Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen. Der Anbieter ist ein, als gemeinnützig anerkannter, Leistungserbringer eines Wohn- und Be- treuungsangebotes und hat über die Leistungen der Eingliederungshilfe Verträge mit den Trä- gern der Eingliederungshilfe nach § 125 SGB IX geschlossen. Das Konzept sieht insbesondere vor, dass Leistungen der Eingliederung und der Teilhabe gemäß SGB IX durch die Einrichtung erbracht werden. Dem individuellen Bedarf des Bewohners ent- sprechend werden bei Wahrung der Menschenwürde und Achtung der Persönlichkeit Hilfe und Betreuung im Bereich der körperlichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten geleistet, die auf die Förderung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens ausgerichtet sind. Es handelt sich vorliegend um ein Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Behinde- rungen, die die Überlassung von Wohnraum und Leistungen der Eingliederungshilfe gem. §§ 90 ff., 113 ff. SGB IX in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden Sachmittel- und Materialien (Le- bensmittel, Putzmittel usw.) zur Verfügung gestellt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Assistenzleistungen stehen. Unser Angebot richtet sich an Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die an seelischen Beeinträch- tigungen und vorrangig an einer chronischen Suchterkrankung mit Mehrfachbeeinträchtigun- gen (CMA) leiden oder von einer seelischen Behinderung erheblich bedroht sind. Die Leistungen des Anbieters umfassen folgende Maßnahmen: ⮚ Überlassung von Wohnraum in einer Gemeinschaftswohnform (Abschnitt II.), ⮚ Verpflegung, Haushaltsmittel (Abschnitt III.), ⮚ Leistungen der Eingliederungshilfe (Abschnitt IV.), ⮚ Sonstige Leistungen (Abschnitt V.) Grundlagen der Leistungserbringung sind: • die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 125 ff. SGB IX • der Landesrahmenvertrag für den Freistaat Bayern gem. § 131 SGB IX3, • die erteilten vorvertraglichen Vertragsinformationen, • und die Konzeption des Anbieters in der jeweils geltenden Fassung. Die genannten Verträge und weiteren Grundlagen können vom Klienten eingesehen werden. Die Leistungserbringung richtet sich in den Grenzen der Leistungsvereinbarung nach dem Teil- habebedarf des Klienten nach dem Teilhabe- und Gesamtplan gem. § 121 SGB IX. Der Klient bestätigt, dass er rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform und in leicht verständli- cher Sprache über das allgemeine Leistungsangebot und den wesentlichen Inhalt der für den Klienten in Betracht kommenden Leistungen informiert wurde, § 3 WBVG. Dem Klienten wurden im Rahmen dieser vorvertrag...
Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen. 2.1 Die Anforderungen an den Vertragsgegenstand und den Leistungsumfang des AN er- geben sich aus dem zwischen dem AG und seinem Kunden abgeschlossenen Projekt- auftrag. Der AN verpflichtet sich, seine Leistungen so zu erbringen, dass die (ggf. fort- geschriebenen) Anforderungen aus dem Projektauftrag – insbesondere in Bezug auf Qualitäten, Termine und Kosten – in bestmöglicher Weise verwirklicht werden können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.