Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 18.1. Für diese Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen bioMérieux und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
18.2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht Stuttgart.
18.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe- ziehungen zwischen uns und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kauf- rechts finden keine Anwendung.
12.2 Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Augs- burg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver- tragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkei- ten.
12.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Unternehmens, wurde die Forderung durch das Unternehmen an eine Bank abgetreten, der Sitz der Bank ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz des Unternehmens.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Die Teilschuldverschreibungen sowie sämtliche Rechte und Pflichten daraus unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen in- ternationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Confitech und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kommt es auf zwingende Verbraucherschutzrechte an, so gilt das Recht des Mitgliedstaates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt an.
2. Die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht der englischen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern im Einzelfall sprachlich bedingte Auslegungsunterschiede vorliegen.
3. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ulm (Donau) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Confitech ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechts- beziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Davon ausgenommen, d.h. unanwendbar ist das UN-Abkommen über den Internationa- len Warenkauf (CISG).
2. Soweit der Käufer Xxxxxxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetz- buches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Konstanz. Der Käufer kann daneben - nach unserer Xxxx - auch an seinem Sitz verklagt werden. Wir haben daneben die Xxxx, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichts- ordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern am Schiedsort Zürich endgültig entscheiden zu lassen. Auf Aufforde- rung des Käufers sind wir verpflichtet, dieses Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Wo- che ab Zugang der Aufforderung durch Erklärung gegenüber dem Käufer auszuüben, wenn der Käufer gerichtliche Schritte gegen uns einleiten möchte.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit es sich hierbei nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Xxxxx.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 16.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen des AN ist die vom AG angegebene Lieferanschrift, der Leistungsort oder die Verwendungsstelle.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
16.3 Vertragssprache ist deutsch.
16.4 Sofern der AN Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz des AG der Gerichtsstand. Der AG ist jedoch berechtigt, den AN auch am Gericht seines Firmensitzes zu verklagen.
16.5 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist nicht anwendbar.
2. Erfüllungsort ist Wien.
3. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver- hältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Stand: 02.01.1999
1. Conclusione del contratto - Prodotti
2. Consegna
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 11.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der WEMAS Absperrtechnik GmbH in Gütersloh. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der WEMAS Absperrtechnik GmbH in Gütersloh Erfüllungsort.
11.3 Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der WEMAS Absperrtechnik GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte diese eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzen.