Vertragsverhältnisse Musterklauseln

Vertragsverhältnisse. 3.1 Der Verkäufer und der Käufer schließen einen Kauf- vertrag über Kupfer verbunden mit der Verpflichtung des Verkäufers, einem Beistellungsempfänger den Besitz am Kupfer zu mitteln und dem Käufer das Eigentum am Kup- fer zu übertragen. Sofern Südkupfer als Verkäufer seiner Pflicht zur Besitzmittlung durch eine Lieferung des Kup- fers an den Beistellungsempfänger erfüllt, gelten die Be- sonderen Lieferbedingungen (nachfolgend „BLB“ ge- nannt) in der jeweils gültigen Fassung. Die BLB sind auf der Webseite von Südkupfer unter: xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxx.xx/xxx/ veröffentlicht. Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die Auftragsbestätigung des Verkäufers bzw. durch das Angebot des Verkäufers und die Bestellbestätigung des Käufers oder durch den Abschluss eines Rahmen- und/oder Einzelvertrages zu Stande.
Vertragsverhältnisse. Dieser Vertrag stellt den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Parteien dar. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Service-Provider wird in den entsprechenden Statements of Work festgelegt, die
Vertragsverhältnisse. 2.1 Mit der Ausgabe der Betze-Card, spätestens aber mit der Verwendung der Bezahlfunktion der Betze-Card oder Dauerkarte kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung des bargeldlosen Bezahlsystems des Kartenausstellers im Xxxxx-Xxxxxx-Stadion zustande.
Vertragsverhältnisse. 5.1. Für die Dauer des Anrufes einschließlich einer eventuellen Weitervermittlung kommt ein Vertrag des Anrufers mit IN-telegence zustande. Der zwischen IN-telegence und dem Anrufer geschlossene Vertrag beinhaltet ausschließlich die Auskunftserteilung bzw. das Auskunftsgespräch sowie im Fall der Weiter- vermittlung die technische Bereitstellung derselben.
Vertragsverhältnisse a) Bestehendes Vertragsverhältnis
Vertragsverhältnisse. 2.1 In Bezug auf den Vertragsgegenstand bestehen derzeit die in der Anlage B. I. 3.2 benannten Vertragsverhältnisse mit Dritten.
Vertragsverhältnisse. 2.1. Durch die Übernahme des Künstlermanagements (Künstlersekretariat) entsteht ein befristeter oder unbefristeter Werkvertrag zwischen MANO CORNUTA ARTISTMANAGEMENT und dem Künstler. Desgleichen entsteht durch die Künstlervermittlung ein befristeter oder unbefristeter Werkvertrag zwischen Künstler und Auftraggeber (Veranstalter) über Vermittlung von MANO CORNUTA ARTISTMANAGEMENT.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.