Vertragsgegenständliche Leistungen sind alle Lieferungen von Waren (bewegliche und/oder unbewegliche vertretbare Sachen inkl. Software) und die Erbringung von Werkvertragsleistungen durch den Auftragnehmer beim Kunden oder am vom Kunden bekanntgegebenen Ort unabhängig von deren Entgeltlichkeit.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 2.1. Die Anbieterin ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen gemäss dem unterzeichneten Angebot und des vereinbarten Service Level Agreement (SLA) verantwortlich. Sofern kein explizites Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, gilt der Standard Service Level. Das jeweils aktuelle Service Level Agreement ist unter www.e- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx abrufbar.
2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist der Kunde nicht zur Weiter- und/oder Unterlizenzierung berechtigt. Der Kunde darf die Software oder Teile davon auch nicht selbständig und ohne Einverständnis der Anbieterin bearbeiten, ändern, kopieren, weiterentwickeln, veräussern, weitervertreiben oder anderweitig verwerten oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
2.3. Mit Ausnahme des vorstehend beschriebenen Nutzungsrechts bleiben sämtliche Rechte an der Software und zugehörigen Dokumentationen bei der Anbieterin. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass die Software dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegt.
2.4. Die kontinuierliche Weiterentwicklung, Optimierungen und Aktualisierungen („Aktualisierungen“) der Software ist wesentlicher Bestandteil des Angebots der Anbieterin. Grundsätzlich stellt die Anbieterin eine Aktualisierung der Software oder einzelner Funktionen als neue Version oder Update dem Kunden kostenlos zur Verfügung. Die Anbieterin kann jedoch neue Funktionen oder Module als kostenpflichtige Erweiterungen anbieten. Für den Kunden besteht keine Verpflichtung diese zu beziehen.
2.5. Individuelle, kundenspezifische Erweiterungen und Anpassungen, das Erstellen oder Bereitstellen von Dokumentationen oder Leistungen zur Einhaltung von kundenspezifischen Sicherheitsstandards sind separat zu vereinbaren und zu vergüten und nicht Gegenstand des Leistungsumfangs.
2.6. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe und Verhalten der Software bzw. des Service zu modifizieren. Die Anbieterin garantiert daher nicht, dass sämtliche Funktionen unverändert bleiben.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 3.1 Die LM IT Services AG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die LM IT Services AG.
3.3 Die LM IT Services AG ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunter- nehmer) zu erbringen. Die LM IT Services AG haftet für diese Leistungsbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
3.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zu- mutbaren Ersatzlieferungen der LM IT Services AG bleibt ausdrücklich vorbe- halten.
3.5 An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Kunden zur Verfü- gung gestellten Inhalten, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfs- mitteln behält sich die LM IT Services AG das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schrift- liche Zustimmung der LM IT Services AG Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen und ohne Einbehaltung von Kopien an die LM IT Services AG zurückzugeben.
3.6 Der Kunde stellt der LM IT Services AG diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbrin- gung der Leistung der LM IT Services AG nötig sind.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 2.1 Vertragsgegenständliche Leistungen sind von Kiwigrid angebotene Software-Produkte, insbesondere Kiwigrid-Applikationen und Kiwigrid-Services (“Kiwigrid-Produkte”). Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.
2.2 Die Kiwigrid-Produkte dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Einzelvertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Einzelvertrages auf die Kiwigrid-Produkte über das Internet zugreifen und mittels unterstützter Browser oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen.
2.3 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 2.1 Gegenstand dieses Einzelvertrags Hardware ist der Verkauf von Energy Managern und Erweiterungen hierzu (Extension Digital) von Kiwigrid an den Kunden („Hardware“).
2.2 Die Hardware ist für die Nutzung im Zusammenwirken mit der Kiwigrid-Plattform geeignet. Die vollumfängliche Nutzung der Hardware und ihres Betriebssystems ist nur im Zusammenhang mit der Kiwigrid-Plattform und einer Verbindung der Hardware zum Internet möglich, die der Kunde oder dessen Endkunden sicherstellen müssen. Eine solche Internetverbindung ermöglicht es Kiwigrid, unter anderem Updates der Betriebssoftware der Hardware vorzunehmen.
2.3 Die Beschaffenheit, der Leistungsumfang, die Funktionalitäten und die Kompatibilität der Hardware sowie die erforderlichen Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die dem Kunden spätestens bei Angebotslegung zur Verfügung gestellt wird, ergänzend aus der Installations- und Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.4 Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Betriebssoftware, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
2.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Hardware durch den Kunden gemäß zur Verfügung gestellter Installationsanleitung sachgemäß installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen von Kiwigrid, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 3.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich ergänzend zu den nachstehenden Festlegungen aus dem abgeschlossenen Servicevertrag.
3.1.1 Der Servicevertrag „Basic“ zur planmäßigen präventiven Wartung umfasst alle spezifischen Belange des jeweiligen Gerätes unter Ausführung der vom Hersteller empfohlenen bzw. vorgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen. Insbesondere umfasst der Vertrag, soweit gerätespezifisch anwendbar, folgende Leistungen: • Eine Wartung pro Jahr in der scil eigenen Werkstatt • Bereitstellung eines Servicegerätes für die Dauer der Maßnahme • Arbeitszeit und Kontroll- und Verbrauchsmaterialien • Austausch von Verschleißteilen (nach Ermessen der scil animal care company GmbH) • Überprüfung und ggf. Justage der Mechanik, Optik und Elektronik • Analysator Softwarepflege • Säuberung des Gerätes • Kalibrierung • Dokumentation aller Tätigkeiten
3.2 Der Servicevertrag „Premium“ umfasst neben den Leistungen des Servicevertrages „Basic“ zusätzlich sowohl die zur Instandsetzung erforderlichen Ersatzteile (ausgenommen Zubehör und Verbrauchsmaterialien), als auch den Arbeitslohn und Transportkosten.
3.2.1 Folgende Leistungen am Gerät sind bei Wartungsverträgen und Premium-Serviceverträgen nicht Bestandteil des Vertrages:
3.2.1.1 Arbeiten an Geräten, an denen Schäden durch höhere Gewalt (Feuer, Erdbeben, Hochwasser usw.), Unfälle, Missbrauch oder unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
3.2.1.2 Arbeiten, die dadurch notwendig werden, dass Geräte nachweislich unter Verwendung von Zubehör, Verbrauchsmaterial oder Ersatzteilen betrieben wurden, die nicht von der scil animal care GmbH bzw. Xxxxx Xxxxxx geliefert wurden.
3.2.1.3 Leistungen an Gerätezubehör und an das Gerät angeschlossene Peripherieteile und - Geräte, die nicht zum Standardlieferumfang gehören.
3.2.1.4 Leistungen an IT-Verbindungen und IT-Systemen
3.2.1.5 Fristaustauschteile, die normalerweise in Eigenleistung des Kunden im Rahmen regelmäßiger Wartungsdurchführung gemäß der gerätezugehörigen Dokumentation zu erneuern sind, sowie Verbrauchsmaterialien.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 3.1. Software-Nutzung: Vertragsgegenstand ist die Betreuung und das Bereitstellen zur Nutzung der im Vertrag aufgeführten Software, die durch die Leistungsbeschreibung und diese Vertragsbedingungen näher bestimmt ist, im Wege des Fernzugriffs über das Internet („Software-as-a-Service“) sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag von Omnity betrieben werden („Hosting“). Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages, sondern obliegt im Rahmen der Nutzungsvoraussetzungen dem Verantwortungsbereich des Kunden. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software müssen separat vereinbart werden.
3.2. Betriebserhaltung: Die Überwachung der Grundfunktionen der Software-Dienste erfolgt 7 Tage dieWoche / 24 Stunden täglich. Die Betriebswartung der ASP-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Xxxxxxx 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen in Österreich, mit Ausnahme des 24.12. unddes 31.12.
3.3. Omnity beseitigt Fehler und stellt im Rahmen dieser Wartung den Betrieb in angemessener Frist wieder her. Xxxxxx im o.g. Sinne sind dokumentierte und reproduzierbare Störungen, die zur Folge haben, dass der Betrieb der Software nicht möglich ist, oder Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Software bearbeitet oder von ihr erzeugt werden. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Fehlern und ihrer Ursachen erleichtern. Insbesondere wird er notwendige Auskünfte erteilen.
3.4. Die vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelnen ergeben sich (in dernachstehenden Reihenfolge): a) aus dem Vertrag zwischen Omnity und dem Kunden sowie b) ausdiesen Vertragsbedingungen.
3.5. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Omnity.
3.6. Omnity ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Omnity haftet für diese Leistungsbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 3.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Vertragsgegenständliche Leistungen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vereinbarung damit einverstanden, dass Curacado die Startseite des bei Curacado abonnierten Onlineshops des Kunden mit sämtlichen darin befindlichen Inhalten zu Werbezwecken in der Print- und Online-Werbung, z. B. in Foldern, E-Mailings und auf den Webseiten von Curacado verwenden kann. Auch im eigenen Interesse des Kunden ist sichergestellt, dass sämtliche auf den Slidern abgebildeten Personen ihr Einverständnis hierzu erteilt haben. Darüber hinaus räumt der Kunde Curacado an der Startseite seines Onlineshops und den darin befindlichen Inhalten die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung auf allen körperlichen und elektronischen Speichermedien, die Rechte zur öffentlichen Wiedergabe, zur Übertragung, Speicherung, Download und Wiedergabe auf elektronischen Geräten.
Vertragsgegenständliche Leistungen. 1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vermittlungsvertrags zwischen Ihnen und der DPMD Your Price GmbH, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („wir“, „uns“).
1.2 Wir ermöglichen Ihnen, auf unserer Webseite („Webseite“) Angebote zu Waren und Dienstleistungen abzugeben. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Datenbank über die Webseite einschließlich der mobilen Webseite Sie gelten ausschließlich; abweichenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
1.3 Der Vertrag über den Erwerb der vermittelten Produkte oder Leistungen kommt nicht mit uns, sondern mit dem Unternehmen zustande, das die Waren oder Dienstleistungen anbietet. Reiseverträge kommen etwa direkt mit dem Reiseanbieter bzw. mit dem Hotelier zu deren Vertragsbedingungen zu Stande. Wir treten in allen Fällen nur als Vermittler auf.
1.4 Sie müssen 18 Jahre alt sein, um unsere Vermittlungsleistungen in Anspruch zu nehmen.