Vertragsschluss, Allgemeines Musterklauseln

Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1 An unseren Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbil- dungen, Beschreibungen und sämtlichen anderen Unter- lagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Drit- ten, insbesondere Konkurrenzunternehmen, nicht zu- gänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zu- rückzugeben. 2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot. 2.3 Verträge kommen erst zustande, nachdem wir uns zuge- gangene Bestellungen schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung können wir innerhalb von vier Wo- chen nach Eingang der Bestellung bzw. des Auftrags wirksam vornehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch in Form einer Rechnung, eines Lieferscheins oder der Lie- ferung selbst erfolgen. 2.4 Für den Inhalt der Verträge zwischen uns und unserem Kunden ist der schriftliche Vertrag bzw. unsere schriftli- che Bestätigung maßgebend. 2.5 Wurde der Reparatur-/Wartungsgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerb- liche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzu- weisen; sofern uns kein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft, stellt der Kunde uns von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrech- ten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. 2. Ist der Reparaturgegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, stellt der Kunde den Auftragnehmer von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1.1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur/Montage maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürften der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. 1.2. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Instandhaltungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis von diesen Reparaturbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers die Reparatur vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung – auch in diesem Fall gelten diese Reparatur- und Montagebedingungen. 1.3. Ist der Reparatur-/Montagegegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde/Besteller auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen. Sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, stellt der Kunde/Besteller den Auftragnehmer von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1.1 Diese Servicebedingungen sind gültig für die JENOPTIK Industrial Metrology Germany GmbH in Villingen-Schwenningen mit den Werken in Villingen-Schwenningen, Jena und Ratingen, sowie die übrigen Niederlassungen in Deutschland. 1.2 Diese Servicebedingungen sind auch gültig für im Inland beauftragte Auslandsarbeiten. 1.3 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Servicearbeiten maßgebend. 1.4 Ist der Servicegegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Auftraggeber auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von evtl. Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1. An allen Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, Beschreibun- gen und sämtlichen anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich Wertz die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. 2.2. Die Angebote von W ertz sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestel- lung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot. 2.3. Verträge kommen erst zustande, nachdem Wertz eine zugegangene Bestellung schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung kann durch Wertz innerhalb einer Frist von vier W ochen nach Zugang der Bestellung bzw. des Auftrags annehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch in Form einer Rech- nung, eines Lieferscheins oder der Lieferung selbst erfolgen. 2.4. Für den Inhalt der Verträge zwischen Wertz und dem Kunden ist allein der schriftliche Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Wertz sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat 2.5. Ist der Reparatur-/Wartungsgegenstand nicht von Wertz geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegen- standes hinzuweisen; sofern Wertz kein Verschulden an etwaigen Schutz- rechtsverletzungen trifft, stellt der Kunde Wertz von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten auf erstes Anfordern frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Serviceleistung massgebend. 2. Ist der Servicegegenstand nicht von der Technogroup IT-Service AG geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern die Technogroup IT-Service AG kein Verschulden trifft, stellt der Kunde diese von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Diese AGB der IWAM Instandhaltungsservice GmbH, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung der AGB des Kunden ist durch die IWAM- GmbH schriftlich zugestimmt worden. Die AGB gelten auch dann, wenn die IWAM- GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 2. Diese AGB gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichen-rechtlichem Sondervermögen und Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. 3. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Für Vertrags- erweiterungen, -änderungen und Nebenabreden gelten ebenfalls diese AGB, ohne dass es jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf. Die Vertragsparteien werden mündliche Abreden unverzüglich schriftlich bestätigen.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1. An unseren Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, Beschreibungen und sämtlichen ande- ren Unterlagen – auch in elektronischer Form – be- halten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzunter- nehmen, nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. 2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unver- bindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot. 2.3. Verträge kommen erst zustande, nachdem wir uns zugegangene Bestellungen schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung können wir innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bestellung bzw. des Auftrags wirksam vornehmen. Die Auftragsbe- stätigung kann auch in Form einer Rechnung, eines Lieferscheins oder der Lieferung selbst erfolgen. 2.4. Für den Inhalt der Verträge zwischen uns und un- serem Kunden ist der schriftliche Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 2.5. Wurde der Reparatur-/Wartungsgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegen- standes hinzuweisen; sofern uns kein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft, stellt der Kunde uns von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1.1 Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, gelten für alle Reparaturen, Änderungen, Revisionen und Inspektionen ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 1.2 Ist der Reparaturgegenstand nicht von uns geliefert, so hat der Auftraggeber auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Reparaturgegenstandes hinzuweisen; soweit uns kein Verschulden trifft, stellt der Auftraggeber uns von eventuellen Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei. 1.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir nach erfolgter Reparatur regelmäßig eine Lackierung des Reparaturgegenstandes vornehmen, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.
Vertragsschluss, Allgemeines. (1) Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. (2) Ist der Reparaturgegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern den Auftragnehmer kein Ver- schulden trifft, stellt der Kunde den Auftragnehmer von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine An- wendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht ge- sondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Be- zug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.