Common use of Vorbemerkung Clause in Contracts

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.deubner-online.de, www.deubner-online.de, www.deubner-online.de

Vorbemerkung. Der Diese DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung (eingetrageneDDV-Verpflichtungserklärung) Verein wird gelten für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein Dienst- leistungen, bei denen der Dienstleister die Daten von natürlichen Personen (betroffene Personen nach Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO; insbesondere Kunden, Interessen- ten, Ansprechpartner von juristischen Personen, sonstige personenbezogene Daten) für Auftragge- ber verarbeitet und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung und damit der Zugriff des Dienstleisters auf die Daten der betroffenen Personen Kernaufgabe des Auftragnehmers ist oder sonst als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenAuftragsverarbeitung nach Art. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant 28 DSGVO einzuordnen ist. Die Gesellschafter haben rechtlich hier abgebildete Dienstleistung ist typischerweise eine des Dialogmarketings (doch auch andere Dienstleistungen mit Bezug auf personenbezogene Daten können mit den Bedingungen dieser DDV- Regeln zur Auftragsverarbeitung datenschutzkonform erbracht werden). Bei Leistungen im Dialogmarketing sind datenschutzrechtlich in der Regel drei bzw. vier Beteiligte erfasst: Der Werbetreibende, der Adresseigner, der Dienstleister und der potentielle Kunde, der eine Werbemaßnahme empfängt. Der Werbetreibende stößt praktisch die MöglichkeitAuftragsverarbeitung an, direkten Einfluss indem er das Ziel verfolgt, Kunden oder Neukunden (in Sinne dieser DDV-Regeln zur Auftragsver- arbeitung „betroffene Personen“) werblich anzusprechen. Die werbliche Ansprache stellt eine Ver- arbeitung personenbezogener Daten (Name, Adresse und ggf. weitere Daten) des Adresseigners dar. Der Werbetreibende erhält die Nutzungsrechte an den personenbezogenen Daten vom Adresseigner und vergütet den Dienstleister, der diese Daten zwecks Dialogmarketings nach einer gesonderten Vereinbarung verarbeitet. Der Werbetreibende hat bei der hier vereinbarten Auftragsverarbeitung keinen Zugriff auf die Geschäftspolitik zu nehmenpersonenbezogenen Daten der betroffenen Personen. Den Zugriff auf diese Daten steuert der Adresseigner als Herr der Daten, indem den Geschäfts- führern so dass dieser für die datenschutzkonforme Ver- arbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist (auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnendatenschutzrechtlicher Auftrag- geber). Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform[Etwas anderes gilt dann, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert die Daten verkauft werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter Werbetreibende selbst datenschutzrechtlich verantwortlich wird.] Die datenschutzrechtliche Vertragsbeziehung (auch Auftragsverarbeitung) besteht also zwischen dem Adresseigner und dem Dienstleister. Der Vereinsvorstand kann Das fol- gende Schaubild macht die Beteiligten und deren Rechtsbeziehungen deutlich. Wenn der Adresseigner gleichzeitig Werbetreibender ist, fließen die datenschutzrechtliche Ver- antwortung als Auftraggeber und das kommerzielle Innehaben der Nutzungsrechte in einem Unter- nehmen zusammen. Es gelten dann nur die Geschäfts- führungsbefugnisse Rechte und Pflichten dieses Vertrags, die für das Rechtsverhältnis zwischen Adresseigner und Dienstleister vorgesehen sind. Achtung: Diese DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung berücksichtigen insbesondere die Anforde- rungen nach Art. 28 DSGVO und sind in den konkreten Auftrag des Adresseigners (gesonderter Adressauftrag) einzubeziehen. In dem gesonderten Adressauftrag sind vor allem auch Gegenstand und die Dauer der Geschäftsführer festlegen Verarbeitung, Art und Beschlüsse in Zweck der Gesellschafterversammlung Verarbeitung, die Art der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenpersonenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie ggf. etwaige Empfänger oder Empfängerka- tegorien festzulegen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.dwv-gmbh.de, www.ddv.de

Vorbemerkung. Der Verkäufer ist ein Kooperationspartner der auxmoney GmbH (eingetragenenachfolgend: „auxmoney“), die im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx (bzw. xxx.xxxxxxxx.xxx) Verein wird einen Online- Kreditmarktplatz betreibt (nachfolgend: „Marktplatz“). Auf dem Marktplatz können Kreditsuchende (nachfolgend: „Kreditsuchende“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (nachfolgend: „Kreditprojekte“) einstellen. Anleger können Finanzierungsgebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen ausreichende Anlegergebote zur vollständigen Kreditprojektfinanzierung vor, kommt ein Kreditprojekt zustande. auxmoney bemüht sich dann für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein den Kreditsuchenden auf Basis eines Darlehensvermittlungsvertrages um die Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrages i.S.v. §491 BGB mit einer kreditgebenden Bank. Der Verkäufer ist ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften zugelassenes Kreditinstitut, das auf Vermittlung von auxmoney, vorbehaltlich eigener Kreditentscheidung, Darlehen an Kreditsuchende gewährt. Schließt der Verkäufer als geeignete Rechtsform kreditgebende Bank mit eigener juristischer Persönlichkeit einem Kreditsuchenden einen Darlehensvertrag, werden die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Rückzahlungs- und Zinsforderungen vom Verkäufer an die am Kreditprojekt beteiligten Anleger – anteilig, jeweils in Höhe ihres auf dem Marktplatz berücksichtigten Finanzierungsgebotes – jeweils auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Auf Grund der Natur des dem zuvor dargestellten Forderungsverkauf an Anleger zugrundeliegenden Geschäftsmodells (mehrere Anleger erwerben jeder jeweils eine Teilforderung einer Darlehensforderung der kreditgebenden Bank gegenüber dem Kreditsuchenden) ist stets nur eine einheitliche Ausübung der mit einem Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erworbenen Rechte durch alle Anleger, die an einem Kreditprojekt beteiligt sind, möglich. Die Übertragung von Gestaltungsrechten (wie bei Kapitalge- sellschaftenetwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) angesehenaus einem Verbraucherdarlehensvertrag ist deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht. Diese Ansicht ist zutreffendNach dem Erwerb der Darlehnsforderung durch Anleger erfolgt daher der Forderungseinzug, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial die Forderungsverwaltung und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund stehtHinblick auf gekündigte Darlehensforderungen – sofern keine anderweitige Forderungsverwertung für den Käufer durch den Verkäufer nach Maßgabe dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erfolgt – das Inkasso für jeden Anleger ausschließlich durch das Unternehmen CreditConnect GmbH, son- dern Düsseldorf (nachfolgend: „CreditConnect“) auf Grundlage eines jeweils zwischen jedem Anleger und dem Unternehmen CreditConnect nach Maßgabe von ANLAGE D der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform Nutzungsbedingungen des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird auxmoney Online- Kreditmarktplatzes für private Anleger zu schließenden Servicingvertrags (§ 22 BGBnachfolgend: „Servicingvertrag“). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste OrganCreditConnect schließt zudem – jedoch nur, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sofern im Vergleich zum Verein Einzelfall kreditprojektgegenständlich – mit dem Kreditsuchenden einen Sicherungsübereignungsvertrag über die Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs (nachfolgend: „Kfz“). CreditConnect hält die Sicherheit dann vor- zuziehennach Maßgabe des Servicingvertrages treuhänderisch für die am jeweiligen Kreditprojekt beteiligten Anleger. Der Käufer ist als Anleger registrierter Kunde von auxmoney. Dies vorausgeschickt, wenn vereinbaren der Kreis Verkäufer und der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die MöglichkeitKäufer was folgt, direkten Einfluss wobei der Käufer besonders auf die Geschäftspolitik Regelungen zum Widerrufsrecht in §10, zu nehmenden vertraglich geschuldeten Leistungen des Verkäufers in §1, indem den Geschäfts- führern auch zum vom Käufer geschuldeten Kaufpreis nach §2 Absatz (2), zur Verwertungsvollmacht in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch §6 und zum Vertragsschluss in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter §8 hingewiesen wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Käufer sollte diese Regelungen besonders aufmerksam lesen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassendiesen Vertrag speichern, weil eine personenbezogene Speicherung dieses Vertrages beim Verkäufer für den Käufer nicht erfolgt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.auxmoney.com, www.keyna.de

Vorbemerkung. Der Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (eingetrageneGas) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (wie bei Kapitalge- sellschaftenKoV 10) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 (im Vordergrund stehtFolgenden „LRV“), son- dern vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Einsatz Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. der Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung bzw. Entsperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV. § 8 Ziffer 7 LRV gilt nicht, soweit die Steuern, andere öffentlich-rechtliche Abgaben oder sonstige erhobene Abgaben und Umlagen nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder soweit die jeweilige gesetzliche Regelung der Weitergabe entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung diesem Vertragsverhältnis zugeordnet werden können (z.B. nach Netznutzer, nach Marktlokation oder nach Umfang der Netznutzung in kWh oder in kWh/h). Mit der neuen oder geänderten Steuer, anderen öffentlich-rechtlichen Abgabe oder sonstigen erhobenen Abgabe und Umlage korrespondierende Kostenentlastungen – z.B. der Wegfall einer anderen Steuer – werden vom Netzbetreiber angerechnet. Der Netzbetreiber wird den Transportkunden über die Anpassung spätestens im Rahmen der Rechnungsstellung informieren. Bei einem Wegfall oder einer Absenkung von VermögenSteuern, anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben oder wenn die Erfül- lung sonstigen erhobenen Abgaben und Umlagen ist § 8 Ziffer 7 LRV so zu verstehen, dass der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden Netzbetreiber zu einer Weitergabe der Entlastung an den Transportkunden verpflichtet ist. Beispiele hierfür sind Der Anspruch des Transportkunden auf eine niedrigere Konzessionsabgabe oder auf Befreiung von der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen Konzessionsabgabe ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenausgeschlossen, wenn der Kreis Transportkunde nicht innerhalb der Gesellschafter zahlen- mäßig klein Frist nach § 8 Ziffer 9 Satz 4 LRV den Anspruch geltend gemacht und den entsprechenden Nachweis erbracht hat. Etwaige Bedenken gegen die Eignung des Nachweises wird der Netzbetreiber dem Transportkunden unverzüglich mitteilen. Soweit und solange der Netzbetreiber für eine in der Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführte Marktlokation ein gesondertes Entgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV, § 30 Abs. 2 Nr. 8 GasNEV oder § 14b EnWG mit einem Anschlussnutzer vereinbart hat, der nicht zugleich Transportkunde ist, stellt der Netzbetreiber dem Transportkunden für diese Marktlokation das in der Anlage 1 (Preisblatt) aufgeführte Sonderentgelt in Rechnung. Das Sonderentgelt gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV enthält das Entgelt für die Inanspruchnahme vorgelagerter Netze. Bei Überschreitung der Leistungswerte, die bei der Berechnung des Sonderentgeltes nach § 20 Abs. 2 GasNEV zugrunde gelegt und zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer vereinbart wurden, wird die Überschreitung mit dem regulären Netzentgelt des Netzbetreibers abgerechnet. Da der Netzbetreiber das rollierende Ableseverfahren anwendet, ist und ein häufiger Wechsel Abrechnungszeitraum im Gesell- schafterbestand nicht geplant istSinne von § 9 Ziffer 2 LRV der Zeitraum der vor der jeweiligen Ablesung vergangenen zwölf Monate. Die Gesellschafter haben rechtlich Bei SLP-Marktlokationen darf der Netzbetreiber für die Möglichkeit, direkten Einfluss Abrechnung eine rechnerische Abgrenzung oder eine Schätzung auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern Grundlage der letzten Ablesung auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische RechtsformRahmen einer turnusmäßigen Ablesung durchführen, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdNetzbetreiber, dessen Beauftragter oder ein Dritter im Sinne von § 5 MsbG die Räume des Anschlussnutzers zum Zweck der Ablesung nicht betreten kann oder der Anschlussnutzer einer Aufforderung zur Selbstablesung nicht oder nicht rechtzeitig Folge leistet. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse Falls der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in Transportkunde oder der Gesellschafterversammlung Anschlussnutzer dem Netzbetreiber plausible Ablesedaten rechtzeitig mitteilt, soll der GmbH ohne Mitwirkung Netzbetreiber diese bei der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Abrechnung verwenden, bevor er Daten aus einer rechnerischen Abgrenzung oder einer Schätzung heranzieht. Einzelheiten zur Abrechnung der Entgelte (zu § 9 Ziffer 16 LRV)

Appears in 2 contracts

Samples: www.bs-netz.de, www.stadtwerke-springe.de

Vorbemerkung. Der Hotelverband Deutschland (eingetrageneIHA) Verein wird e.V. empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen die nachstehenden Allge- meinen Geschäftsbedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Reiseveranstaltern im Schwerpunktbereich Reisegruppen. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Auf seiner Homepage (xxx.xxxxxxxxxx.xx) hat der Hotelverband für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform seine Mitglieder Praxistipps zur rechtssi- cheren Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) finden keine Anwendung im Geschäftsverkehr mit eigener juristischer Persönlichkeit Einzelreisenden oder Reisemittlern. In diesen Fällen empfiehlt der Hotelverband Deutschland (wie bei Kapitalge- sellschaftenIHA) angesehenausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) liegen in drei Versionen vor (Schwer- punkt Einzelreisende, Schwerpunkt Reisegruppen oder die Kombination daraus). Diese Ansicht ist zutreffend, wenn unterscheiden sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund stehtHinblick auf das Gästesegment, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn für das die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istjeweiligen Verträge geschlossen werden. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform Es obliegt dem Hotel je nach Schwerpunkt des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden EntscheidungenGästesegmentes, die entsprechende Version der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) in den Beziehungen mit dem Reiseveranstalter zu Grunde zu legen. Bitte be- achten Sie, dass mit Ziffer 5.2 (Untersagung des De-Packaging) nicht alle Varianten von Verträgen mit Rei- severanstaltern abgedeckt sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich ; Hoteliers sollten die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdAGB an dieser Stelle gegebenenfalls anpassen. Der Vereinsvorstand kann dann Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. weist darauf hin, dass gemäß des Umsatzsteuergesetzes die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen ge- setzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer auch auf Rechnungen an den Reiseveranstalter über Vorauszahlun- gen (auch teilweise) ausgewiesen sein muss. Berlin/Bonn, April 2012 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (Reisegruppen) 5 1 Geltungsbereich und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung Definitionen 5 2 Vertragsabschluss und Verjährung 5 3 Rechte und Pflichten des Vereins fassen.Reiseveranstalters 5 4 Rechte und Pflichten des Hotels 6

Appears in 2 contracts

Samples: www.innspire-hotel-muenchen.de, www.altes-kurhaus.de

Vorbemerkung. Der Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Per- sonengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH ist, die mit ih- rem Vermögen persönlich und unbeschränkt haftet. In der Regel werden der oder die Ge- sellschafter der GmbH zugleich Kommanditisten sein. Da die Gesellschafter einer GmbH nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften und die Haftung der Kommanditisten sich auf die übernommene Hafteinlage beschränkt, bedeutet dies, das bei der GmbH & Co. KG keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Für die praktische Handhabung ist wichtig, dass trotz des Zusammenschlusses zwei Unter- nehmen existieren, die jeweils getrennt steuerpflichtig und für die auch gesondert Bücher zu führen sind. Um eine einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften sicherzustellen, sollten die Beteiligungsverhältnisse in beiden Gesellschaften möglichst identisch sein. Anders als der GmbH – Vertrag (eingetragenenotarielle Beurkundung) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenbedarf der Gesellschaftsvertrag der KG keiner besonderen Form. Diese Ansicht ist zutreffendEs empfiehlt sich aber in jedem Fall, ihn schriftlich abzufassen. Eine notarielle Beurkundung des KG – Vertrages kann allerdings z. B. dann erforderlich wer- den, wenn ein Gesellschafter sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenzur Einbringung eines Grundstücks verpflichtet. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn Handwerksrechtlich wird die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG wie eine juristische Person (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenbehandelt. Das bedeutet, wenn dass für die Eintragung in die Handwerksrolle die Beschäftigung eines ein- schlägig qualifizierten Betriebsleiters als Arbeitnehmer ausreicht. Der Betriebsleiter muss also weder Geschäftsführer noch Gesellschafter sein. Sofern der Kreis Gesellschaftszweck der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist GmbH allein darin besteht, in der KG die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters zu übernehmen und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istdie Geschäfte der KG zu führen, sollte der Unternehmensgegenstand der GmbH auch entsprechend gefasst werden. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem KG muss in das Handelsregister des für den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossenSitz des Unternehmens zuständigen Amts- gerichts eingetragen werden. Die Anmeldung ist von sämtlichen Gesellschaftern in öffentlich beglaubigter Form – Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notar – zu bewirken. Glei- ches gilt für Änderungen der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, den Eintritt bzw. das Aus- scheiden von Gesellschaftern, die Auflösung der Gesellschaft usw. Bezüglich der Gestaltung von Geschäftsbriefen gilt, dass auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Rechtsform (KG), der GmbH ist zudem Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die klassische RechtsformNummer, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert unter der die Gesellschaft in das Handelsregister ein- getragen ist, angegeben werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdmüssen (vgl. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen§§ 177 a, 125 a HGB).

Appears in 1 contract

Samples: www.hwk-koeln.de

Vorbemerkung. Der (eingetrageneStille Gesellschafter und die Sparkasse wollen gem. § 26 Abs. 1 S. 2 a) Verein wird NWSpkG eine Stille Gesellschaft begründen, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein Zusätzliches Kernkapital erfüllt. Dabei soll die vorliegende stille Gesellschaft, soweit nach den Regelungen der CRR für die Anerkennung als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenZusätzliches Kernkapital möglich, gleichrangig neben die Alten Stillen Einlagen treten. Diese Ansicht ist zutreffendDies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes: Alte Stille Einlagen […] Anfangsdatum Wie in § 2 Abs. 1 definiert. Angemessene Eigenmittel Angemessene Eigenmittel liegen vor, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial die Mindesthöhe der harten Kernkapitalquote sowie die in Art. 92 Abs. 1 b) und ehrenamtlich engagierenc) CRR genannten Quoten nicht unterschritten werden. Anders Auslöseereignis /Auslöseniveau Ein Auslöseereignis liegt vor bzw. das Auslöseniveau ist eserreicht, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement die harte Kernkapitalquote unter die Quote fällt, die sich aus der Addition der in Art. 92 Abs. 1 a) CRR genannten Mindestquote mit der Quote des Kapitalerhaltungspuffers gem. Art. 129 Abs. 1 i.V.m. Art. 160 der Richtlinie 2013/36/EU sowie allen weiteren aufsichtsrechtlich von der Sparkasse einzuhaltenden Kapitalpuffern ergibt. BaFin Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder ggf. jede andere Behörde, die zuständige Behörde gem. Art. 4 Abs. 40 CRR ist. Bankgeschäftstag Tag mit Öffnung von Target (Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System). Beendigungstag Der Tag, an dem dieser Vertrag beendet wird oder im Vordergrund stehtFalle der Insolvenz oder der Auflösung der Sparkasse der Tag, son- dern zu dem der Einsatz Beschluss über die Auflösung der Sparkasse wirksam oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sparkasse eröffnet wird. Bilanzergebnis Der nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland für die Sparkasse geltenden Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag der Sparkasse, wie er sich aus der im Einklang mit den Vorgaben der BaFin geprüften nicht konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse ergibt, zuzüglich des Gewinnvortrags aus den Vorjahren, abzüglich des Verlustvortrags aus den Vorjahren, zuzüglich der Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen und abzüglich der Einstellungen in gesetzliche Rücklagen, und zwar jeweils nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit dem Aktiengesetz, sofern auf die Sparkasse anwendbar, und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung der Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit dem Handelsgesetzbuch sowie sonstigem zum maßgeblichen Zeitpunkt anwendbaren deutschen Recht. Bilanzgewinn Der absolute Betrag eines positiven Bilanzergebnisses. Bilanzverlust Der absolute Betrag eines negativen Bilanzergebnisses. CRR Die EU-Verordnung Nr. 575/2013. Ergänzungskapital Sämtliche Kapitalinstrumente, die als Instrumente des Ergänzungskapitals im Sinne von VermögenArt. 63 CRR gelten. Gewinnbeteiligung Wie in § 3 Abs. 1 definiert. Gewinnperiode Das Geschäftsjahr der Sparkasse (mit Ausnahme der ersten Gewinnperiode, oder wenn die Erfül- lung am 01. Juli 2014 beginnt und bis zum Ende des Geschäftsjahres 2014 läuft sowie der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istletzten Gewinnperiode, die vom 1. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform Januar des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBbetreffenden Jahres bis zum Beendigungstag läuft). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens Xxxxx Kernkapitalinstrumente Sämtliche Kernkapitalinstrumente, die als Posten des harten Kernkapitals im Sinne von Art. 28 CRR oder die Veranstaltung gegebenenfalls von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung Art. 29 CRR gelten. Jahresabschluss Der Einzelabschluss der Vereine in das Vereinsregister abgelehntSparkasse nach HGB. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden EntscheidungenKrisenkapital Harte Kernkapitalinstrumente, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund Sparkasse nach Unterschreiten der Satzung vorbehalten sindMindesthöhe zum Zweck der Rekapitalisierung zugeführt wurden. KWG Das Kreditwesengesetz in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Mindesthöhe der harten Kernkapitalquote Quoten, deren Unterschreiten zu einem Auslöseereignis führen. Nennbetrag der Einlage Wie in § 2 Abs. 1 definiert. Sonstiges Kapital Kapital, das weder Hartes Kernkapital, Zusätzliches Kernkapital noch Ergänzungskapital ist. Sparkasse Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist Sparkasse KölnBonn. Stille Einlage Wie in § 2 Abs. 1 definiert. Stiller Gesellschafter […] Xxxxxx […] Zusätzliches Kernkapital Sämtliche Kernkapitalinstrumente, die als zusätzliches Kernkapital im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istSinne von Art. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können52 Abs. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen1 CRR gelten.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Begründung Einer Stillen Gesellschaft

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform Die Maklerfirma Kliver Immobilien widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial größtmöglicher Sorgfalt und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Vordergrund steht, son- dern Rahmen der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istStandesregeln des Berufsstandes. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat Die Tätigkeit umfasst den Betrieb eines Kindergartens Nachweis oder die Veranstaltung Vermittlung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehntBeschaffung von Hypothekendarlehen. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste OrganIrrtum, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtZwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden EntscheidungenAngaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sindKliver Immobilien GmbH. erteilt wurden. Die Rechtsform Firma Kliver Immobilien ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Haftungsansprüche gegen die Fa. Kliver Immobilien welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Gesellschaft dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Kliver Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit beschränkter Haftung uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. Der Courtageanspruch (GmbHProvisionsanspruch) ist im Vergleich entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Kliver Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Kliver Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Kliver Immobilien zum Verein dann vor- zuziehenAbschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Kreis Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Gesell- schafterbestand nicht geplant Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Kliver Immobilien der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Gesellschafter haben rechtlich Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die Möglichkeit, direkten Einfluss folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenNotarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.

