Vertragsdauer und Vertragsbindung Musterklauseln

Vertragsdauer und Vertragsbindung. 1. Der simpliTV-Abonnementvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; der simpliTV-Abonnementvertrag endet (unbeschadet bestehender Rücktrittsrechte, siehe II.B.6) durch die ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Vertragspartners. 2. Der simpliTV-Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig nach Ablauf eines Monats beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses (siehe II.B.2) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ordentlich schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (ordentliche Kündigung). 3. Wenn der Abonnementvertrag auch ein zweites oder drittes TV-Empfangsgerät des Kunden umfasst, dann kann der Kunde die ordentliche Kündigung laut Punkt 2 auch nur hinsichtlich des zweiten und/oder dritten TV-Empfangsgeräts vornehmen. In diesem Fall endet die Freischaltung für das (die) gekündigte(n) TV-Empfangsgerät(e) und bleibt der Abonnementvertrag hinsichtlich des oder der nicht gekündigten TV-Empfangsge- räts(e) aufrecht. 4. Der Abonnementvertrag kann von jedem Vertragspartner einseitig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Als wichtiger Grund, welcher simpli services zur außerordentlichen Kündigung des simpliTV-Abonnementvertrages berechtigt, gilt die Beendigung von Zulassungen bzw. des Betriebs für bzw. von MUXen DVB-T2 auf Seiten ORS comm sowie die Änderung wichtiger technischer (insbesondere Wechsel Verschlüsselungssystem) oder rechtlicher (z.B. Änderungen ORF-G oder AMD-G) Rahmenbedingungen. 5. Bei Abschluss eines simpliTV-Abonnementvertrags kann mit dem Kunden eine Bin- dungsfrist von maximal vierundzwanzig Monaten vereinbart werden. Ab einer Bin- dungsfrist von über zwölf Monaten erhält der Kunde bei Abschluss eines simpli Internet- Abonnementvertrags eine entsprechende Gegenleistung (z.B.: in Form eines preisgestützten Endgerätes), welche mit der Dauer der Bindungsfrist in einem vergleich- baren Verhältnis steht. Auf die Dauer einer vereinbarten Vertragsbindung kann eine ordentliche Kündigung gemäß Punkt 2 nicht erfolgen, die Möglichkeit einer außeror- dentlichen Kündigung gemäß Punkt 4 sowie die Ausübung eines Rücktrittsrechtes ge- mäß II.B.6 bleiben davon unberührt. Der simpli Internet-Abonnementvertrag kann in diesem Fall erstmals zum Ablauf der Bindungsfrist unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist (siehe Punkt 2) gekündigt werden. 6. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements mit ...
Vertragsdauer und Vertragsbindung. Entgelte und Zahlungsbedingungen

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  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertrag Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.