Veräußerung Der Versicherten Sachen. 19.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, so tritt zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, mit Eintragung in das Grundbuch, der Erwerber für Sie während der Dauer seines Eigentums in die Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergeben. In diesem Fall kann das Versicherungsverhältnis
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Veräußerung Der Versicherten Sachen. 19.1 21.1 Veräußern Sie die versicherte Sache, so tritt zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, mit Eintragung in das Grundbuch, der Erwerber für Sie während der Dauer seines Eigentums in die Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergeben. In diesem Fall kann das Versicherungsverhältnis
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