Appears in 1 contract

Samples: www.kliver-immobilien.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenHandelsregister beim Amtsgericht *** unter HRA ***eingetragen. Alleinige geschäftsführende Gesellschafterin ist *** GmbH mit Sitz in ***, wenn HRB ***. Die *** GmbH hat keine Einlage geleistet und ist weder am Gewinn noch am Verlust der Kreis Gesellschaft beteiligt. Einzige Kommanditistin der Gesellschafter zahlen- mäßig klein Gesellschaft ist der Verkäufer mit einem Kommanditanteil von € 500,00. Die Kommanditeinlage ist in voller Höhe in bar eingezahlt. Der Verkäufer verkauft seinen vorgenannten Kommanditanteil von € 500,00 an den Käufer. Der Verkäufer tritt seinen Kommanditanteil wie vorstehend verkauft an den Käufer ab, der die Abtretung annimmt. Im Verhältnis zu Dritten gilt die Abtretung jedoch erst mit der Eintragung der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister als erfolgt. Bis zur Wirksamkeit der Kommanditanteilsübertragung hält der Verkäufer die Kommanditbeteiligung treuhänderisch für den Käufer. Der Aufschub der Wirksamkeit der Anteilsübertragung erfolgt ausschließlich zur Vermeidung einer etwaigen Haftung aus § 176 Abs. 2 HGB. Im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass die Erwerber wirtschaftlich ab sofort Rechte und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istPflichten an der KG wie Inhaber der Kommanditbeteiligung haben soll. Die Gesellschafter der Gesellschaft haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem mit Beschluss vom heutigen Tage der Veräußerung des vorgenannten Kommanditanteils an den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdKäufer zugestimmt. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Verkäufer garantiert, dass

Appears in 1 contract

Samples: cofa.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird Mustervertrag erfasst Praktika i. S. d. § 22 Abs.1 S.2 2. HS Nr. 2 MiLoG, d.h. Praktika von bis zu drei Monaten Dauer, die vom Praktikanten zur Orientierung für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angeseheneine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet werden. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenDas Praktikum dient der Orientierung bzw. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Entschließung des Praktikanten im Vordergrund stehtHinblick auf die von ihm beabsichtigte Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Für ein Orientierungspraktikum kommen demnach nur Praktikanten in Betracht, son- dern die sich nicht bereits in der Einsatz Berufsausbildung oder in dem Studium befinden, sondern in deren zeitlichem Vorfeld. Ein Praktikum nach Nr. 2 kommt auch in Phasen der Neuorientierung nach einem Studien-/Ausbildungsabbruch sowie vor dem Beginn einer weiteren Ausbildung bzw. eines weiteren Studiums nach bereits abgeschlossener Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in Betracht. Erforderlich ist ein gewisser inhaltlicher Bezug zu der beabsichtigten Berufsausbildung bzw. dem beabsichtigten Studium. Die Dauer ist auf eine maximale Praktikumsdauer von Vermögendrei Monaten beschränkt. Eine Verteilung der dreimonatigen Höchstdauer auf mehrere Praktikumsabschnitte kommt in Betracht. Dies setzt jedoch voraus, oder wenn dass die Erfül- lung entsprechende Abrede von vornherein so getroffen wird. Bei einer längeren Laufzeit als drei Monate besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wer einen Praktikanten einstellt, hat diesem unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istPraktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von BildungsinstitutenDie Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Die gesetzliche Probezeit kann jedoch abgekürzt werden 22 BGB26 BBiG). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus In welchem Umfang die Probezeit abgekürzt werden kann, gibt das Gesetz nicht vor. Es muss sich um eine im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit des Rechtsverhältnisses angemessene Verringerung der gesamten Probezeit handeln. Praktikanten haben im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Sie soll die Heranbildung des Nachwuchses von qualifizierten Fachkräften gewährleisten und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehntteilweisen Entgeltcharakter für eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenEin Anspruch auf Vergütung kann entfallen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel Betreffende z. B. bei einem sehr kurzen Aufenthalt im Gesell- schafterbestand nicht geplant istBetrieb (weniger als ein Monat) oder bei passiven Betriebsbesuchen ohne Einbindung in den Arbeitsprozess keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Betriebsergebnis leistet. In diesen Fällen darf auf eine Zahlung der Vergütung verzichtet werden. Im Baugewerbe existiert kein Tarifvertrag zur Regelung der Vergütung von Praktikanten. Anhaltspunkte für die angemessene Höhe der Praktikumsvergütung können jedoch die tariflichen Ausbildungsvergütungen sein. Es besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. In der Regel wird ein anteiliger Urlaubsanspruch erworben; für jeden Monat ist ein Zwölftel des gesamten Jahresurlaubs zu gewähren. Hingegen kann der Anspruch auf (anteiligen) Urlaub ausscheiden, wenn der Betreffende z.B. bei einem sehr kurzen Aufenthalt im Betrieb (weniger als ein Monat) oder bei passiven Betriebsbesuchen ohne Einbindung in den Arbeitsprozess keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Betriebsergebnis leistet. Zwischen ……………………………………………………………- im folgenden Praktikant - (Name und Anschrift) und ………………………………………………………………………. - im folgenden Unternehmen - (Name und Anschrift) Das Unternehmen setzt den Praktikanten zur Vermittlung von Erfahrungen und Kenntnissen aus der betrieblichen Praxis im Betrieb ein. Der Praktikant wird in der Abteilung ………………….. sowie nach Weisung der Geschäftsleitung eingesetzt. Der Praktikant erklärt, dass das Praktikum zur Orientierung für die Aufnahme einer [Ausbildung/eines Studiums] im Bereich …………………. dient. Die Gesellschafter haben rechtlich Praktikumsdauer beträgt drei Monate [alternativ kürzerer Zeitraum]. Es wird in [einem Abschnitt/zwei Abschnitten] absolviert. Und zwar vom ……. bis zum ………… Es endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann beiderseitig vorzeitig durch schriftliche Kündigung beendet werden während der ersten vier Wochen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Die regelmäßige [tägliche/wöchentliche/monatliche] Praktikumszeit beträgt ………. Stunden. Beginn und Ende der Anwesenheitszeiten richten sich nach den betrieblichen Begebenheiten. Eine Unterhaltsbeihilfe wird [in Höhe von…………/nicht] gezahlt. Urlaub wird [in Höhe von …… Tagen pro Monat/nicht] gewährt. Das Unternehmen verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Praktikant in die Möglichkeitbetrieblichen Abläufe unterwiesen wird, direkten Einfluss einen betrieblichen Ansprechpartner zu benennen, der den Praktikanten bei auftretenden Fragen im Unternehmen unterstützt. Ansprechpartner ist Frau/Herr …………….. kostenlos die erforderlichen betrieblichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, den Praktikanten gegebenenfalls für die Teilnahme an [Schul-/Ausbildungs-/Studienveranstaltungen] bzw. Prüfungen freizustellen, nach Beendigung des Praktikums ein Zeugnis zu erstellen über Zeitraum und Inhalt der berufspraktischen Tätigkeit, auf Wunsch des Praktikanten auch über Aspekte von Führung und Leistung, auf Anforderung des Praktikanten im Nachweis Auskunft zu geben, ob die Tätigkeiten entsprechend den Anforderungen des § …[Name der Vorschrift] absolviert wurden. Der Praktikant verpflichtet sich den Ausbildungsplan einzuhalten und die ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Gegenstände des Unternehmens sorgsam zu behandeln, die Interessen des Unternehmens zu wahren und über die Betriebsvorgänge ‑ auch nach Beendigung der Tätigkeit ‑ Stillschweigen zu bewahren, im Falle der Verhinderung das Unternehmen unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen und im Falle einer länger als 3 Kalendertage andauernden Krankheit an dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, an den vorgeschriebenen Prüfungen teilzunehmen. Soweit keine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung besteht, ist der Praktikant in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Andernfalls beschränkt sich die Sozialversicherungspflicht auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden Renten- und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdUnfallversicherung. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse Praktikant ist während des Praktikums kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht bei der Geschäftsführer festlegen für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Soweit nicht das Haftpflichtrisiko bereits durch eine vom Unternehmen abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, hat der Praktikant auf Verlangen des Unternehmens eine der Dauer und Beschlüsse in dem Inhalt des Praktikums angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Schriftform. Ort, Datum…………………………. ……………………………………… ………………………………………… (Unterschrift Praktikant) (Unterschrift Unternehmen)

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Ein Orientierungspraktikum

Vorbemerkung. Der Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten, dass Sie sich als Kunde oder potentieller Kunde bei uns sicher und wohl fühlen. Versicherungen und Versicherungsvermittler können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (eingetrageneEDV) Verein erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit seit dem 25. Mai 2018 durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (wie bei Kapitalge- sellschaftenEU-DSGVO) angesehengeregelt. Diese Ansicht Danach ist zutreffenddie Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn sich Personen die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für gemeinsame Ziele sozial einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat oder die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 DSGVO). Hinzu kommen verschiedene formale Dokumentations- und ehrenamtlich engagierenInformationspflichten, die wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten beachten müssen. Anders ist esDatenverarbeitung innerhalb der Pantaenius-Gruppe Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, erfolgt die Dateneingabe innerhalb der Pantaenius-Gruppe z.T. in ein gemeinsames System. Allgemeine Antrags-,Vertrags- und Leistungsdaten stehen den einzelnen Filialen im gemeinsamen Zugriff zur Verfügung. So können vor allem Ihre Adresse und die Tatsache, dass Sie unser Kunde sind, überall dort abfragbar sein. Auf diese Weise kann man eingehende Post der richtigen Gesellschaft zuordnen und Ihnen bei telefonischen Anfragen sofort den zuständigen Partner nennen oder gleich die gewünschte Auskunft erteilen. Auch kann man Ihre Adresse von einer Stelle aus pflegen, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Sie Verträge über verschiedene Filialen abschließen. Die Abfrage Ihrer Kundennummer, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Bankverbindung erleichtert z. B. in Zweifelsfällen die korrekte Verbuchung von Geldeingängen und erspart Rückfragen. Der Abruf des Gesamtverlaufs von Schäden und Leistungen aus den einzelnen Versicherungsbereichen ermöglicht eine kundengerechte Regulierungspraxis. Der Pantaenius-Gruppe gehören derzeit folgende Unternehmen an: Pantaenius GmbH, Hamburg, Deutschland Pantaenius Versicherungsmakler GmbH, Hamburg, Deutschland Pantaenius GmbH, Danzig, Polen Pantaenius A/S, Skive, Dänemark Pantaenius GmbH, Monaco Pantaenius S.A.M., Monaco Pantaenius UK Ltd., Plymouth, England Pantaenius Yachtversicherungen GmbH, Wien, Österreich Pantaenius America Ltd., New York, USA Pantaenius AB, Marstrand, Schweden Pantaenius S.L., Palma de Mallorca, Spanien Pantaenius Australia Pty Ltd., Australien Für detaillierte Informationen zum Datenschutz der Pantaenius-Gruppe und für die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO folgen Sie bitte dem folgenden Link: Xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keinen Zugang zu dem oben genannten Link haben, kontaktieren Sie uns gerne: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx. Wir werden Ihnen unsere Datenschutzerklärung auf einem anderen Wege zukommen lassen. Datenverarbeitung innerhalb der X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx X / X / XXX 0000 Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten die beteiligten Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe im Vordergrund steht, son- dern Rahmen der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istVertragsverwaltung. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist Näheres dazu finden Sie im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenInternet unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck dieses Merkblatts per Post. Bitte wenden Sie sich hierzu an KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istKH-FK-TR-TV, Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT

Appears in 1 contract

Samples: www.achterspring.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird Das Betreute Wohnen ist seit Einführung im Jahre 1986 für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform Menschen mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenBehinderungen zu einem wichtigen Element geworden, um im Rahmen eines selbstbestimmten Lebens ihren Fähigkeiten entsprechend am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders Ziel des Betreuten Wohnens ist es, wenn nicht Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf zu unterstützen, um ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung zu erreichen. Hierzu leistet das ehrenamtliche Engagement Betreute Wohnen Hilfen zum selbstbestimmten Leben in Betreuten Wohnmöglichkeiten und wird als wesentlicher Bestandteil in das differenzierte System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Im Interesse des betroffenen Menschen soll der Wechsel aus einer stationären Wohnform in das Betreute Wohnen ermöglicht werden, wie auch zur Vermeidung einer stationäre Aufnahme die Zielsetzung „ambulant vor stationär“ Anwendung finden. Bei Aufnahmen in das Hilfesystem soll im Vordergrund stehtRahmen des individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall die erforderliche Leistung, son- dern der Einsatz von Vermögenunter besonderer Beachtung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform ermittelt und unter Beachtung des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Wunsch- und Wahlrechtes 22 BGB)9 Abs. Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat 2 SGB XII) durch den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtzuständigen Kostenträger gewährt werden. Die Geschäftsführung am 17. Dezember 2003 paraphierte „Vereinbarung zwischen dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen über die Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des Vorstands umfasst „Betreuten Wohnens für behinderte Menschen“ im Lande Hessen bis zum 31. Dezember 2008“1 regelt die Zuständigkeit für das gesamte Tätigwerden Betreute Wohnen in Hessen. Diese wird geleitet von dem Grundsatz, einen auf eine gemeinsame Zielvorstellung ausgerichteten und aufeinander abgestimmten Aufbau des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als „Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen“ zu erreichen und den auch in tatsächlicher Hinsicht§ 2 Abs. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind1 Nr. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist 4 HAG/SGB XII verankerten Aufgabenwechsel zum 1. Januar 2009 vorzubereiten. Dem Landeswohlfahrtsverband Hessen wurde im Vergleich Rahmen der o.g. Vereinbarung zum Verein dann vor- zuziehenBetreuten Wohnen bis zum 31.12.2008 die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen mit der Maßgabe übergeben, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik Einvernehmen mit den hessischen Gebietskörperschaften unter anderem über einen gleichmäßigen Ausbau des Betreuten Wohnens in Hessen vergleichbare Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdschaffen. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Hessische Landtag hat in

