VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG Musterklauseln

VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde, b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist, c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, d) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages von Bedeutung waren, e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, f) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, g) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 14.2. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann Xxxxxx a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fah...
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil der monatlichen Raten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht, b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren, d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden, e) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen, f) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, g) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.‌ 15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe ver...

Related to VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.