Common use of Verwendungsnachweis Clause in Contracts

Verwendungsnachweis. Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszei- chens und der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum15. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden. In dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-, Sach- und In- vestitionsausgaben nachzuweisen. Dies umfasst auch jene Mittel, die an Dritte weiter- geleitet wurden (Ziff. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in der die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Buchungsliste müssen Datum, Kreditor/Debitor, ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. DFG Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsge- mäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises berechtigt, die be- stimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jeder- zeit durch Einsicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Do- kumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Rückfor- derungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstrecken, wenn und soweit dieser Einblick zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. Werden Mittel des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ein Prüfungsrecht der DFG entspre- chend dieser Regelungen wie auch ein Prüfungsrecht seitens der Bewilligungsempfän- gerin sicherzustellen. Unbeschadet der sich durch Gesetz oder andere Normen ergebenden Rechte stehen die genannten Befugnisse auch dem Bundesrechnungshof, dem zuständigen Landes- rechnungshof und den Rechnungsprüfungsstellen der Bewilligungsempfängerin zu.

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Samples: Funding Agreement

Verwendungsnachweis. Die Verwendung 8.1 Der Darlehensnehmer hat bis spätestens zum Ablauf von sechs Monaten nach Erreichen eines Auszahlungsstandes von 95 % des Darlehens den Verwendungsnachweis für die durchgeführten Maßnahmen bei dem Landratsamt/der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszei- chens kreisfreien Stadt (siehe Nr. 7.1) vorzulegen. Der Verwen- dungsnachweis muss erkennen lassen, welche Maßnahmen (Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen) durchgeführt worden sind sowie ob und der in welcher Höhe sich die Gesamt- kosten gegenüber den Ansätzen im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum15Antrag verringert oder erhöht haben. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden. In dem Dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-die entsprechenden Belege/Nachweise beizufügen. 8.2 Das Landratsamt/Die kreisfreie Stadt (siehe Nr. 7.1) prüft den Verwendungsnachweis und stellt fest, Sach- ob die Maßnahmen den im Antrag und In- vestitionsausgaben nachzuweisen. Dies umfasst auch jene Mittel, die an Dritte weiter- geleitet wurden (Ziff. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in der Darlehenszusage festgelegten Anfor- derungen entsprechen. Hiernach wird dieser mit einem Prü- fungsergebnis unverzüglich der TAB übergeben. 8.3 Ergibt der Verwendungsnachweis, dass die Personal-tatsächlichen Gesamtkosten die bei Darlehenszusage veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 1.000 EUR und um mehr als 3 % unterschreiten, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und so hat die TAB im Wege einer Änderung des Darlehensvertrages die ursprünglich zugesagten Mittel in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sinddem Verhältnis zu kürzen, wie die Kosten unterschritten wurden. Aus dieser Buchungsliste müssen DatumSollte der ursprünglich mögliche Darlehenshöchstbetrag nicht voll ausgeschöpft worden sein, Kreditor/Debitor, ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und erfolgt die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. DFG Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsge- mäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises berechtigt, die be- stimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jeder- zeit durch Einsicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Do- kumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Rückfor- derungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstreckenDarlehenskürzung nur dann, wenn und soweit dieser Einblick der sich nach Berücksichtigung der Kosten- unterschreitung neu ergebende Darlehenshöchstbetrag den ursprünglichen Darlehensbetrag unterschreitet. Das Recht zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. Werden Mittel Änderung des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), Darlehensvertrages ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ursprünglichen Darlehensvertrag zu verankern. Die Vereinbarung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2019. Eine Kündigung der Vereinbarung ist nur aus wichtigem Grund und nach Maßgabe des § 60 Abs. 1 Thüringer Ver- waltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), insbesondere bei Beendi- gung der Refinanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich. Dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirt- schaft steht unabhängig hiervon jederzeit ein Prüfungsrecht der DFG entspre- chend dieser Regelungen wie auch ein Prüfungsrecht seitens der Bewilligungsempfän- gerin sicherzustelleneinmonatiges Kündi- gungsrecht zu. Unbeschadet der sich durch Gesetz oder andere Normen ergebenden Rechte stehen Darlehen, die genannten Befugnisse auch dem Bundesrechnungshofnicht bis zum Kündigungszeitpunkt rechtsverbindlich zugesagt wurden, dem zuständigen Landes- rechnungshof fallen dann nicht mehr unter die Globalbürgschaft des Landes. Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Erfurt, den Rechnungsprüfungsstellen der Bewilligungsempfängerin zu18.03.2019 Xxxxxx Xxxxxx Thüringer Aufbaubank Erfurt, den 12.03.2019 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Erfurt, 26.03.2019 Az.: 26-4764/0-0-00000/2019 1 ABG Altenburg 2 AP Apolda 3 IK Arnstadt 4 KYF Artern

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Samples: Vereinbarung Zur Förderung Von Eigenwohnraum

Verwendungsnachweis. Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszei- chens und der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum15zum 15. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweis). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden. DFG In dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-, Sach- und In- vestitionsausgaben nachzuweisen. Dies umfasst auch jene Mittel, die an Dritte weiter- geleitet wurden (Ziff. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in der die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Buchungsliste müssen Datum, Kreditor/Debitor, ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. DFG Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsge- mäßen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000 Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises berechtigt, die be- stimmungsgemäße sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jeder- zeit (inklu- sive der Umsetzung des Leitlinienmodells zur Programmpauschale) jederzeit durch Einsicht Ein- sicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Do- kumenten Dokumenten oder andere geeignete Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls Rückfor- derungen Rückforderungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstrecken, wenn und soweit dieser Einblick zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. DFG Werden Mittel des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ein Prüfungsrecht der DFG entspre- chend ent- sprechend dieser Regelungen wie auch ein Prüfungsrecht seitens der Bewilligungsempfän- gerin Bewilligungsemp- fängerin sicherzustellen. Unbeschadet der sich durch Gesetz oder andere Normen ergebenden Rechte stehen die genannten Befugnisse auch dem Bundesrechnungshof, dem zuständigen Landes- rechnungshof und den Rechnungsprüfungsstellen der Bewilligungsempfängerin zu.

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Samples: Förderverträge

Verwendungsnachweis. Die Verwendung Zuschussempfänger haben der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe Stadt Wedel gegenüber die sachgerechte Mittelverwen- dung in der Regel bis spätestens 31.05. des Geschäftszei- chens Folgejahres nachzuweisen. In Einzelfällen (z.B. Kindertagesstätten) orientieren sich die Fristen auch an Vorgaben Dritter, insbeson- dere denen von Kreis und Land. Verspätet eingegangene Verwendungsnachweise können sich nachteilig auf die Zuschussempfänger auswirken (z.B. Zuschusskürzung, Verzögerungen bei der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer je- weils bis zum15. April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Ver- wendungsnachweisAuszahlung o.a.m.). Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werdenbesteht aus • einer Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Rechnungs- jahres und der ursprünglichen Planwerte, • einer prägnanten schriftlichen Erläuterung der finanziellen Entwicklung im Abrech- nungszeitraum und • einer kurzen Darstellung der Zielerreichung. Bei Investitionszuschüssen sind die Originalbelege vorzulegen. Mindestens 25 %-ige Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse von den Planwerten sind zu begründen. Ausgabeüberschreitungen sind durch entsprechende Kürzungen bei anderen Einzelansätzen auszugleichen, soweit die Deckung nicht durch Mehreinnahmen erfolgen kann. Ein Defizit wird nicht durch die Stadt ausgeglichen. Beruht die Überschreitung eines einzelnen Ansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, sind ggf. auch größere Abweichungen zulässig. Aus dem zahlenmäßigen Nachweis müssen die vom Zuschussempfänger eingesetzten Ei- genmittel sowie die von Dritten empfangenen Leistungen eindeutig hervorgehen. Zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Prüfung der Verwendungsnachweise haben die Zuschussempfänger lückenlose Aufzeichnungen und Belege zu führen, die mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren sind, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Bei jährlichen Zuschüssen unterhalb eines Betrages von 1.500,00 € entfällt die Kontrolle von Einzelbelegen. In dem Verwendungsnachweis sind alle tatsächlich erfolgten Personal-Einzelfällen kann die Verwaltung hiervon abweichen. Eine summarische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben ist in jedem Fall vorzulegen. Die Stadtverwaltung Wedel überprüft nach Eingang des Verwendungsnachweises, Sach- und In- vestitionsausgaben nachzuweisenob dieser den Anforderungen dieser Richtlinien entspricht. Dies umfasst auch jene MittelSofern Zuschussempfänger die städtische Förderung nicht vollständig zur Finanzierung ihrer Ausgaben benötigt haben, fordert die an Dritte weiter- geleitet wurden (ZiffStadt den Differenzbetrag zurück. 3.3). Auf Nachfrage ist ein Buchungsjournal in elektronischer Form als tabellarische Bu- chungsliste vorzulegen, in Nach Abschluss der die Personal-, Sach- und Investitionsausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Buchungsliste müssen Datum, Kreditor/Debitor, Prüfung erfolgt ggf. Vergütungsgruppe sowie Grund und Betrag jeder Zahlung ersichtlich seindie Auszahlung des im jeweils laufenden Haushalts- jahr bewilligten Zuschusses. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel Stadt und die Richtigkeit des Verwendungs- nachweises ihre Prüfdienste sind von der Bewilligungsempfängerin zu bescheinigen. Nach dem Bewilligungszeitraum dürfen Restmittel grundsätzlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie sind an die DFG zurückzugeben. Aufgrund der Abgeltungswirkung der Programmpauschale wird auf einen Verwendungs- nachweis für diese Mittel verzichtet. DFG Der abschließende Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der in der Bewilligung vorgesehenen Förderlaufzeit zu übersenden. Bei einem ordnungsge- mäßen Verwendungsnachweis erfolgt keine schriftliche Mitteilung über die Anerkennung der nachgewiesenen Ausgaben. xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_000/ Die DFG ist auch nach Anerkennung eines Verwendungsnachweises diesbezüglich berechtigt, die be- stimmungsgemäße Zuschussverwendung durch Einsichtnahme in Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der Mittel jeder- zeit durch Einsicht in projektbezogene Unterlagen vor Ort, durch Anforderung von Do- kumenten oder andere geeignete Maßnahmen ört- liche Besichtigung zu prüfen und gegebenenfalls Rückfor- derungen geltend zu machen. Die Regelung zur Verjährung bleibt unberührt (Ziff. 16). Die Prüfung kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung oder die Geschäftsführung erstrecken, wenn und soweit dieser Einblick zur Prüfung bewilligungs- relevanter Sachverhalte notwendig ist. Werden Mittel des Graduiertenkollegs zulässigerweise an Dritte weitergeleitet (vgl. Ziff. 3.3), ist in dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis ein Prüfungsrecht der DFG entspre- chend dieser Regelungen wie auch ein Prüfungsrecht seitens der Bewilligungsempfän- gerin sicherzustellen. Unbeschadet der sich durch Gesetz oder andere Normen ergebenden Rechte stehen die genannten Befugnisse auch dem Bundesrechnungshof, dem zuständigen Landes- rechnungshof und den Rechnungsprüfungsstellen der Bewilligungsempfängerin zuüberprüfen.

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Samples: Zuschussrichtlinien