Appears in 1 contract

Samples: www.bagues.de

Vorbemerkung. Art der Versicherung Versicherte Risiken • Wassersport- Haftpflichtversicherung Mit dem Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Gothaer Wassersportversicherung. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Unterlagen • Vorschlag zur Gothaer Wassersport-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung • Antrag zur Gothaer Wassersport-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung • Allgemeine Kundeninformationen • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Sportboot-Haftpflichtversicherung (BBR) • Allgemeine Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (SKB) • Besondere Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (Gothaer Nautic) • Besondere Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (Gothaer Nautic Plus) • Klauseln zu den Sportboot-Haftpflicht- und -Kaskoversicherungen • Merkblatt zur Datenverarbeitung. Es ist vorgesehen, dass rechtlich selbstständige Verträge in einem Vertrag gebündelt werden. Entspre- chend haben wir das Antragsformular ausgelegt. Der Versicherungsvertrag erhält eine einzige Versi- cherungsnummer, über die alle gebündelten Zweige gesteuert werden. Demnach ist auch nur eine gemeinsame Vertragslaufzeit möglich. Jeder Zweig kann auch allein versichert werden. Desgleichen lassen sich nachträglich (eingetragenewährend der Vertragslaufzeit) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie zuerst nicht gewünschte Zweige einschließen. Es sind generell nur Jahresverträge möglich. Die Versicherungen können fristgemäß einzeln gekündigt werden. Für die einzelnen Versicherungsarten gelten jeweils eigene Versicherungsbedingungen. Diesbezügliche Informationen finden Sie nachfolgend bei Kapitalge- sellschaften) angesehenden jeweiligen Zweigen. Bei diesem Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Wassersport-Haftpflicht- und/oder -Kaskoversicherung. Unter einem Sportboot verstehen wir ein Wassersportfahrzeug, das ausschließlich zu privaten Zwek- ken genutzt wird, also ohne Berufsbesatzung fährt. Im Vordergrund stehen sportliche bzw. Vergnü- gungszwecke. Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese Ansicht ist zutreffendVerpflich- tung ergibt sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat (z. B. Ansprüche, die entstehen, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenSie beim Einlaufen in den Hafen schuldhaft ein anderes Schiff rammen oder dabei sogar Crewmitglieder schwer verletzen). Anders Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadener- satz besteht; • wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld; • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche. Kommt es dann zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer für Sie als Ihr Haftpflichtversicherer den Pro- zess und trägt die Kosten (siehe Ziff. 5 AHB). Hinweis: Lehnt die Gothaer die Zahlung unberechtigter Ansprüche ab, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass Sie (und somit auch Ihre Haftpflichtversicherung) solche Schadensersatzforderungen nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber dem Anspruchsteller ein Schuldanerkenntnis abgeben oder eine Zahlung leisten. Denn sollten wir bei der Haftungsprüfung feststellen, dass Sie gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, würde von uns kein Ersatz geleistet (siehe Ziffer 6.8 AHB). Wichtiger Hinweis: In einigen Ländern ist das ehrenamtliche Engagement Bestehen einer Wassersport-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrie- ben und muss durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. Dies gilt besonders für Fahrten im Vordergrund stehtAusland (z. B. Italien, son- dern der Einsatz von VermögenKroatien, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBSpanien u. a.). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens Lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtIhrem Gothaer Fachmann beraten. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins speziell von Ihnen benötigte Versicherungs- bestätigung stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher HinsichtVerfügung. Ausgenommen • Wassersport- Kaskoversicherung Versichert sind die grundlegenden EntscheidungenGefahren, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten denen das Boot sowie alle im Vertrag bezeichneten Sachen ausgesetzt sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem Sie können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.zwischen zwei Versicherungsformen wählen:

Appears in 1 contract

Samples: www.bootsversicherung.net

Vorbemerkung. Der Art der Versicherung / Versicherte Risiken / Risikoausschlüsse • Kfz-Haftpflichtversicherung • Kfz-Versicherung von Umweltschäden • Fahrzeugversicherung • Schutzbriefversicherung • Kfz-Unfallversicherung • Risikoausschlüsse Beitrag, Fälligkeit und Zahlungszeitraum Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen Zahlungen Mit dem Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Gothaer Kraftfahrtversicherung. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie den nachfolgend aufgeführten Unterlagen • Vorschlag zur Gothaer Kraftfahrtversicherung • Allgemeine Kundeninformationen • Allgemeine Versicherungsbedingungen (eingetrageneAKB) Verein wird • Sonderbedingungen für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit die Kfz-Versicherung von Umweltschäden (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenSobed. Diese Ansicht ist zutreffendKfz-USV). Gothaer Kraftfahrtversicherung für überwiegend gewerblich genutzte Fahrzeuge. Bitte beachten Sie: Nachfolgend sind alle rechtlich selbstständigen Produkte der Gothaer Kraftfahrt- versicherung beschrieben. Die auf Ihren persönlichen Bedarf zugeschnittene Auswahl der Produkte entnehmen Sie dem Vorschlag. Schützt Sie und mitversicherte Personen gegen begründete und unbegründete zivilrechtliche Schadener- satzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, wenn durch den Gebrauch Ihres Kraftfahrzeugs (Kfz) ein Anderer geschädigt wird. Den genauen Umfang entnehmen Sie dem Abschnitt Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1 AKB). Schützt Sie gegen begründete und unbegründete öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche wegen eines im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (z. B. Dienstfahrt mit dem versicherten Kfz) verursachten Umweltschadens. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt A der Sobed. Kfz-USV. Ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die z. B. infolge Kollision oder der Verwirklichung bestimmter Naturgewalten entstehen. Sie können zwischen dem Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung wäh- len. Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung ist umfangreicher. Den genauen Umfang entneh- men Sie dem Abschnitt Fahrzeugversicherung (A.2 AKB). Leistet Entschädigung in Geld oder erbringt für Sie Serviceleistungen bei Panne, Unfall, Diebstahl, Fahrer- ausfall, Kinderrückholung oder Krankenbesuch. Den genauen Umfang entnehmen Sie dem Abschnitt Auto- schutzbrief (A.3 AKB). Sichert Sie oder eine andere versicherte Person gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder damit verbundenen Anhängers steht. Den genauen Umfang entnehmen Sie dem Abschnitt Kfz-Unfallversicherung (A.4 AKB). Risikoausschlüsse/-begrenzungen sind ebenfalls in den jeweiligen Abschnitten der AKB bzw. Sobed. Kfz-USV genannt. Hierzu einige Beispiele, für die kein Versicherungsschutz gewährt wird: • Schadenersatzansprüche in der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund vertraglicher Vereinbarung • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden in der Fahrzeugversicherung • Werkstattkosten in der Schutzbriefversicherung • Gesundheitsschädigungen durch Krankheiten* und krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen in der Kfz-Unfallversicherung. * sofern nicht Folge eines versicherten Unfalls Der Beitrag richtet sich Personen nach Ihrem individuellen Risiko und dem vereinbarten Versicherungsumfang. Den von Ihnen zu zahlenden Beitrag entnehmen Sie dem Vorschlag. Die jeweiligen Fälligkeiten und der Zahlungszeitraum richten sich nach der Zahlungsperiode (Zahlweise) die Sie ebenfalls dem Vorschlag entnehmen können. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie den Regelungen über den vorläufigen Versicherungsschutz (B AKB), dem Abschnitt Beitragszahlung (C AKB), den Regelungen zur beitragsfreien Ruheversicherung bei Außerbe- triebsetzung (H.1 AKB) und ggf. den Regelungen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenFahrzeuge mit Saisonkennzeichen (H.2 AKB). Anders ist esIhre Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages gilt als rechtzeitig, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Zahlungen von Folgebeiträgen gelten als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Vordergrund stehtVersicherungsschein genannten Fälligkeiten geleistet werden. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilen, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten gilt Ihre Zahlung jeweils als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenrecht- zeitig, wenn der Kreis Beitrag zum angegebenen Fälligkeitstag von uns eingezogen werden kann und Sie der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Regelung zum rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versiche- rungsschutzes (B.2 Absatz 4 AKB) und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassendem Abschnitt Beitragszahlung (C AKB).

Appears in 1 contract

Samples: www.landratsamt-roth.de

Vorbemerkung. Der Für die Nutzung der Golfanlagen gelten die von der Eigentümerin und Betreiberin der Golfanlage, namentlich der Golfanlagen Weiland GmbH bzw. der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG, Mannheim, aufgestellten Grundsätze und Bestimmungen dieser Club-, Spiel-, Platz- und Hausordnung. Die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen in dieser Club-, Spiel-, Platz- und Hausordnung sind Bestandteil der ordentlichen Jahresmitgliedschaft zwischen der GmbH sowie dem Club und dem Nutzungsberechtigten. Verstößt der Nutzungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Rechte und Pflichten der Jahresmitgliedschaft oder gegen diese Club-, Spiel-, Platz- und Hausordnung, kann die GmbH oder der Club den Vertrag fristlos kündigen. Die von der Eigentümerin und Betreiberin angebotenen, über das reine Golfspiel hinausgehenden, Mehrwerte (eingetragenez.B. Badeteiche mit Sandstrand, Strandkörbe, Indoor- Pool, Fitnessstudios, Saunen, touristische Mehrwerte etc.) Verein sind freiwilliger Natur ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs. Gespielt wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenauf den Golfanlagen nach den „Offiziellen Golfregeln“ des Deutschen Golf Verbandes e.V. in der jeweils geltenden Fassung. Regeln und Etikette des Golfsports sowie die Interessen der Gemeinschaft der Golfspieler auf der Golfanlage erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Einordnung auf dem Golfplatz. Diese Ansicht ist zutreffendRücksichtnahme auf die Interessen und Belange anderer Spieler soll auf dem Golfplatz besonders gepflegt werden. Aus diesem Grunde besteht das Gebot des „zügigen“ Spiels auf dem Golfplatz (schnell gehen und langsam schwingen; nicht umgekehrt!). Die Zeitvorgabe für eine Golfbahn sollte 15 Minuten nicht überschreiten. Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder erfordern die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden gegenseitige Rücksichtnahme und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Respekt vor den anderen Spielern folgendes Verhalten:

Appears in 1 contract

Samples: www.golf-absolute.de

Vorbemerkung. Der Die Welmoa GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, X - 00000 Xxxxxxxx, betreibt die Vermittlungsplattform xxx.xxxxxx.xx, (eingetragene„Welmoa“, „Plattform“ oder „Website“). Hierüber können Verbraucher und Unternehmer („Nutzer“) Verein wird Dienstleister für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Dienstleistungen im Vordergrund stehtWellnessbereich („Dienstleistungen“) buchen. Die Dienstleistungen beziehen sich auf den Bereich Massagen, son- dern der Einsatz von VermögenGesichtsbehandlungen, oder wenn Nagelpflege, Depilation, Körperbehandlungen und Friseurtätigkeiten. Dienstleister sind Unternehmer, die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck selbständig und auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird eigene Rechnung handeln (§ 22 BGB„Dienstleister“). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus Vor Nutzung der Website xxx.xxxxxx.xx sollte der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Welmoa („Nutzungsbedingungen“) sorgfältig lesen und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt deren Kenntnisnahme und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtAkzeptanz bestätigen. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind Bestätigung ist Voraussetzung für die grundlegenden Entscheidungen, die Nutzung der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sindPlattform. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Nutzungsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden. Welmoa selbst bietet keine Dienstleistungen an, sondern vermittelt für Dienstleister Verträge zwischen Nutzern und Dienstleistern. In diesem Zusammenhang ist Welmoa namens und im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenAuftrag des jeweiligen Dienstleisters als Vertreter mit Abschlussvollmacht berechtigt, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist für Dienstleister Auftragsanfragen des Nutzers entgegenzunehmen und ein häufiger Wechsel nach Freigabe durch den Dienstleister zu bestätigen, Zahlungen an Dienstleister weiterzuleiten und Rechnungen im Gesell- schafterbestand Namen der Dienstleister auszustellen. Welmoa entscheidet jedoch nicht geplant istdarüber, ob der Dienstleister die Anfrage des Kunden annimmt oder nicht. Die Gesellschafter haben rechtlich Der Nutzer geht deshalb zwei Vertragsverhältnisse ein: zum einen den unentgeltlichen Vertrag mit Welmoa über die Möglichkeit, direkten Einfluss auf Nutzung der Plattform („Nutzungsvertrag“; diesen Vertrag regeln die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können nachfolgenden Nutzungsbedingungen) und zum anderen einen entgeltlichen Vertrag mit einem Dienstleister über die Gesell- schafter einer GmbH Erbringung von Dienstleistungen im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhaltenWellness Bereich. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen(„Dienstleistungsvertrag“). Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenFür den Dienstleistungsvertrag gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Appears in 1 contract

Samples: welmoa.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen Organi- sationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaftenKapitalgesellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen Perso- nen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenenga- gieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Enga- gement im Vordergrund steht, son- dern sondern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb Betrieb von Kindergärten, Kranken- Kran- ken- oder Pflegeeinrichtun- genPflegeeinrichtungen, aber auch von BildungsinstitutenBildungsin- stituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Ge- schäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher staatlicher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise beispielsweise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens Kin- dergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten Tätigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins Vereins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung Mitgliederversammlung aufgrund der Satzung vorbehalten vor- behalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Haf- tung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenvorzuzie- hen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig zahlenmäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand Gesellschafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern Geschäftsführern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht gemacht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter Gesellschafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens Aus- scheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten geleis- teten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossenausgeschlos- sen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert ausgeglie- dert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter Gesellschafter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse Geschäftsführungsbe- fugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung Mitwir- kung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.

