Verwaltungsverfahren. Administrativverfahren bezüglich des Führerausweises oder des Fahrzeugausweises - Verfahren betreffend die Besteuerung der versicherten Fahrzeuge
Verwaltungsverfahren. Verteidigung des Begünstigten in einem Verwal- tungsverfahren bezüglich des Führerausweises oder eines Fahrverbots. eignis oder auf dem gleichen Lebenssachverhalt xxxxxxx, so gelten diese Streitigkeiten gesamthaft als ein Rechtsfall.
Verwaltungsverfahren. 5.1 Für die Verwaltung dieses sektoriellen Anhangs wird eine Gemischte Sektorgruppe eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, Beschlüsse über die Fest- legung, Einführung und Bewertung von Konformitätsbewertungsverfahren und -programmen, über die Einrichtung eines beiderseitigen Warnsystems, über die Verwaltung der vertrauensbildenden Massnahmen während der Übergangszeit und über die Festlegung eines Programms zur Aufrechter- haltung der ordnungsgemässen Durchführung des MRA zu fassen. Dieser Gruppe gehören Vertreter von Health Canada und des Bundesamtes für Gesundheit an; der Vorsitz wird gemeinsam von je einem Vertreter der beiden Vertragsparteien geführt.
Verwaltungsverfahren. Die Krankenkasse erstattet dem Xxxxxx der Sozialhilfe die sich aus Anlage 2 er- gebende Vergütung für die Dauer der nach den §§ 3 und 4 genehmigten Behand- lungszeiträume. Quartalsweise Zwischenabrechnungen sind möglich.
Verwaltungsverfahren. 11 Zuständigkeit
(1) Genehmigungsfreie, aber anzeigepflichtige Vertretungen im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 4 Ärzte-ZV sollen der KV Berlin vorzugsweise über das Online-Portal der KV Berlin gemeldet werden.
(2) Zuständig für die Anträge eines Vertragsarztes bzw. Vertragspsychotherapeuten auf Genehmigung einer Vertretung oder der Beschäftigung eines Sicherstellungs-/Entlastungsassistenten ist die Hauptabteilung Vertragsärztliche Versorgung.
(1) Antragsteller ist der Zulassungsinhaber bzw. die BAG oder das MVZ für angestellte Ärzte.
(2) Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn ein vollständiger Antrag vorliegt. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wird ein Formular zur Verfügung gestellt (siehe xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxx- praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/praxisorganisation/vertretung-assistenz-in-der-praxis); es besteht kein Formularzwang.
(3) Ein Antrag ist vollständig, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1. Schriftlicher Antrag (ausgefülltes Antragsformular oder ausformuliert) zur Genehmigung der Vertretung/Assistenz,
2. eine Erklärung über die voraussichtliche Dauer der Vertretung/Assistenz, den Vertretungs- /Assistenzgrund sowie den Namen des Vertreters/Assistenten, bzw. die Namen der Vertreter und den Ort (ggf. Nebenbetriebsstätte) der Vertretung/Assistenz Dateiname: 2020-12-11 VWRL §§ 32 ff. Ärzte-ZV Seite: 5 von 8 Erstellung: Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx XXX XxX, Xxxxxx Xxxx’Xxxx, AL AR Erstelldatum: 12.12.2020 Freigabe: Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx HAL VäV Freigabedatum: 12.12.2020
3. aktueller Nachweis des Vertretungs- bzw. Sicherstellungsgrundes im Sinne des §§ 32 Absatz 1 u.2, bzw. § 32 b Absatz 6 Ärzte-ZV
4. Nachweise zur Person des Vertreters/Assistenten:
a) Ist der Vertreter/Assistent in das Arztregister der KV Berlin eingetragen, sind keine weiteren Unterlagen erforderlich,
b) Ist der Vertreter/Assistent in das Arztregister einer anderen KV eingetragen, ist eine Kopie des entsprechenden Registerauszuges oder
c) für den Fall, dass der Vertreter/Assistent in keinem Arztregister eingetragen ist, sind Kopien der Approbations- und ggf. Facharzturkunde, bzw. Fachkunde bei psychologischen Psychotherapeuten, bzw. der Nachweis über die fachliche Befähigung zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen einzureichen.
d) Xxxxxx der Vertreter/Assistent genehmigungspflichtige Leistungen (z. B. Sonografie, Röntgen) erbringen soll, hat sich der Antragsteller über das Vorliegen der entsprechenden Qualifikationen beim Vertreter/Assistenten zu vergewi...
