Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzu- nehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten), die aufgrund der behaupteten Verletzung verkehrsrechtlicher Vor- schriften eingeleitet werden.
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzu- nehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten), die aufgrund der behaupteten Verletzung verkehrsrechtlicher Vor- schriften Vorschriften eingeleitet werden.
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzu- nehmen wahr- zunehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten), die aufgrund der behaupteten Verletzung verkehrsrechtlicher Vor- schriften eingeleitet werden.
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Verwaltungs-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzu- nehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten), die aufgrund der behaupteten Verletzung verkehrsrechtlicher Vor- schriften eingeleitet werden.
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