Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft Musterklauseln

Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft. Nachfolgend sind die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft, ihre Wohnsitzländer, ihr Werdegang und ihre Erfahrung angeführt: Xxxxx Xxxxxxx (Frankreich) ist seit dem 14. September 2020 Executive Chairman von AXA Investment Managers und Mitglied von AXAs Management Committee. Nach diversen Positionen in Europa bei KPMG, Xxxxxx Xxxxxxx Ltd und UBS Ltd wechselte Xxxxx Xxxxxxx 1994 zu J.P. Xxxxxx und wurde anschließend CEO und General Manager von J.P. Xxxxxx Italy und Mitglied im Executive Committee von J.P. Morgan Europe. 2003 wechselte er zu Monte dei Paschi di Siena und wurde 2006 zum Deputy CEO ernannt. Im Januar 2010 ging er zur Intesa San Paolo Group als General Manager und Deputy CEO, eine Position, die er bis 2012 innehatte. Danach wechselte Xxxxx Xxxxxxx zur Bank of America Xxxxxxx Xxxxx als Vice Chairman Europa, Naher Osten und Afrika sowie CEO Italien. Im September 2016 wurde er CEO und General Manager von Monte dei Paschi di Siena, eine Position, die er bis Mai 2020 innehatte. Er ist Adjunct Professor an der Wirtschafts- und Finanzfakultät der LUISS-Universität in Rom und Mitglied von deren Board of Directors. Er ist Mitbegründer und Vice Chairman von Fondazione Xxx Xxxx Xxxxxxx, eine italienische gemeinnützige Organisation. Xxxxx Xxxxxxx ist Absolvent der LUISS- Universität in Rom. Xxxxxxxx xx Xxxxxxx (Frankreich) begann seine Karriere 1998 beim Treasury Department in Moskau, danach unterstand er als Policy Officer dem Präsidenten der French Employers Federation (MEDEF). 2004 wurde er zum Head of Public Affairs und dann zum Integration Officer der SCOR ernannt. 2008 wechselte er zur AXA als Chief of Staff für die Group COO, bevor er zum Head of Retail Lines bei AXA Global P&C ernannt wurde. 2011 wurde er zum CEO von AXA Direct Solutions ernannt, bevor er President von AXA Direct Poland und TATV in Belgien und CEO von Direct Assurance wurde. Seit Januar 2020 ist er Global Chief Operating Officer von AXA IM. Im Juli 2020 erweiterte sich sein Aufgabenbereich und umfasst nun alle Global Transversal Functions für AXA IM, u. a. die Teams »General Secretary, Legal, Finance & Strategy« und »Transformation, HR & Communications«. Xxxxxxxx xx Xxxxxxx erwarb seinen Abschluss an der HEC (1998), dem Moskauer State Institute of International Relations (1998) und der Harvard Kennedy School (2002). Xxxx-Xxxxx Xxxxxxx (Frankreich) ist seit 2013 Deputy CEO von AXA IM Paris und seit 2019 Research Technical Director von AXA IM Core. Darüber hinaus ist X...
Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft. Nachfolgend sind die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft, ihre Wohnsitzländer, ihr Werdegang und ihre Erfahrung angeführt: Xxxx-Xxxxx Xxxxxxx (Frankreich) - Xxxx Xxxxx Xxxxxxx ist seit 2013 Chief Investment Officer von AXA IM Paris und seit 2019 Research Technical Director. Davor war er ab 2011 Head of Fixed Income Solutions. Von 2008 bis 2011 fungierte er innerhalb der Investment-Solutions-Plattform als Global Head of Asset Allocation and Insurance Investments, nachdem er zuvor seit 2004 den Posten des CIO of Insurance Investments bekleidet hatte. Xxxx Xxxxx Xxxxxxx kam im Jahr 2000 als Senior Euro Fixed Income Portfolio Manager mit Schwerpunkt auf Versicherungen zu AXA IM. Vor seinem Wechsel zu AXA IM war er Deputy Head of Asset Allocation bei AGF Asset Management. Davor war er von 1994 bis 1997 bei SOCAPI für Festzinsanlagen und die Koordination des Aktiv-Passiv- Managements zuständig. Von 1992 bis 1994 war er Fixed Income Portfolio Manager bei GAN. Zuvor war er ab 1988 als Fixed Income Market Analyst und Finanztechniker bei zwei französischen Maklerhäusern beschäftigt: FDK und GPK Gestion. Sein Studium der Versicherungsmathematik xxxxxxx Xxxx-Xxxxx Xxxxxxx 1996 ab. Er erwarb einen Master-Abschluss in angewandter Mathematik an der Universität Xxxxx Xxxxxxxx (1988). Xxxxx Xxxxx (Irland) - Von 1991 bis 2003 arbeitete Xxxxx Xxxxx für XXX Xxxxxxxxxx Investmentexpertise, wo er verschiedenen Positionen innehatte. Unter anderem wurde er zum Chief Investment Officer der Verwaltungsgesellschaft ernannt. Von Xxxx 1986 bis Mai 1989 war Xxxxx Xxxxx im Softwareverkauf und in der Software-Entwicklung für BMS Technology, Herts, tätig, ein Unternehmen für Beratung und Software- Entwicklung. Vor dieser Zeit, ab Januar 1984 bis November 1985, arbeitete er als Überwachungsingenieur bei Xxxx Xxxxx XxXxxxxxx, Research Centre, Buckinghamshire, England. Xxxxx Xxxxx erwarb den B. Eng. am University College Dublin in Elektrotechnik (1983) und den MBA an der London Business School (1991). Xxxxx X'Xxxxx (Irland) - Xxxxx X’Xxxxx erwarb seinen Abschluss (Honours Degree) in Wirtschaft am University College Cork (der National University of Ireland). Er kam zu Coopers & Lybrand (heute PricewaterhouseCoopers), wo er sich zum Wirtschaftsprüfer qualifizierte. Er wechselte als Leitender Finanzbuchhalter zu Lifetime Assurance (der Bancassurance- Tochter der Bank of Ireland Group), bevor er zum Operations Manager und anschließend zum Managing Director des Geschäftsbereichs...

