Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe- ziehungen zwischen uns und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kauf- rechts finden keine Anwendung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 18.1. Für diese Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen bioMérieux und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.‌
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. (1) Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Die Teilschuldverschreibungen sowie sämtliche Rechte und Pflichten daraus unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen in- ternationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland das Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Soweit der Käufer Xxxxxxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Gemünden am Main als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 13.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwi- schen KGF und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kommt es auf zwingende Verbraucherschutzrechte an, so gilt das Recht des Mit- gliedstaates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt an.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechts- beziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Davon ausgenommen, d.h. unanwendbar ist das UN-Abkommen über den Internationa- len Warenkauf (CISG).
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MOE Marine & Offshore Equipment GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit. 12.1.Für die gesamten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Firma SL TecH2 GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts findet keine Anwendung. 12.2.Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.