VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG Musterklauseln

VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde, b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist, c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, d) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages von Bedeutung waren, e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, f) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, g) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 14.2. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann Xxxxxx a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fah...
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde, b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren, d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden, wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen, e) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, f) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, g) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird. 15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertrag...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Abgerechnet wird der tatsächliche Umfang der Belieferung. Abrechnungsgrundlage für den Arbeitspreis ist die gelieferte Strom- menge in Kilowattstunden (kWh). Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei Xxxx des Lastschriftverfah- rens teilt der Lieferant dem Kunden den Tag der Abbuchung spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der Forderung mit (SEPA-Vorabankündigung). 4.2 Soweit Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens von einem Dritten - also nicht vom Kunden selbst - geleistet werden, erfolgt die SEPA-Vorabankündigung gegen- über dem Kunden, nicht gegenüber dem Dritten. Es obliegt dem Kunden, seinerseits den für ihn zahlenden Dritten unverzüglich über die bevorstehenden Abbuchungen zu informieren (4.1 gilt entsprechend). 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kos- ten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kun- den der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als in Höhe der Pauschale. 4.4 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- verweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers be- steht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messein- richtung festgestellt ist. Die Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.5 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dieses gilt nicht für die An- sprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf vollständiger oder teilweiser Nichter- füllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.