Verwaltungsverfahren. Verteidigung des Begünstigten in einem Verwal- tungsverfahren bezüglich des Führerausweises oder eines Fahrverbots.
Verwaltungsverfahren. 1. Die Stadt Ronnenberg erlässt Verwaltungsakte zur Regelung von Rechtsverhält- nissen im Rahmen der Wahrnehmung der in Ziffer I. 1. a) bis c) genannten Aufga- ben namens und im Auftrag der Region Hannover. Verwaltungsrechtsstreitigkei- ten, die die von der Stadt Ronnenberg durchzuführenden Aufgaben nach dieser Vereinbarung betreffen, führt die Region Hannover unter Beteiligung der Stadt Ronnenberg. Die Region Hannover trägt die Prozesskosten.
2. Widersprüche werden von der Region Hannover im Benehmen mit der Stadt Xxx- xxxxxxx beschieden. Ist einem Widerspruch abzuhelfen, so entscheidet hierüber vorrangig die Stadt Ronnenberg. In die Rechtsbehelfsbelehrung ist aufzunehmen, dass Widersprüche bei der Stadt Ronnenberg einzulegen sind.
3. Förderverträge mit Trägern von Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen schließt die Stadt Ronnenberg im eigenen Namen ab. Die sich hieraus ergeben- den Streitigkeiten führt die Stadt Ronnenberg selbst und trägt die anfallenden Kosten.
Verwaltungsverfahren. 1. Für die Beantragung von Leistungen und für den Nachweis der Erbringung der Leistungen und die zweckentsprechende Verwendung der Leistungspauschalen sind die dazu vom LWL vorgegebenen Formulare zu benutzen.
2. Nach Feststellung der Leistungsvoraussetzungen (Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis, eingliederungshilferechtlicher Bedarf, Sicherstellung der bedarfsgerechten Förderung) gewährt der LWL die Leistungspauschalen in Form eines Leistungsbescheides, in dem der Leistungszeitraum festgelegt wird; dieser reicht in der Regel bis zum Eintritt in die Schule.
3. Die Leistungspauschale kann im Falle der Nichteinhaltung von Voraussetzungen auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden. Eine nicht zweckentsprechende Verwen- dung berechtigt den LWL zur Rückforderung der Leistungspauschale. Dies gilt insbeson- dere, wenn der Xxxxxx nach Bekanntgabe des Leistungsescheides der Kindertageseinrich- tung kein Zusatzpersonal beschäftigt oder die Gruppenstärke nicht absenkt. Dabei gelten insbesondere die Regelungen, die in Anlage B.4 des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX vereinbart sind.
4. Wirtschaftlichkeitsprüfungen erschöpfen sich regelmäßig in der Prüfung der zweckentspre- chenden Mittelverwendung. Ergänzend zu den (ab 2020 durch das KiBiz finanzierten) Qua- litätsentwicklungsmaßnahmen des Trägers werden anlassbezogen bzw. anlassunabhängig Gespräche und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung durchgeführt.
Verwaltungsverfahren. 5.1 Für die Verwaltung dieses sektoralen Abkommens wird eine Gemischte Sektorgruppe eingesetzt. Die Gemischte Sektorgruppe legt ihre Zusammensetzung und Geschäftsordnung fest. Ihre Aufgaben sind in Anlage 3 beschrieben. Dieser Gruppe gehören Vertreter des Therapeutic Products Programme in Health Canada, der Europäischen Kommission und der zuständigen Behörden in der EG an. Der Vorsitz wird gemeinsam von einem Vertreter jeder Vertragspartei geführt.
Verwaltungsverfahren. Administrativverfahren bezüglich des Führerausweises. Rechtsfälle, bei denen der Versicherungsnehmer Leistungen der Assista beanspruchen will, sind unverzüglich der Basler unter der Nummer 00800 24 800 800 oder bei Verbindungsschwierigkeiten im Ausland unter +00 00 000 00 00 anzumelden. Diese übermittelt die Schadenmeldung umgehend an die Assista zur Deckungsprü- fung und Festlegung des weiteren Vorgehens. Falls ein Auftrag an einen Anwalt erteilt, juristische Schritte einge- leitet oder eine Einsprache eingelegt wurden, bevor die Assista hierzu ihr Einverständnis erteilt hatte, kann diese die Übernahme der dadurch entstandenen Mehrkosten verweigern.