Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1 An unseren Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, Beschrei- bungen und sämtlichen anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzunternehmen, nicht zugäng- lich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1.1 Diese Servicebedingungen sind gültig für die JENOPTIK Industrial Metrology Germany GmbH in Villingen-Schwenningen mit den Werken in Villingen-Schwenningen, Jena und Ratingen, sowie die übrigen Niederlassungen in Deutschland.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1. An allen Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, Beschreibun- gen und sämtlichen anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich Wertz die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich CARBOTECH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auf- trages unverzüglich zurückzusenden.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Diese AGB der IWAM Instandhaltungsservice GmbH, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung der AGB des Kunden ist durch die IWAM- GmbH schriftlich zugestimmt worden. Die AGB gelten auch dann, wenn die IWAM- GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Allen Lieferungen von Maschinen und Ersatzteilen durch den Lieferer liegen diese Verkaufsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Entgegenstehenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Bestellers wird seitens des Lieferers vorsorglich widersprochen; solche Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie durch den Lieferer schriftlich bestätigt sind.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1.1 Soweit nachstehend nichts Anderes bestimmt ist, gelten für alle Reparaturen, Änderungen, Revisionen und Inspektionen ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Vertragsschluss, Allgemeines. 2.1 An unseren Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Abbildungen, Beschreibungen und sämtlichen anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns die Eigentums- und Ur- heberrechte vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenz- unternehmen, nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Vertragsschluss, Allgemeines. 1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Serviceleistung massgebend.