Common use of Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking Clause in Contracts

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 5 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berech- tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilneh- mers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser BedingungenBedin- gungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elek- tronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transakti- onsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 4 contracts

Samples: Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte VerfahrenVerfah- ren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals personalisierten Sicherheitsmerk- mals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern verwend- baren Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit ein TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).oder (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis Nach- weis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berech- tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilneh- mers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser BedingungenBedin- gungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektro- nische Signatur) und • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transak- tionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat und er mit der Comeco einen Vertrag über die Nutzung von TEO abgeschlossen und sich für die Nutzung von TEO registriert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind - Wissenselemente, also etwas, etwas das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] ], oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und - Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard BankCard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, Endge- rät) sowie Seinselemente, also etwas, etwas das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Vereinbarung Über Das Online Banking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert authenti- fiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte Verwendung berechtigte Ver- wendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung Verwen- dung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer Teil- nehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche persönli- che Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]),  Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard giro- card mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie • oder  Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. z.B. Fingerabdruck Fingerab- druck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitzele- ments und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 3 contracts

Samples: Online Banking Agreement, Online Banking Agreement, Online Banking Agreement

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert authenti- fiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte Verwendung berechtigte Ver- wendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung Verwen- dung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer Teil- nehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche persönli- che Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und ]), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard giro- card mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie oder • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. z.B. Fingerabdruck Fingerab- druck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitzele- ments und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 3 contracts

Samples: Online Banking Agreement, Online Banking Agreement, Vereinbarung Über Die Nutzung Des Onlinebanking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte Verwendung berechtigte Verwen- dung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung Erzeu- gung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard Debitkarte [girocard] mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/und/ oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berech- tigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter be- rechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und ]), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie oder • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 2 contracts

Samples: Mobiletan Agreement, Online Banking Application

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte VerfahrenVer- fahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen Authen- tifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche per- sönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät Ge- rät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisennach- weisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile EndgerätEnd- gerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesver- einbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser BedingungenBedin- gungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abständen geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer Identi- fikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile mobi- le Endgerät), sowie • Seinselementeoder – Seinelemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung Anfor- derung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Vollmacht

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [(TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitz- elements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind ° Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und ° Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [Transaktionsnummern (TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie ° Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungserklärung PSD Onlinebanking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte verein- barte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesverein- barten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen Authenti- fizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen Informatio- nen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt be- sitzt (z. B. Gerät X. Xxxxx zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (InhärenzIn- härenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das WissenselementWissens- element, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Zahlungsinstruments überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen3) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen4). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard BW-BankCard/ BW-BankCard plus (Debitkarte) mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie • ) oder – Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Bedingungen Für Das Online Banking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [(TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitz- elements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesver- einbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungenberechtig- gen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abstän- den geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer Identifika- tionsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile mobi- le Endgerät), sowie • Seinselementeoder – Seinelemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung Anfor- derung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert au- thentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche persön- liche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektro- nische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TANdas apoTAN-Generator Lesegerät oder das mobile Endgerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck Finger- abdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitze- lements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind ° Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und ° Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [(TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie ° Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitz- elements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Vorvertragliche Informationen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesver- einbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtig- ter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser BedingungenBedingun- gen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abstän- den geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile mobi- le Endgerät), sowie • Seinselementeoder – Seinelemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung Anfor- derung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Das Sparkonto

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers Teilneh- mers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, Zahlungsinstruments einschließlich der Verwendung des Personalisierten Perso- nalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • Online-Banking Passwort), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard Postbank Card mit TAN-TAN Generator oder das mobile Endgerät), sowie • oder – Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des TeilnehmersTeilneh- mers). 923 960 030 06.21 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende sowie 24. und 31. Dezember. (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das WissenselementWissensele- ment, den Nachweis des Besitzelements und/und / oder den Nachweis Nach- weis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Girokonto

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • )), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [Transaktionsnummern (TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-TAN- Generator oder das mobile Endgerät), sowie • oder, – Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte VerfahrenVer- fahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich ein- schließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen Authen- tifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche per- sönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät Ge- rät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisennach- weisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile EndgerätEnd- gerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Agb Und Sonderbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind § Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und § Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [(TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie § Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitz- elements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Banking Access Agreement

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking Online­Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesver­ einbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtig­ ter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser BedingungenBedingun­ gen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abstän­ den geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer Identifika­ tionsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator TAN­Generator oder das mobile mobi­ le Endgerät), sowie • Seinselementeoder – Seinelemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung Anfor­ derung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Den Plus Sparbrief

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berech- tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilneh- mers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser BedingungenBedin- gungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektro- nische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transak- tionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte VerfahrenVer- fahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals Sicherheitsmerk- mals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen zu- greifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät Ge- rät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisennach- weisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile EndgerätEnd- gerät, sowie Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer Teilneh- mer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis Nach- weis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente-Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • Besitzelemente]), -Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie • Seinselementeoder -Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Online Banking Terms and Conditions

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank UmweltBank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank UmweltBank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank UmweltBank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung Verwen- dung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank UmweltBank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen Informatio- nen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser BedingungenNr. 3) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser BedingungenNr. 4). (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • )), ■ Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung Erzeu- gung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [Transaktionsnummern (TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie • oder ■ Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank UmweltBank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitzele- ments und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank UmweltBank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind ° Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und ° Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [Transaktionsnummern (TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie ° Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentesver- einbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtig- ter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser BedingungenBedingun- gen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abstän- den geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer Identifi- kationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • ]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile mobi- le Endgerät), sowie • Seinselementeoder – Seinelemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind ° Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [(PIN] ) oder der Nutzungscode für die elektroni- sche elektronische Signatur) und ° Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [Transaktionsnummern (TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie ° Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements Besitz- elements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Kundenstammvertrag

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte berechtigte Verwendung eines vereinbarten ZahlungsinstrumentesZahlungsins- truments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer Teil- nehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter berechtigter Teilnehmer ausweisenaus- weisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen)erteilen. (3) Authentifizierungselemente sind Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • „Passwort“]), – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. z.B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern verwendba- ren Transaktionsnummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers Teilneh- mers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät), sowie • oder – Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer Teil- nehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

Appears in 1 contract

Samples: Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen