Vertragsinhalt, Vertragsschluss Musterklauseln

Vertragsinhalt, Vertragsschluss. 2.1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses kann der Verkauf von Immobilien oder der Nach- weis einer Kaufmöglichkeit von Immobilien durch den Makler gegen Zahlung einer Makler- provision vom Auftraggeber, sowie die Vermietung von Wohnungen für den Auftraggeber gegen eine vom Auftraggeber zu zahlende Innenprovision („Maklervertrag“). 2.2. Gegenstand des Vertragsverhältnisses kann die Verwaltung (WEG-Verwaltung, Sonderei- gentumsverwaltung, Mietenverwaltung) von Immobilien für den Auftraggeber sein („Ver- waltervertrag“). 2.3. Der konkrete Inhalt des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach dem individuell zwi- schen Auftraggeber und Xxxxxx/Verwalter geschlossenen Maklervertrag/Verwaltervertrag. 2.4. Der Maklervertrag und der Verwaltervertrag über die Mietenverwaltung und Sonderei- gentumsverwaltung können formfrei geschlossen werden. Der Vertragsschluss über die Ver- waltung gemäß WEG-Gesetz bedarf der durch das WEG-Gesetz und die Teilungserklärung der WEG vorgegebenen Form (Schriftform, notarielle Beurkundung etc.). 2.5. Der Maklervertrag kommt bereits mit der Übersendung eines Exposés und gleichzeitiger Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers zustande.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. 2.1. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im hard- und softwarebasierten IT-Bereich. Die Auftragnehmerin ist reiner Leistungserbringer und übernimmt in keiner Form die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen. Auch die Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltene, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) auf deren tatsächliche und rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. Unser Angebot versteht sich grundsätzlich freibleibend. Katalog- und Prospektangaben, Merkblätter, anwendungs- technische Hinweise und sonstige allgemeine Informationen sind nicht Vertragsbestandteil und garantieren keine Eigenschaft, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Bei Originalware von Naturdärmen, die von uns von unseren Lieferanten bezogen und unverändert an den Besteller weiterverkauft wurde, sowie bei im Ausland sortierten Därmen wird keine Kaliber- und Maßgarantie übernommen. Bei sortierten Därmen gilt das angegebene Maß als im eingeweichten Zustand unter Zug gemessen. ngen +/-10 % der Bestellmenge. Soweit wir Verpackungsmaterial als Liefergegenstand liefern, bei denen das Verpa allein die Rücknahme und Entsorgung der gelieferten Verpackung sowie die entsprechende Nachweispflicht übernehmen.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. (1) Zwischen dem Kunden und 5vorFlug kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt 5vorFlug, ihm Pauschalreisen, einen (Nur-)Flug, ein (Nur-)Hotel, einen Mietwa- gen, Städtereisen, sonstige Reiseleistungen, verbundene Reiseleistungen und/oder Reiseversi- cherungen des jeweiligen Leistungsträgers zu vermitteln. 5vorFlug tritt bezüglich der angebote- nen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese, soweit nichts Anderes ausdrücklich vermerkt, nicht in eigenem Namen an. (2) Die von 5vorFlug auf xxx.0xxxxxxx.xx dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Ver- tragsangebot von 5vorFlug oder dem jeweiligen Leistungsträger dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an 5vorFlug gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und be- auftragt 5vorFlug gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung. Der Kunde erhält daraufhin von 5vorFlug per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail- Anschrift eine Buchungseingangsbestätigung, die dem Kunden lediglich den Eingang des Bu- chungsauftrages bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungseingangsbestäti- gung für die von ihm gewünschte Reiseleistung unmittelbar nach Eingang der Buchungsein- gangsbestätigung bei sich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten diese Daten nicht korrekt sein, muss sich der Kunde unmittelbar nach Eingang der Bu- chungseingangsbestätigung bei 5vorFlug unter der Rufnummer 089 - 710454109 oder der E-Mailanschrift xxxxxxx@0xxxxxxx.xx melden und die Daten richtigstellen. 5vorFlug weist da- rauf hin, dass viele Fluggesellschaften eine Datenkorrektur für Flugtickets in der Regel nur gegen Entgelt vornehmen, welches 5vorFlug in anfallender Höhe an den Kunden weiterbelastet, soweit die fehlerhafte Dateneingabe nicht auf 5vorFlug zuzurechnende Umstände zurückzuführen ist. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn entwe- der der Leistungsträger oder 5vorFlug im Namen des Leistungsträgers dem Kunden gegenüber die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. 2.1 Die TGB vermittelt ihren Mitgliedern preisermäßigte Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen (nachfolgend „Eintrittskarten“ genannt). 2.2 Mit dem Abschluss einer teilnehmenden Mitgliedschaft kommt zwischen der TGB und dem teilnehmenden Mitglied ein Vertrag über die Vermittlung und den Bezug von Eintrittskarten zustande. Das teilnehmende Mitglied verpflichtet sich hierbei zur Zahlung eines Mit- gliedsbeitrages (vgl. 4.) sowie dazu, innerhalb einer Spielzeit (1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres) eine Anzahl von Eintrittskarten über die TGB zu bestellen und zu bezahlen. Die TGB bietet drei unterschiedliche Abo-Varianten an, aus denen das teilnehmende Mitglied bei Abschluss des Vertrages wählen kann. Einzelheiten zu den Abo-Varianten können unter xxx.xx-xxxxxx.xx abgerufen oder beim Kundendienst angefordert werden.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an einen Personal Training oder Kurs und zwar entweder auf Basis einer Mitgliedschaft im Abonnement („Abovertrag“) oder durch Erwerb von von Einzeltickets oder 10er Karten. 2.2 Der Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Einzelne Leistungen können abweichend hiervon auch gemäß Angebot auf der Website online gebucht werden. In diesem Fall kommt der Vertrag nach Buchung und schriftlicher Bestätigung per E-Mail durch Xxxxxx Xxxxxx zustande.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. (1) Die in Produktkatalogen und Preislisten enthaltenen Angaben und Informatio- nen werden nur dadurch zu rechtsverbindlichen Bestandteilen des Vertrages, dass der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. (2) Aufträge werden mit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis sowie für den Liefer- und Leistungsumfang allein maßge- bend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Ange- stellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließ- lich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Vertragsinhalt, Vertragsschluss. 1.1. Zwischen dem Kunden und Travador kommt ein Geschäftsbesor- gungsvertrag zur Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Der Kunde beauftragt Xxxxxxxx, dem Kunden eine einzelne Reiseleistung (zB. (Nur-)Hotelüberachtung des jeweiligen Leistungsträgers (zB. Hotel) zu vermitteln. Travador tritt diesbezüglich angebotenen Einzelleistungen lediglich als Vermittler auf. 1.2. Bei jeder Buchung von touristischen Einzelreiseleistungen ab ei- nem Gesamtreisepreis von 100 € wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 4,90 € je Buchung erhoben. 1.3. Die von Travador auf xxx.xxxxxxxx.xxx (oder auf einer Partner- webseite) dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Ver- tragsangebot Travador dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars an Travador gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot an uns ab und beauftragt uns gleichzeitig mit der Vermittlungsleistung. 1.4. Der von Travador vermittelte Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst durch Buchungsbestätigung zu- stande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich

