Common use of Vervielfältigung Clause in Contracts

Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOM-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOM-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOM-Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOM-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware. 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOM-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen. 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOM-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOM-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOM-Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOM-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOMcetecom advanced-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOMcetecom advanced-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOMcetecom advanced-Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOMcetecom advanced-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware. 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOMcetecom advanced-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM cetecom advanced und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM cetecom advanced und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen. 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOMcetecom advanced-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 4.1 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM cetecom advanced ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOMcetecom advanced-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOM-cetecom advanced- Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhaltengeheim zu halten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOMcetecom advanced-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOMCTC advanced-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOMCTC advanced-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOM-CTC advanced- Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOMCTC advanced-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware. 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOMCTC advanced-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM CTC advanced und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM CTC advanced und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen. 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOMCTC advanced-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.betreffenden 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM CTC advanced ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Software- Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOMCTC advanced-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOMCTC advanced-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOM-CTC advanced- Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOMCTC advanced-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware. 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOMCTC advanced-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM CTC advanced und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM CTC advanced und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen. 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOMCTC advanced-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM CTC advanced ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOMCTC advanced-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Software- Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOMcetecom advanced-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOMcetecom advanced-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOMcetecom advanced-Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOMcetecom advanced-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware.Hardware.‌ 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOMcetecom advanced-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM cetecom advanced und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM cetecom advanced und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen.hinzuweisen.‌ 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOMcetecom advanced-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM cetecom advanced ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOMcetecom advanced-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOM-cetecom advanced- Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOMcetecom advanced-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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Vervielfältigung. 4.1 Der Kunde darf die CETECOM-Software vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung der CETECOM-Software notwendig ist. Notwendige Vervielfältigungen sind die Installation der CETECOM-Software vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der CETECOM-Software in den Arbeitsspeicher der Hardware. 4.2 Der Kunde ist weiterhin befugt, zu Sicherungszwecken eine maschinenlesbare Kopie der CETECOM-Software herzustellen. Bei der Erstellung der Kopie ist sicherzustellen, dass ein Copyright-Vermerk für CETECOM und/oder für den Drittrechtsinhaber in maschinenlesbarer Form auf der Kopie und in Klarschrift auf dem Datenträger angebracht wird. Auf Behältnissen, in denen solche Datenträger und Dokumentationen aufbewahrt werden, ist mit einem deutlichen und mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck oder Aufkleber auf die Rechte von CETECOM und/oder des Drittrechtsinhabers hinzuweisen. 4.3 Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusgemäße Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien der CETECOM-Software in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind wie unter vorstehender Ziffer 4.2 beschrieben zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.Die 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige Aufzeichnungen über die Erstellung und den Verbleib der von ihm erstellten Kopie/n zu führen. CETECOM ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen. 4.5 Der Kunde darf die CETECOM-Software und die Kopie/n ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die CETECOM-Software und die Kopie/n vor Dritten geheimzuhaltengeheim zu halten. Der Kunde sichert zu, dass kein Dritter und kein für den Einzelfall nicht ausdrücklich berechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff auf die CETECOM-Software und die Kopie/n erhält und/oder diese ganz oder teilweise kopiert. 4.6 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Software-Codes auf einen Drucker, sowie das Fotokopieren der Dokumentation zählen, darf der Kunde nicht vornehmen.

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