Appears in 1 contract

Samples: rfup.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein Die Stadt Minden ist daran interessiert, dass in Minden ein innerstädtisches Einkaufszentrum realisiert wird und hierdurch stadtentwicklungspolitisch eine nachhaltige Stärkung der oberzentralen Einzelhandelsfunktion der Stadt Minden bewirkt wird. Durch das Einkaufszentrum soll die vorhandene Einzelhandelsverkaufsfläche deutlich vergrößert, die Sortimente erweitert und ergänzt und dadurch die Attraktivität und Versorgungsfunktion der Innenstadt gestärkt werden. Von besonderer Bedeutung für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein die Stadt Minden ist hierbei eine Ausweitung des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes auch um fehlende oder unterrepräsentierte Branchen und Sortimente. Dies erfordert eine angemessene Größenordnung der Verkaufsfläche des Einkaufszentrums, seine leistungsfähige Vernetzung mit den innerstädtischen Einkaufslagen sowie eine optimale Verkehrsanbindung. Grundsätzlich sieht die Stadt zwei innerstädtische Grundstücksareale für die Ansiedlung eines Einkaufszentrums als geeignete Rechtsform geeignet an. Das aufgrund seiner Lagevorteile mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenPriorität von der Stadt und ECE vorgesehene Grundstücksareal liegt zwischen Bäckerstraße, Hellingstraße, Grimpenwall und Johanniskirchhof und ist in dem als Anlage 1 beigefügten Grundstücksplan rot umrandet. Diese Ansicht DEV NT/18.10.2009 Entwicklungsvereinbarung-Minden Die Stadt ist zutreffenddaran interessiert, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial dass dieser Bereich nach Abbruch bzw. Umbau der bestehenden und ehrenamtlich engagierenzum Teil leer stehenden Bebauung mit ca. Anders ist es13000 m² vorhandener Verkaufsfläche städtebaulich neu geordnet und durch Einfügung eines attraktiven, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Stadtbild eingepassten innerstädtischen Einkaufszentrums aufgewertet wird. Die ECE ist daran interessiert, dieses Vorhaben mit einer Verkaufsfläche von ca. 20.000 m² bis maximal 23.000 m² zzgl. Flächen für einzelhandelsnahe Dienstleistungen und Gastronomie von ca. 2.000 bis max. 3.000 m² unter Berücksichtigung der Markt- und Umfeldgegebenheiten und in Abstimmung mit der Stadt für eine Grundstücksgesellschaft (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt als Investor und Eigentümer des Einkaufszentrums) vorzubereiten, damit durch diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Grundstücksgesellschaft alle erforderlichen Grundstücke erworben und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist notwendigen Investitionen getätigt sowie die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand baurechtlichen und vertraglichen Grundlagen für die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht spätere Realisierung geschaffen werden können. Außerdem können Die ECE wird darauf hinwirken, von dieser Gesellschaft den Auftrag zur Erbringung sämtlicher Leistungen von der Projektentwicklung über die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage Generalplanung (einschließlich Vergabe der Bauarbeiten) bis zur Vermietung und zum Management des dann fertiggestellten Einkaufszentrums zu erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem Auf dieser Grundlage vereinbaren die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden ECE und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Stadt Folgendes:

Appears in 1 contract

Samples: www.mt.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial Belletristik- und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Sachbuchübersetzer/innen sind Bearbeiterurheber im Vordergrund stehtSinne von § 3 UrhG. Somit steht ihnen gemäß § 13 UrhG das Recht auf Anerkennung ihrer Urhe- berschaft an den von ihnen übersetzten Werken zu. Auf die Nennung ihres Namens haben sie dabei ebenso sehr Anspruch wie Autoren/Autorinnen. Der zwischen dem Verlegerausschuss des Börsenvereins und dem VdÜ – Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke – neu verhandelte Übersetzer- normvertrag enthält – wie auch bisher – die Regelung, son- dern dass der Einsatz von Vermögen, oder wenn Übersetzer/die Erfül- lung Über- setzerin auf der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden Haupttitelseite zu nennen ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- Zusätzlich ist er oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung sie bei Werbemaß- nahmen für das Werk und in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB)den Metadaten zu nennen. Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus folgende Papier enthält Mindeststandards für die Übersetzernennung sowie weitere Verbesserungsvorschläge, die auch dem Informationsbedarf von Buchhändlern, Käufern, Rezensenten und hat den Betrieb eines Kindergartens oder Ver- anstaltern Rechnung tragen und von Börsenverein und VdÜ in Kooperation mit dem Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di und dem Infor- mations- und Technologieanbieter MVB als Betreiber des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB) empfohlen werden. Das Papier ist als Arbeitshilfe gedacht, vor allem für die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Abteilungen Lizenzen, Lektorat, Presse sowie Vertrieb und Marketing. • Bei gedruckten Büchern ist der Übersetzer/die Eintragung Übersetzerin auf der Vereine in das Vereinsregister abgelehntHaupttitel- seite zu nennen. Bei Vereinen Unter Haupttitelseite ist die Mitgliederversammlung das oberste Organdritte Seite der Titelei zu verstehen. Auf ihr stehen der Name des Verfassers, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden EntscheidungenBuchtitel, die Namen von Bearbei- tern, Mitarbeitern, Herausgebern sowie der Mitgliederver- sammlung aufgrund Name und Ort des Verlages. Auf der Satzung vorbehalten sindRückseite der Haupttitelseite befindet sich in der Regel das Impressum. Die Rechtsform • Xxxxxxxxxxxxx ist eine Kurzvita des Übersetzers/der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist Übersetzerin unter der Autorenvita im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn Klappentext. • Wunsch der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH Übersetzer/innen ist zudem die klassische Rechtsformvon außen sichtbare Nennung auf der Vorderseite (U1), wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden behelfsweise auf der Rückseite (U4). • Der Übersetzer/die Übersetzerin wird nicht nur deutlich sichtbar im Booklet genannt, sondern auch – wie Titel und Autor des Werks – zu Beginn des gespro- chenen Textes. • Wunsch der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wirdÜbersetzer/innen ist zudem die von außen sichtbare Nennung – also auf der Vorder- oder Rückseite – der Hülle. Der Vereinsvorstand kann dann • Wünschenswert ist auch die Geschäfts- führungsbefugnisse Nennung auf der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenCD.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag

Vorbemerkung. Art der Versicherung Versicherte Risiken • Wassersport- Haftpflichtversicherung Mit dem Produktinformationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Gothaer Wassersport- versicherung. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Unterlagen • Vorschlag zur Gothaer Wassersport-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung • Antrag zur Gothaer Wassersport-Haftpflicht- und -Kaskoversicherung • Allgemeine Kundeninformationen • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Sportboot-Haftpflichtversicherung (BBR) • Allgemeine Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (SKB) • Besondere Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (Gothaer Nautic) • Besondere Bedingungen für die Sportboot-Kaskoversicherung (Gothaer Nautic Plus) • Klauseln zu den Sportboot-Haftpflicht- und -Kaskoversicherungen • Merkblatt zur Datenverarbeitung. Es ist vorgesehen, dass rechtlich selbstständige Verträge in einem Vertrag gebündelt werden. Entspre- chend haben wir das Antragsformular ausgelegt. Der Versicherungsvertrag erhält eine einzige Versi- cherungsnummer, über die alle gebündelten Zweige gesteuert werden. Demnach ist auch nur eine gemeinsame Vertragslaufzeit möglich. Jeder Zweig kann auch allein versichert werden. Desgleichen lassen sich nachträglich (eingetragenewährend der Vertragslaufzeit) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie zuerst nicht gewünschte Zweige einschließen. Die Versicherungen können fristgemäß einzeln gekündigt werden. Für die einzelnen Versicherungsarten gelten jeweils eigene Versicherungsbedingungen. Diesbezügliche Informationen finden Sie nachfolgend bei Kapitalge- sellschaften) angesehenden jeweiligen Zweigen. Bei diesem Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Wassersport-Haftpflicht- und/oder -Kaskoversicherung. Unter einem Sportboot verstehen wir ein Wassersportfahrzeug, das ausschließlich zu privaten Zwek- ken genutzt wird, also ohne Berufsbesatzung fährt. Im Vordergrund stehen sportliche bzw. Vergnü- gungszwecke. Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese Ansicht ist zutreffendVerpflich- tung ergibt sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat (z. B. Ansprüche, die ent- stehen, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierenSie beim Einlaufen in den Hafen schuldhaft ein anderes Schiff rammen oder dabei sogar Crewmitglieder schwer verletzen). Anders Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadener- satz besteht; • wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld; • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche. Kommt es dann zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer für Sie als Ihr Haftpflichtversicherer den Pro- zess und trägt die Kosten (siehe Ziff. 5 AHB). Hinweis: Lehnt die Gothaer die Zahlung unberechtigter Ansprüche ab, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass Sie (und somit auch Ihre Haftpflichtversicherung) solche Schadensersatzforderungen nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber dem Anspruchsteller ein Schuldanerkenntnis abgeben oder eine Zahlung leisten. Denn sollten wir bei der Haftungsprüfung feststellen, dass Sie gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, würde von uns kein Ersatz geleistet (siehe Ziffer 6.8 AHB). Wichtiger Hinweis: In einigen Ländern ist das ehrenamtliche Engagement Bestehen einer Wassersport-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrie- ben und muss durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. Dies gilt besonders für Fahrten im Vordergrund stehtAusland (z. B. Italien, son- dern der Einsatz von VermögenKroatien, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBSpanien u. a.). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens Lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtIhrem Gothaer Fachmann beraten. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins speziell von Ihnen benötigte Versicherungs- bestätigung stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher HinsichtVerfügung. Ausgenommen • Wassersport- Kaskoversicherung Versichert sind die grundlegenden EntscheidungenGefahren, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten denen das Boot sowie alle im Vertrag bezeichneten Sachen ausgesetzt sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem Sie können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.zwischen zwei Versicherungsformen wählen:

