Vervielfältigungen Musterklauseln

Vervielfältigungen. Der Kunde darf die Trainingsunterlagen zum Zwecke der unternehmensinternen Schulung weiterer Personen vervielfältigen. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, überlassene Trainingsunterlagen Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
Vervielfältigungen. Vervielfältigungen von Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von HEAT 11 angefertigt werden.
Vervielfältigungen. Das Programm darf nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken vervielfältigt werden. Stets dürfen höchstens 3 Kopien vorhanden sein. Das Verbot der Mehrfachnutzung ist zu beachten. Schriftliche Unterlagen dürfen nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Der Kunde kann weitere Exemplare der schriftlichen Unterlagen bei uns entgeltlich erwerben. Wenn uns der Verlust des Programmes glaubhaft gemacht wird, ersetzen wir dem Kunden nach Möglichkeit das Programm zu unseren Selbstkosten zuzüglich 10 % der Lizenzgebühr.
Vervielfältigungen. Regel 93bis Art der Übermittlung von Unterlagen
Vervielfältigungen. Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
Vervielfältigungen. Der Kunde darf Software nur kopieren, wenn dies zur Unterstützung der berechtigten Nutzung erforderlich ist. Jede Kopie muss alle Hinweise und Legenden enthalten, die in der Software integriert, auf ihrem Medium oder ihrer Verpackung in dem von Siemens erhaltenen Zustand angebracht sind. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberührt.