Common use of Vollmachten Clause in Contracts

Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mit- zuteilen. Vollmachten können grundsätzlich nur auf dem von der ebase zur Verfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“).

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Samples: fondsvermittlung24.de, protura.de

Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mit- zuteilenmitzu- teilen. Vollmachten können grundsätzlich nur auf dem von der ebase zur Verfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ heruntergeladen und ausgedruckt werden wer- den kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter Vertre- ter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit Ver- bindlichkeit besteht“).

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Samples: 4free.de

Vollmachten. Werden für fü r ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein über Bevollmä chtigte-al lein ü ber dieses Depot/Konto verfügenverfü gen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber Inhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte Bevollmä chtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen ü bertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto Gemeinschaftsde- pot/-konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich gemeinschaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte Bevollmä chtigte ist entsprechend den ge- setzlichen gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig datenmä ß ig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich unverzü glich und aus Beweisgründen Bewei-s grü nden mö glichst schriftlich mit- zuteilen– mindestens in Textform – mitzuteilen. Vollmachten können grundsätzlich nur kö nnen grundsä tzlich auf dem von der ebase zur Verfügung Verfü gung gestellten separaten Formular Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert a-n gefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ unter xxx.xxxxx.xxx heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“).

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Samples: www.leading-cities-invest.de

Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein Bevollmächtigte al- lein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto Ge- meinschaftsdepot/-konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich ge- meinschaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den ge- setzlichen gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mit- zuteilenmitzuteilen. Vollmachten können grundsätzlich nur auf dem von der ebase zur Verfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen vorgegebenen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen Beschränkungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten Guns- ten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter eines Vertreter ei- nes Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft Rechts- geschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“).

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Samples: www.fondsclever.de