Appears in 1 contract

Samples: www.segelclub-prinzensteg.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein Die Stadt Minden ist daran interessiert, dass in Minden ein innerstädtisches Einkaufszentrum realisiert wird und hierdurch stadtentwicklungspolitisch eine nachhaltige Stärkung der oberzentralen Einzelhandelsfunktion der Stadt Minden bewirkt wird. Durch das Einkaufszentrum soll die vorhandene Einzelhandelsverkaufsfläche deutlich vergrößert, die Sortimente erweitert und ergänzt und dadurch die Attraktivität und Versorgungsfunktion der Innenstadt gestärkt werden. Von besonderer Bedeutung für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein die Stadt Minden ist hierbei eine Ausweitung des innerstädtischen Einzelhandelsangebotes auch um fehlende oder unterrepräsentierte Branchen und Sortimente. Dies erfordert eine angemessene Größenordnung der Verkaufsfläche des Einkaufszentrums, seine leistungsfähige Vernetzung mit den innerstädtischen Einkaufslagen sowie eine optimale Verkehrsanbindung. Grundsätzlich sieht die Stadt zwei innerstädtische Grundstücksareale für die Ansiedlung eines Einkaufszentrums als geeignete Rechtsform geeignet an. Das aufgrund seiner Lagevorteile mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenPriorität von der Stadt und ECE vorgesehene Grundstücksareal liegt zwischen Bäckerstraße, Hellingstraße, Grimpenwall und Johanniskirchhof und ist in dem als Anlage 1 beigefügten Grundstücksplan rot umrandet. Diese Ansicht Die Stadt ist zutreffenddaran interessiert, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial dass dieser Bereich nach Abbruch bzw. Umbau der bestehenden und ehrenamtlich engagierenzum Teil leer stehenden Bebauung mit ca. Anders ist es13000 m² vorhandener Verkaufsfläche städtebaulich neu geordnet und durch Einfügung eines attraktiven, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Stadtbild eingepassten innerstädtischen Einkaufszentrums aufgewertet wird. Die ECE ist daran interessiert, dieses Vorhaben mit einer Verkaufsfläche von ca. 20.000 m² bis maximal 23.000 m² zzgl. Flächen für einzelhandelsnahe Dienstleistungen und Gastronomie von ca. 2.000 bis max. 3.000 m² unter Berücksichtigung der Markt- und Umfeldgegebenheiten und in Abstimmung mit der Stadt für eine Grundstücksgesellschaft (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt als Investor und Eigentümer des Einkaufszentrums) vorzubereiten, damit durch diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Grundstücksgesellschaft alle erforderlichen Grundstücke erworben und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist notwendigen Investitionen getätigt sowie die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand baurechtlichen und vertraglichen Grundlagen für die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht spätere Realisierung geschaffen werden können. Außerdem können Die ECE wird darauf hinwirken, von dieser Gesellschaft den Auftrag zur Erbringung sämtlicher Leistungen von der Projektentwicklung über die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage Generalplanung (einschließlich Vergabe der Bauarbeiten) bis zur Vermietung und zum Management des dann fertiggestellten Einkaufszentrums zu erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem Auf dieser Grundlage vereinbaren die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden ECE und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Stadt Folgendes:

Appears in 1 contract

Samples: www.mt.de

Vorbemerkung. Der Kunde verfügt über eine Photovoltaikanlage (eingetragenePV Anlage) Verein wird mit einem vom Lieferanten zertifitzierten Stromspeicher. Der Kunde möchte mit den CCloud Tarifen zum 100% Selbstversorger werden. Korbacher energieZENTRUM GmbH & Co KG bietet hierfür besondere Tarife und Lösungen. Umfang der Vetragsleistung Der Vertrag umfasst • die Belieferung mit Strom, • die Direktvermarktung von Strom aus der kundeneigenen Erzeugungsanlage (Photovoltaik-Anlage), • die Durchführung des Messstellenbetriebes und die Messung für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform die Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtungen des Kunden, • • Teilnahme am Markt für Regelleistung mit eigener juristischer Persönlichkeit dem Speicher und/oder der Erzeugungsanlage. Beschreibung Ccloud ist ein Tarif von korbacher-energiezentrum GmbH & Co KG (wie bei Kapitalge- sellschaftennachfolgend „efi-Strom“ oder „Lieferant“oder korbacher-energieZENTRUM genannt) angesehenspeziell für Kunden mit PV-Anlage und Speicher. Diese Ansicht ist zutreffendDer Kunde nutzt die von efi-Strom zur Verfügung gestellten Fazilitäten zur Aufnahme des in seinen Anlagen produzierten Stroms, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagierensoweit die Speichermöglichkeiten in seinem lokal verbauten Speicher erschöpft sind. Anders ist esDer Kunde kann dann zu Zeiten, wenn nicht in denen sein Verbrauch über der Erzeugungsleistung seiner Erzeugungsanlage liegt, die zuvor abgegebenen Mengen abrufen. Efi-Strom führt das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istdazugehörige Management durch. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Die vom Lieferant zur Verfügung gestellten Strommengen stammen aus regenerativen Quellen (§ 22 BGBÖkostrom). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder Für die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehntNutzungsmöglichkeit dieser Einrichtung wird ein Grundentgelt gemäß Ziffer 1 des Auftrages zum Abschluss des Vertrages über CCloud erhoben. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.Vertragspartner / Anschlussnutzer - siehe Auftragsbestätigung Auftrag CCloud

Appears in 1 contract

Samples: Auftrag Zum Abschluss Des Vertrages connect.cloud.pro

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein Diese Wohnpartnerschaftvereinbarung wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund stehtRahmen des von Benevol St.Gallen lancierten Angebots „BeneWohnen“, son- dern ein Projekt innerhalb der Einsatz von VermögenZeitbörse, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istabgeschlossen. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von KindergärtenBenevol St.Gallen ist nicht Vereinbarungspartei, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus sondern lediglich Vermittlungs- und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Kontaktstelle für Wohnraum Anbietende und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtWohnraum Suchende. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins Vereinbarung regelt ein Austauschverhältnis, in welchem Mitglieder der Zeitbörse Logis zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher HinsichtVerfügung stellen (Mietverhältnis) und anstelle Mietzinszahlungen Zeitgutschriften für nachbarschaftliche Leistung erhalten. Ausgenommen sind pflegerische und betreuerische Leistungen. Diese Vereinbarung hat mietrechtliche und arbeitsrechtliche Bestandteile. Wenn die grundlegenden Entscheidungenlogisgebende Person Eigentümer/in des Mietobjektes ist, handelt es sich um ein Hauptmietverhältnis, wenn die logisgebende Person selbst Mieter/in ist, handelt es sich um ein Untermietverhältnis, welches der Mitgliederver- sammlung aufgrund Zustimmung der Satzung vorbehalten sindEigentümer- bzw. der Vermieterschaft der Liegenschaft bedarf. Neben dem erklärten Vereinbarungsziel, Wohnraum gegen Dienstleistungen zu tauschen, wird eine soziale Begegnung zwischen den Generationen und damit Förderung der Sozialkompetenz ermöglicht. Die Rechtsform logisgebende Person überlässt der Gesellschaft logisnehmenden Person zu Wohnzwecken Zimmer mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuzieheneiner Wohnfläche von Quadratmetern in der Liegenschaft: Adresse: PLZ und Ort: Stockwerk, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istWohnungsnummer: Eigentümer/in: • Mietzins, nachbarschaftliche Leistungen Anzahl Stunden des Engagements: als Regel gilt üblicherweise monatlich eine Stunde Enga- gement pro Quadratmeter genutzter Wohnfläche. Die Gesellschafter haben rechtlich logisnehmende Person leistet für das Quadratmeter grosse Zimmer, folgende Anzahl Stunden innerhalb der Zeitbörse: Das zeitliche Engagement wird über die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenZeitbörse abgerechnet.

Appears in 1 contract

Samples: www.age-stiftung.ch

Vorbemerkung. Der Diese DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung (eingetrageneDDV-Verpflichtungserklärung) Verein wird gelten für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein Dienstleis- tungen, bei denen der Dienstleister die Daten von natürlichen Personen (betroffene Personen nach Art. 4 Nr. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO; insbesondere Kunden, Interessenten, An- sprechpartner von juristischen Personen, sonstige personenbezogene Daten) für Auftraggeber verar- beitet und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung und damit der Zugriff des Dienstleisters auf die Daten der betroffenen Personen Kernaufgabe des Auftragnehmers ist oder sonst als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenAuf- tragsverarbeitung nach Art. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant 28 DSGVO einzuordnen ist. Die Gesellschafter haben rechtlich hier abgebildete Dienstleistung ist typischerweise eine des Dialogmarketings (doch auch andere Dienstleistungen mit Bezug auf personenbezogene Daten können mit den Bedingungen dieser DDV- Regeln zur Auftragsverarbeitung datenschutzkonform erbracht werden). Bei Leistungen im Dialogmarketing sind datenschutzrechtlich in der Regel drei bzw. vier Beteiligte erfasst: Der Werbetreibende, der Adresseigner, der Dienstleister und der potentielle Kunde, der eine Werbemaßnahme empfängt. Der Werbetreibende stößt praktisch die MöglichkeitAuftragsverarbeitung an, direkten Einfluss indem er das Ziel verfolgt, Kunden oder Neukunden (in Sinne dieser DDV-Regeln zur Auftragsver- arbeitung „betroffene Personen“) werblich anzusprechen. Die werbliche Ansprache stellt eine Verar- beitung personenbezogener Daten (Name, Adresse und ggf. weitere Daten) des Adresseigners dar. Der Werbetreibende erhält die Nutzungsrechte an den personenbezogenen Daten vom Adresseigner und vergütet den Dienstleister, der diese Daten zwecks Dialogmarketings nach einer gesonderten Vereinbarung verarbeitet. Der Werbetreibende hat bei der hier vereinbarten Auftragsverarbeitung kei- nen Zugriff auf die Geschäftspolitik zu nehmenpersonenbezogenen Daten der betroffenen Personen. Den Zugriff auf diese Daten steuert der Adresseigner als Herr der Daten, indem den Geschäfts- führern so dass dieser für die datenschutzkonforme Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist (auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnendatenschutzrechtlicher Auftraggeber). Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform[Et- was anderes gilt dann, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert die Daten verkauft werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter Werbetreibende selbst datenschutz- rechtlich verantwortlich wird.] Die datenschutzrechtliche Vertragsbeziehung (auch Auftragsver- arbeitung) besteht also zwischen dem Adresseigner und dem Dienstleister. Der Vereinsvorstand kann Das folgende Schaubild macht die Beteiligten und deren Rechtsbeziehungen deutlich. Wenn der Adresseigner gleichzeitig Werbetreibender ist, fließen die datenschutzrechtliche Verant- wortung als Auftraggeber und das kommerzielle Innehaben der Nutzungsrechte in einem Unterneh- men zusammen. Es gelten dann nur die Geschäfts- führungsbefugnisse Rechte und Pflichten dieses Vertrags, die für das Rechtsver- hältnis zwischen Adresseigner und Dienstleister vorgesehen sind. Achtung: Diese DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung berücksichtigen insbesondere die Anforde- rungen nach Art. 28 DSGVO und sind in den konkreten Auftrag des Adresseigners (gesonderter Ad- ressauftrag) einzubeziehen. In dem gesonderten Adressauftrag sind vor allem auch Gegenstand und die Dauer der Geschäftsführer festlegen Verarbeitung, Art und Beschlüsse in Zweck der Gesellschafterversammlung Verarbeitung, die Art der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenpersonenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie ggf. etwaige Empfänger oder Empfängerkategorien festzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: baufachadressenverlag.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Die Xxxxxxx Xxxxxx Verwaltungs-GmbH beabsichtigt im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu auf einer Fläche von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben ca. 11 ha einen Produktionsstandort mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB)einer Verzinkerei zu errichten. Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat Vorhaben macht neben der innerbetrieblichen Erschließung den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Neubau, Ausbau und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist Verlegung von öffentlichen Straßen und Wegen, die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und die Geschäfte des Ver- eins führtDurchführung von naturschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Geschäftsführung Schaffung von Baurecht für das Vorhaben erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Verbandsversammlung des Vorstands umfasst Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu hat in ihrer Sitzung am 01.08.2018 dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zugestimmt und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Langwiesen IV“ beschlossen. Das Planungsverfahren befindet sich im Stadium nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der durch das Vorhaben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft erfordert umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in wesentlichem Ausmaß in unmittelbarer Umgebung zum Plangebiet durchgeführt und führen zu einer deutlichen Aufwertung der Natur- und Lebensräume entlang Zaber und Fürtlesbach. Das Ausgleichskonzept gewährleistet einen vollständigen Ausgleich der plan- bzw. vorhabenbedingten Eingriffe. Nach der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz im Umweltbericht zum Bebauungsplan wird das gesamte Tätigwerden Defizit nicht nur ausgeglichen, es verbleibt vielmehr ein Überschuss. Nach § 12 Abs. 1 BauGB ist vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag zu schließen, in dem sich der Vorhabenträger auf Grundlage des Vereins abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans zur Förderung Durchführung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher HinsichtVorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die Vor diesem Hintergrund treffen der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden Zweckverband und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung Vorhabenträger auf Grundlage des Vereins fassen.§ 12 BauGB folgende Vereinbarung:

Appears in 1 contract

Samples: www.gueglingen.de

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird abstrakte Begriff " Coaching " für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn allein kann frei verwendet werden - nicht das ehrenamtliche Engagement jedoch im Vordergrund stehtZusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden gesetzlich geregelt ist. Beispiele hierfür sind ...berufliche Fachqualifikationen, Produktivitätssteigerung oder berufliche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens Gewerbeberechtigung für die "Unternehmensberatung" ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Be- trieb von KindergärtenBefähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) ...Persönlichkeit und deren Entwicklung, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks beides sowohl in rechtsgeschäftlicher privatem als auch in tatsächlicher Hinsichtberuflichem Kontext), dazu gehört auch die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie. Ausgenommen sind Gewerbeberechtigung für die grundlegenden Entscheidungen"Lebens- und Sozialberatung" ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) oder Eintragung in die Liste der Mitgliederver- sammlung aufgrund Psychotherapeuten oder der Satzung vorbehalten sindklinischen Psychologen ist erforderlich adVantagePoint erfüllt die in Österreich geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für „Unternehmensberatung“ und „Lebens- und Sozialberatung“. Die Rechtsform Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003 Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Ausbildung zum eingetragenen Mediator (Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004 Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "… eine auf Freiwilligkeit der Gesellschaft Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit beschränkter Haftung anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen …". Mediation "in Zivilrechtssachen" (GmbHZivilrechtsmediation ) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehenMediation zur Lösung von Konflikten, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG). adVantagePoint Mediatoren erfüllen die Zulassungskriterien des Bundesministerium für Justiz und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassensind als Zivilrechtsmediatoren eingetragen.

Appears in 1 contract

Samples: www.advantagepoint.at

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer einschlägigen mindestens dreijährigen Ausbildung bestanden haben. Diese Ansicht 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist zutreffendauch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. 3Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). 4Ferner sind nach diesem Abschnitt Meisterinnen und Meister nach Satz 1 mit der Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert. 5Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine Meisterprüfung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Meisterinnen und Meistern übertragen wurden. Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit. Meisterinnen und Meister, die in Bereichen, Werkstätten, Abteilungen oder Betrieben Handwerkerinnen oder Handwerker oder Facharbeiterinnen oder Facharbeiter zu beaufsichtigen haben, oder die besonders wichtige Aufgaben ausführen, oder die mit einem hohen Maß von Verantwortlichkeit betraut sind. Meisterinnen und Meister, deren Tätigkeit sich Personen für gemeinsame Ziele sozial durch den Umfang und ehrenamtlich engagierendie Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt. Anders ist esMeisterinnen und Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichbarer Tätigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten ist. (1Ein vielschichtig strukturierter Bereich liegt vor, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich die Arbeit von mindestens drei Gewerken zu koordinieren ist, denen Meisterinnen oder Meister vorstehen. 2Gewerke sind Fachrichtungen im Vordergrund stehtSinne anerkannter Ausbildungsberufe, son- dern in denen die Meisterprüfung abgelegt werden kann. 3Im Mehrschichtbetrieb ist es unschädlich, wenn in den mindestens drei Gewerken nicht in allen Schichten jeweils Meisterinnen oder Meister eingesetzt sind.) 1Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsordnungsrecht diese Berufsbezeichnung führen. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Einsatz Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von VermögenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, oder Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). 3Ferner sind nach diesem Abschnitt staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit der Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert. 4Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine staatliche Technikerprüfung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Technikerinnen und Technikern übertragen wurden. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Tätigkeit. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, die selbstständig tätig sind. (1Technikerinnen und Techniker sind selbstständig tätig, wenn sie bei technischen Arbeitsabläufen in Ausführung technischer, mehr routinemäßiger Entwurfs-, Leitungs- und Planungsarbeiten eigene technische Entscheidungen zu treffen haben. 2Dass das Arbeitsergebnis einer Kontrolle, einer fachlichen Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte unterworfen wird, berührt die Erfül- lung Selbstständigkeit der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istTätigkeit nicht. Beispiele hierfür 3Es sind der Be- trieb zur Erfüllung der Aufgabe einzuschlagende Weg und die anzuwendende Methode zu finden.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Aufgaben, die in dem betreffenden Fachgebiet im oberen Bereich der Schwierigkeitsskala liegen oder die in konkreten Einzelfällen wegen der Besonderheiten Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich hinausgehen, z. B. durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, die geforderten Spezialkenntnisse, außergewöhnliche Erfahrungen oder sonstige Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9b mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit. 1Ingenieurinnen und Ingenieure sind Beschäftigte, die einen technisch- ingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen haben. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von KindergärtenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- genWasserversorgungsanlagen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereinslufttechnische Anlagen, weil ein VereinNieder-, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet istMittel- und Starkspannungsanlagen, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBfernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus 3Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne einen abgeschlossenen technisch- ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Ingenieurinnen und hat Ingenieuren übertragen wurden; dies gilt auch für den Betrieb eines Kindergartens Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschulbildung. Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. (Entsprechende Tätigkeiten sind z.B. Aufstellung oder die Veranstaltung Prüfung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Entwürfen nicht nur einfacher Art einschließlich Massen-, Kosten- und die Eintragung statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten – auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehentechnischen Rechnungswesen –, wenn örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Kreis Leitung von Baumaßnahmen sowie deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istbesondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Die Gesellschafter haben rechtlich die MöglichkeitMitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmenderen Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnenderen Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist Mitwirkung bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden Leitung von schwierigen Bauten und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Bauabschnitten und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenderen Abrechnung.)

Appears in 1 contract

Samples: www.baunetzwerk.biz

Vorbemerkung. Der DIVI – Deutscher Immobilien Verbund International Inhaber Xxxxxx Xxxxx e.K., im folgenden DIVI genannt, widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grund- sätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes. § 1 Art der Tätigkeit, Objektbeschreibung Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden bzw. Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenver- mietung und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben zu den Objekten basieren auf Informationen Dritter. Der DIVI ist zu Nachfor- schungen nicht verpflichtet. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pfichtverletzung. Der Kunde hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen. § 2 Courtageanspruch (eingetrageneProvisionsanspruch) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit Der Courtageanspruch (wie Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den DIVI ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn DIVI bei Kapitalge- sellschaften) angesehendem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Diese Ansicht ist zutreffendEs genügt, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern die Tätigkeit der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform DIVI zum Abschluss des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnenProvision ist verdient und mit dem Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.§ 3 Courtage (Provision)

Appears in 1 contract

Samples: www.divi-tw.com

Vorbemerkung. Der Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zeitgleich den Entwurf eines Ge- setzes zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (eingetrageneKSG NRW) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform sowie eines Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) in den Landtag eingebracht. Beide Gesetzentwürfe bauen auf dem bisherigen Klima- schutzgesetz NRW von 2013 auf. Das KSG NRW soll dabei das bisherige KSG weiter entwickeln, mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehendem KlAnG NRW sollen wesentliche Regelungen des bis- herigen KSG überführt werden. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Die beiden Gesetzentwürfe sind daher in ihren Wirkungen im Vordergrund stehtZusammenhang zu sehen. Wir verweisen darum auch auf unsere gesonderte Stellungnahme zum KlAnG NRW vom heutigen Tag. Das geltende KSG NRW stammt aus dem Jahr 2013. In ihm wurden erstmals Klimaschutzziele für Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgelegt. Neben den gesetz- ten Zielwerten wurde hierbei auch die konkrete Umsetzung durch die Mittel der Raumordnung normiert. Wir sehen die aktuell geltende Regelung kritisch. Dies ins- besondere aufgrund der grundlegenden gesetzlichen Fehlkonzeption, son- dern kleinteilige regionale Klimaschutzziele vorzugeben, diese zu Vorgaben für die Raumordnung zu machen und beide Regelungen im Verhältnis zu höherrangigem Recht – vor allem dem europäischen Emissionshandel – nicht ausreichend abzugrenzen. Im Vergleich der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istBundesländer steht diese Regelung isoliert. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet Seit Inkrafttreten des KSG NRW 2013 haben sich die Rechtsform klimaschutzrechtlichen Rah- menbedingungen auf internationaler und nationaler Ebene grundlegend geändert. Zu nennen sind hier namentlich die Unterzeichnung des VereinsKlimaabkommens von Pa- Xxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon 0000 0000-0 Fax 0000 0000-000 xxxx@xxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxxxx.xxx ris 2015, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen die Verabschiedung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (BKSG) 2019 so- wie der aktuell beratene sog. „European Green Deal“. Daneben sieht auch der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 eine Überarbeitung des KSG NRW vor. Daher wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder durch die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung Landesregierung eine grundlegende Novellierung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führtRegelung angestrebt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl Novellierung verfolgt dabei zwei Leitlinien. Zum einen sollen die Klimaschutz- ziele für Nordrhein-Westfalen mit den aktuellen nationalen und internationalen Ziel- setzungen in rechtsgeschäftlicher Einklang gebracht werden. Zum anderen soll der Klimaschutz als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert Innovationstreiber genutzt werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenso den Standort Nordrhein-Westfalen nach- haltig stärken.

Appears in 1 contract

Samples: www.landtag.nrw.de

Vorbemerkung. Der Das Label EiNZIGWARE® wurde von der Freiburger Markenagentur qu-int entwickelt und kann für Produkte verwendet werden, die von benachteiligten Menschen in Einrichtungen der Caritas aus Altmaterialien kreativ hergestellt werden. XxXXXXXXXX.xx Bei der Wiederverwertung gebrauchter Gegenstände ist Upcycling die kreative, künstlerische Form von Recycling. Durch originelle Umgestaltung und Neukombination erhalten ausgemusterte Dinge eine neue Funktion und Ästhetik. Die einzigartigen Stücke entstehen in aufwendiger handwerklicher Arbeit – daraus ergibt sich eine Chance für Menschen mit Benachteiligungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können hier ihr handwerkliches Talent entde- cken und, motiviert durch das hohe Maß an umsetzbarer Kreativität, den (eingetrageneWieder-)Einstieg in sinnstiftende Arbeit finden. Mehr Informationen und bereits produzierte Produkte zu finden auf xxx.xxxxxxxxxx.xx. In der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund stehtDeutschen Caritasverband (DCV) gibt es schon länger Betriebe, son- dern die Erfahrung im Upcycling haben. Im Rahmen der Einsatz von VermögenSolidaritätsinitiative haben sie sich 2014 zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, oder wenn die Erfül- lung um sich insbesondere bei der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- genVermarktung, aber auch in Produktions- und Rechtsfragen gegenseitig zu unterstützen. Als Voraussetzung zur gemeinsamen effektiven Ver- marktung von BildungsinstitutenUpcycling-Produkten der Caritas hat die Markenagentur quint das Label EINZIGWARE® geschaffen, das am 19. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil Februar 2015 bei der Vernissage der Upcycling-Ausstellung in Räumen der Pax-Bank Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Mit xxx.xxxxxxxxxx.xx wurde ein Verein, dessen Zweck attraktiver Internetauftritt erstellt. Teilnehmende Einrichtungen können dort Produktfotos und weitere Infos auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungeneinfache Weise hochladen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht so von Kund(inn)en gefunden werden können. Außerdem Die Preisbildung, Kaufabwicklung und Versandlogistik bleiben dabei in der Verantwortung des Einzelnen Anbieters (Teilnehmers). Weder die BAG IDA noch der DCV e.V. können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlosseneine Haftung, insbesondere auch nicht auf Schadensersatz, oder eine Gewährleistung übernehmen. Die Rechtsform Federführung und die Betreuung des zentralen Online-Auftritts, Facebook und weiterer Aktivitäten rund um EINZIGWARE liegt bei der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenBAG IDA.