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  • Angebot, Vertragsschluss 2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusa- gen enthalten oder in anderer Form die Verbindlichkeit vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen und basieren auf den bei der Anfrage des AG eingereichten Unterlagen und/oder an- deren Angaben, insbesondere Plänen und behördlichen Genehmi- gungen sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wird. Der AG ist an seinen Auftrag als Vertragsantrag zwei Wochen ab Zugang beim AN gebunden, soweit der AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch den AN rechnen muss (§ 147 BGB). 2.2 Ein verbindlicher Vertragsschluss, auch im laufenden Geschäfts- verkehr, kommt zu Stande, wenn der AN den Auftrag des AG schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung annimmt. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des AG beglichen werden und dass eine vom AN unverzüglich vorgenommene Kreditprüfung des AG ohne negatives Ergebnis bleibt. Durch den AN ausgestellte Rech- nungen ersetzen die Auftragsbestätigung. 2.3 Bei Leistung innerhalb der Angebotsbindefrist des AG kann die Auftragsbestätigung des AN durch seine Leistung ersetzt werden. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag sowie vertragliche Nebenabreden gelten erst dann als verbindlich vereinbart, wenn der AN diese schriftlich oder in Textform bestätigt hat. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien. 2.5 Berechnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Spezifikationen oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Leistungsübersich- ten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Vertragsschluss 3.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Verisure und dem Kunden zustande, auf jeden Fall aber mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Verisure oder aber wenn Verisure die Alarmanlage bzw. einen Teil davon mit Wissen des Kunden in Betrieb nimmt, montiert und / oder installiert. 3.2. Der Vertrag hat Vorrang vor Kostenvoranschlägen, unverbindlichen Angeboten, Ausschreibungen oder ähnlichen Do- kumenten. Die Unterzeichnung solcher Dokumente durch den Kunden stellt keine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar. 3.3. Der Kunde willigt ein, dass Verisure der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon übermittelt Verisure im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundla- gen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verisure oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kre- ditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden. 3.4. Verisure prüft bei berechtigtem Interesse die Bonität des Kunden. Dazu arbeitet Verisure mit der Creditreform Düs- seldorf / Neuss – Roumen, Waterkamp & Coll. KG (nachfolgend Creditreform) zusammen, die von Verisure die notwendi- gen Daten erhält. Im Auftrag von Creditreform werden dem Kunden bereits vorab dazu folgende Informationen gemäß Art. 14 DSGVO mitgeteilt: Die Creditreform ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Perso- nen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Bonitätsauskünfte an Verisure als Kunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u.a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform werden insbesondere der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse und das Zahlungsverhalten von Personen gespeichert mit dem Zweck, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person zu erteilen. Der An- fragende muss sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Die Daten werden zunächst in der Regel für drei Jahre gespeichert. Danach wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintra- gungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen der Speicherung im Sinne des Art. 6 Abs. 1f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Der Kunde hat gegenüber der Creditreform ein Recht auf Auskunft über die dort zu ihm gespeicherten Daten. Soweit diese falsch oder unvollständig sein sollten, hat der Kunde Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festge- stellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, hat der Kunde bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jewei- ligen Daten. Sofern der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der bei der Creditreform gespeicherten Daten gegeben hat, hat er das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwil- ligung des Kunden bis zu dem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung seiner Daten nicht berührt. Sollte der Kunde Einwendungen, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, kann er sich jederzeit an den Da- tenschutzbeauftragten der Creditreform wenden. Er kann sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Creditreform bei dem jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform zu dem Kunden gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkasso- unternehmen und deren Kunden. Zur Beschreibung der Bonität des Kunden wird von Creditreform ein Scorewert aus Alter, Geschlecht, Adresse und ggf. Zahlungserfahrungen gebildet. Die Kunden der Creditreform nutzen diesen Wert für eigene Kreditentscheidungen.

  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsschluss / Lieferbeginn Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.