung wirksam werden oder bleiben sollen, bleiben uneingeschränkt wirksam; die Kündigung be- rührt nicht die bei Vertragsbeendigung erwachsenen Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Haftungsansprüche der Parteien. B. 14.3 Bei Vertragsbeendigung: 14.3.1 Proact stellt die Erbringung sämtlicher vertraglicher Leistungen ein. 14.3.2 Die Nutzung sämtlicher vertragsgemäß überlassenen Gegenstände, Informationen und des Equipments ist einzustellen und zurückzugeben. 14.3.3 Soweit noch nicht geschehen, stellt Proact alle bereits gelieferte Waren und/oder bereits erbrachten Leistungen in Rechnung. Unstrittige Forderungen sind innerhalb des Zahlungsziels zu begleichen. 14.3.4 Der Verkäufer Kunde begleicht sämtliche noch ausstehenden unstrittigen Forderungen inner- halb des Zahlungsziels. 14.4 Sofern eine Partei durch Gesetz oder Aufgrund anzuwendender Regulatorik zur Aufbewah- rung von Dokumenten oder Materialien verpflichtet ist, die sonst vertragsgemäß zurückzuge- ben oder zu vernichten wären, ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach sie zur Aufbewahrung unter den Voraussetzungen des Artikel 6der Ziff. 8 berechtigt.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.

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