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  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

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  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

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  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Datenschutz und Geheimhaltung 7.1 Der Subunternehmer hat die Pflicht, bei der Auftragsdurchführung das Datengeheimnis in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Er erklärt sich bereit, auf die Anfrage der Gesellschaft hin eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. 7.2 Beide Parteien haben die Pflicht, die bei der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden und darüber hinaus streng geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit es sich um allgemein bekanntes Wissen handelt. 7.3 Die o. g. Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, soweit der Subunternehmer und seine Mitarbeiter während der Projektdurchführung darüber Kenntnis erlangen. 7.4 Der Subunternehmer hat die Pflicht, gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Kunden und dessen Mitarbeitern, Stillschweigen über das vereinbarte Honorar und den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. 7.5 Die Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 7.6 Alle Unterlagen, die der Subunternehmer von der stratandnet GmbH oder dem Kunden erhalten hat oder die bei der Vertragsdurchführung erstellt wurden, sind nach Aufforderung durch die stratandnet GmbH, spätestens jedoch bei Vertragsende- umgehend zurückzugeben. Dies gilt auch für kopierte Dokumente und Speicherungen auf Datenträgern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 7.7 Der Subunternehmer stellt die stratandnet GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der Bestimmungen dieser Ziffer 7 frei. 7.8 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen muss der Subunternehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, bei Dauerverstößen für jeden Monat erneut, zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, wird hiervon nicht angetastet. 7.9 Der Subunternehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter durch schriftliche Vereinbarung zur Einhaltung der o. g. Geheimhaltungsvereinbarung und der Grundsätze des Datenschutzes zu verpflichten.