Vervielfältigungen Musterklauseln

Vervielfältigungen. Der Kunde darf die Trainingsunterlagen zum Zwecke der unternehmensinternen Schulung weiterer Personen vervielfältigen. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet, überlassene Trainingsunterlagen Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
Vervielfältigungen. Das Programm darf nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken vervielfältigt werden. Stets dürfen höchstens 3 Kopien vorhanden sein. Das Verbot der Mehrfachnutzung ist zu beachten. Schriftliche Unterlagen dürfen nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Der Kunde kann weitere Exemplare der schriftlichen Unterlagen bei uns entgeltlich erwerben. Wenn uns der Verlust des Programmes glaubhaft gemacht wird, ersetzen wir dem Kunden nach Möglichkeit das Programm zu unseren Selbstkosten zuzüglich 10 % der Lizenzgebühr.
Vervielfältigungen. Der Kunde darf Software nur kopieren, wenn dies zur Unterstützung der berechtigten Nutzung erforderlich ist. Jede Kopie muss alle Hinweise und Legenden enthalten, die in der Software integriert, auf ihrem Medium oder ihrer Verpackung in dem von Siemens erhaltenen Zustand angebracht sind. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberührt.
Vervielfältigungen. Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
Vervielfältigungen. Im Rahmen der vorgenannten Ziffer sind Sie berechtigt, die Client-Software auf die erforderlichen Datenträger der zu verwendeten Endgeräte zum Zwecke der Nutzung im Sinne der Ziffer 2 zu kopieren. Sie dürfen die Client-Soft- ware nur vervielfältigen, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist. Zu den not- wendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Speicherung und Einrichtung der Client-Software auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Client-Software in den Arbeitsspeicher. Drooms GmbH – Drooms Allgemeine Nutzungsbedingungen, Stand: Oktober 2016 Drooms GmbH Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0 • 00000 Xxxxxxxxx / Xxxx • Deutschland Sitz: Frankfurt / Main • AG Frankfurt / Main, HRB 76454 • Finanzamt Frankfurt am Main • USt-IdNr.: DE 224007190 Geschäftsführer: Xxxxxxxxx Xxxxxxxx • Bankverbindung: Commerzbank AG in Frankfurt • IBAN: XX00000000000000000000 • BIC: XXXXXXXXXXX Sie sind berechtigt, aus Gründen der Datensicherheit und Archivierung Sicherungs- bzw. Archivierungskopien und Backup-Kopien der Client-Software im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Client-Software in der zwingend notwendigen Anzahl zu erstellen und aufzubewahren. Die Datenträger mit Sicherungskopien und Ba- ckup-Kopien sind entsprechend zu kennzeichnen. Eine Vervielfältigung der Client-Software außer im Rahmen der vorerwähnten Nutzung sowie eine Veräußerung sind nicht zulässig. Die Software darf unberechtigten Dritten weder zugänglich gemacht noch zum Gebrauch über- lassen werden.
Vervielfältigungen. Regel 93bis Art der Übermittlung von Unterlagen
Vervielfältigungen. Vervielfältigungen von Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von HEAT 11 angefertigt werden.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.