Appears in 1 contract

Samples: einzigware.de

Vorbemerkung. Der Verkäufer ist ein Kooperationspartner der auxmoney GmbH (eingetragenenachfolgend: „auxmoney“), die im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx (bzw. xxx.xxxxxxxx.xxx) Verein wird einen Online- Kreditmarktplatz betreibt (nachfolgend: „Marktplatz“). Auf dem Marktplatz können Kreditsuchende (nachfolgend: „Kreditsuchende“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (nachfolgend: „Kreditprojekte“) einstellen. Anleger können Finanzierungsgebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen ausreichende Anlegergebote zur vollständigen Kreditprojektfinanzierung vor, kommt ein Kreditprojekt zustande. auxmoney bemüht sich dann für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein den Kreditsuchenden auf Basis eines Darlehensvermittlungsvertrags um die Vermittlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags i.S.v. § 491 Absatz 2 BGB (nachfolgend auch „Darlehensvertrag“) mit einer kreditgebenden Bank. Der Verkäufer ist ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften zugelassenes Kreditinstitut, das auf Vermittlung von auxmoney, vorbehaltlich eigener Kreditentscheidung, Darlehen an Kreditsuchende gewährt. Schließt der Verkäufer als geeignete Rechtsform kreditgebende Bank mit eigener juristischer Persönlichkeit einem Kreditsuchenden einen Darlehensvertrag, werden die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Rückzahlungs- und Zinsforderungen vom Verkäufer an die am Kreditprojekt beteiligten Anleger - anteilig, jeweils in Höhe ihres auf dem Marktplatz berücksichtigten Finanzierungsgebotes - jeweils auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht nach Maßgabe nachfolgender Vereinbarungen verkauft und abgetreten. Auf Grund der Natur des dem zuvor dargestellten Forderungsverkauf an Anleger zugrundeliegenden Geschäftsmodells (mehrere Anleger erwerben jeder jeweils eine Teilforderung einer Darlehensforderung der kreditgebenden Bank gegenüber dem Kreditsuchenden) ist stets nur eine einheitliche Ausübung der mit einem Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erworbenen Rechte durch alle Anleger, die an einem Kreditprojekt beteiligt sind, möglich. Die Übertragung von Gestaltungsrechten (wie bei Kapitalge- sellschaftenetwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) angesehenaus einem Darlehensvertrag ist deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht. Diese Ansicht ist zutreffendNach dem Erwerb der Darlehensforderung durch Anleger erfolgt daher der Forderungseinzug, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial die Forderungsverwaltung und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund stehtHinblick auf gekündigte Darlehensforderungen - sofern keine anderweitige Forderungsverwertung für den Käufer durch den Verkäufer nach Maßgabe dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erfolgt - das Inkasso für jeden Anleger ausschließlich durch das Unternehmen CreditConnect GmbH, son- dern Düsseldorf (nachfolgend: „CreditConnect“) auf Grundlage eines jeweils zwischen jedem Anleger und dem Unternehmen CreditConnect nach Maßgabe von ANLAGE D der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform Nutzungsbedingungen des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird auxmoney Online- Kreditmarktplatzes für private Anleger zu schließenden Servicingvertrags (§ 22 BGBnachfolgend: „Servicingvertrag“). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus Eine gesellschaftsrechtliche Gestaltung, insbesondere in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soll durch den Käufer mit weiteren Teilforderungskäufern nicht initiiert werden. Der Käufer ist als Anleger registrierter Kunde von auxmoney. Dies vorausgeschickt, vereinbaren der Verkäufer und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste OrganKäufer was folgt, während wobei der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss Käufer besonders auf die Geschäftspolitik Regelungen zum Widerrufsrecht in § 10, zu nehmenden vertraglich geschuldeten Leistungen des Verkäufers in § 1, indem den Geschäfts- führern auch zum vom Käufer geschuldeten Kaufpreis nach § 2 Absatz (2), zur Verwertungsvollmacht in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch § 6 und zum Vertragsschluss in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter § 8 hingewiesen wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Käufer sollte diese Regelungen besonders aufmerksam lesen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassen.diesen Vertrag speichern, weil eine

Appears in 1 contract

Samples: www.auxmoney.com

Vorbemerkung. Der Rat der Stadt Kevelaer hatte in seiner Sitzung am 12.11.2015 den Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ nach § 142 Baugesetz- buch (eingetrageneBauGB) Verein wird gefasst. Die Satzung trat am 20.11.2015 in Kraft. Für das festgelegte Sanierungsgebiet verfolgt die Stadt u.a. folgende Sanierungsziele: - Aufwertung der Innenstadt als Wohnstandort für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform alle Bevölkerungsgruppen; - Verbesserung der städtebaulichen Situation und des Stadtbildes. - Ausstattung der Wohnlage Innenstadt mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehen. Diese Ansicht ist zutreffendbarrierefreien Wohnungen - Umnutzung, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial Modernisierung und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement Nachverdichtung im Vordergrund stehtbaulichen Bestand - Unterstützung vom privaten Initiativen und Projekten, son- dern um die Potenziale der Einsatz von VermögenInnenstadt besser zu nutzen und auszuschöpfen. In diesem Sanierungsgebiet liegt das vorbezeichnete Grundstück, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben das mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden einem zu sanie- renden Gebäude bebaut ist. Beispiele hierfür sind [einfügen: Beschreibung des Gebäudes und seiner Bedeutung im städtebaulichen Umfeld sowie Zweck der Be- trieb von KindergärtenSanierungsmaßnahme] Das Gebäude weist Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird entsprechend den Sanierungszielen durch Modernisierung beseitigt und durch Instandsetzung beho- ben werden sollen (§ 22 BGBMängelliste s. Anlage 3). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv ist wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhaltenswert. Der Eigentümer möchte die Sanierungsmaßnahmen nach § 7h, 10f bzw. 11a Einkommen- steuergesetz (EStG) steuerlich geltend machen. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Sanierungsziele besteht zwischen dem Vorhaben- xxxxxx und der Stadt Einvernehmen über die Durchführung von Modernisierungs- und In- standsetzungsarbeiten an dem vorbezeichneten Gebäude. Im Sinne des § 177 BauGB schließen die Vertragsparteien daher den folgenden Vertrag über die Durchführung der zur Modernisierung und Instandsetzung erforderlichen Maßnah- men ab. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur Durchführung der sich aus den Anlagen 4 bis 5 beschriebenen Maßnahmen. Dabei handelt es sich um Modernisierungs- und hat Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG, Maßnahmen im Sinne des § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG, die zur Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des wegen seiner städtebaulichen Bedeutung erhaltenswerten Gebäudes erforderlich sind. Gegenstand des Vertrages sind folgende Anlagen: Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Eigentümernachweis Anlage 3 Mängelliste Anlage 4 Maßnahmenbeschreibung mit Plänen Anlage 5 Kostenschätzung Die Stadt wird auf späteren gesonderten Antrag des Vorhabenträgers eine Bescheinigung über durchgeführte Modernisierung- und Instandsetzungsarbeiten gemäß § 7h Abs. 2 EStG (erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwick- lungsbereichen) auf der Grundlage der beigefügten Maßnahmen- und Kostenaufstellung er- teilen. Die vorgesehenen Modernisierungsarbeiten sind mit dem/den Betrieb eines Kindergartens betroffenen Mieter/n zu erör- tern, das Ergebnis zu dokumentieren und der Stadt gegenüber vor Beginn der Maßnahme nachzuweisen. Mögliche Problemstellungen und/oder sich ggf. abzeichnende Konflikte sind hierbei zu benennen. Aufgaben bzw. Leistungen, die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt sich aus § 180 BauGB (Sozialplan) und § 181 BauGB (Här- teausgleich) ergeben, werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Durchführung der ggf. aus der Erörterung der Modernisierung mit dem/den Mieter/n resultierenden Maßnahmen im Sinne des Sozialplans sowie deren Finanzierung obliegt dem Vorhabenträger, der unter Ver- zicht auf Widerruf die Pflichten aus den §§ 180 und 181 BauGB übernimmt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenStadt von eventuellen Ansprüchen Dritter freistellt.

Appears in 1 contract

Samples: www.kevelaer-stadtkernerneuerung.de

Vorbemerkung. Der (eingetrageneA) Verein Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ("BMWK") hat am 11. Xxxx 2024 die Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der In- dustrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge ("FRL KSV")) erlassen, die am 16. Februar 2024 durch die Europäische Kommission beihil- ferechtlich genehmigt worden ist. Durch die FRL KSV sollen Unternehmen aus emis- sionsintensiven Branchen gefördert werden, da die Umstellung von herkömmlichen Kommentiert [Hinweis5]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte geben Sie in dieses Eingabefeld die Firma des Konsortialfüh- rers, das heißt den vollständigen Namen des Konsortialführers (ein- schließlich Rechtsformzusatz sofern vorhanden), ein. Kommentiert [Hinweis6]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte ergänzen Sie in diesem Eingabefeld den Sitz des Konsortialfüh- rers. Sollte es sich bei dem Konsortialführer um eine nach dem deutschen Recht gegründete Gesellschaft handeln, ergibt sich der Sitz aus dem Handelsregister. Kommentiert [Hinweis7]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte fügen Sie in dieses Eingabefeld die Geschäftsadresse des Kon- sortialführers ein. Sollte es sich bei dem Konsortialführer um eine nach dem deutschen Recht gegründete Gesellschaft handeln, ergibt sich die Geschäftsa- dresse aus dem Handelsregister. Nach Eingabe der fehlenden Daten, sähe die Eingabe unter (2) bei- spielhaft wie folgt aus: Mustermann AG, mit Sitz in Berlin, Geschäftsadresse Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Mustermann GmbH & Co. KG, mit Sitz in Berlin, Geschäftsadresse Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Bitte prüfen Sie anhand der Beispiele, ob sämtliche angeforderten Daten ergänzt worden sind. Kommentiert [Hinweis8]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte geben Sie in dieses Eingabefeld die Firma des Konsortialmit- glieds 2, das heißt den vollständigen Namen des Konsortialmitglieds 2 (einschließlich Rechtsformzusatz sofern vorhanden), ein. Kommentiert [Hinweis9]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte ergänzen Sie in diesem Eingabefeld den Sitz des Konsortialmit- glieds 2. Sollte es sich bei dem Konsortialmitglied 2 um eine nach dem deut- schen Recht gegründete Gesellschaft handeln, ergibt sich der Sitz aus dem Handelsregister. Kommentiert [Hinweis10]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte fügen Sie in dieses Eingabefeld die Geschäftsadresse des Kon- sortialmitglieds 2 ein. Kommentiert [Hinweis11]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Sofern das Konsortium aus mehr als zwei Mitgliedern besteht, listen Sie bitte sämtliche weitere Konsortialmitglieder mit deren Firmen (Namen), Sitz und Geschäftsadresse auf. Das hiesige Beispiel geht von fünf Konsortialmitgliedern aus. Kommentiert [Hinweis12]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte ergänzen Sie in diesem Eingabefeld die Zahl, unter der Sie das letzte Konsortialmitglied vorstehend aufgelistet haben. Sofern beispielsweise insgesamt 10 Konsortialmitglieder (einschließ- lich des Konsortialführers) den Antrag auf Förderung gestellt haben, wäre in diesem Eingabefeld die Ziffer 11 zu ergänzen. Produktionsverfahren auf klimafreundlichere Produktionsverfahren mit erheblichen Mehrkosten für diese Unternehmen einhergeht. Mit Blick auf das europäische Klima- gesetz, welches festlegt, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenund dem Bundes-Klimaschutzgesetz, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 um min- destens 65 % und bis 2040 um mindestens 88 % gegenüber 1990 reduziert werden müssen und bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden muss, ist es erforderlich, dass Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen ihre herkömmlichen Produktionsver- fahren zügig auf klimafreundliche Produktionsverfahren umstellen. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial Mit der Durchfüh- rung und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht Administration des Förderprogramms Klimaschutzverträge hat das ehrenamtliche Engagement BMWK im Vordergrund stehtSinne von Nummer 2.4 FRL KSV das Forschungszentrum Jülich GmbH – Projekt- xxxxxx Xxxxxx, son- dern Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx, 00000 Xxxxxx als Verwaltungshelfer beauftragt. Kommentiert [Hinweis13]: Von dem Antragsteller auszufül- len: Bitte fügen Sie in dieses Eingabefeld das Datum ein, an dem der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck An- trag auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht easy-Online gestellt werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann Kommentiert [Hinweis14]: Nicht von dem Antragsteller aus- zufüllen: Nach erfolgtem Zuschlag wird die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung Bewilligungsbehörde das Datum des Vereins fassenZuwendungsbescheids an dieser Stelle ergänzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.klimaschutzvertraege.info

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform 1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer Ausbildung in ei- nem einschlägigen Ausbildungsberuf mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenmindestens dreijähriger Ausbildungsdauer bestan- den haben. Diese Ansicht 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist zutreffendauch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbildung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. 3Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). 4Ferner sind nach diesem Abschnitt Meisterinnen und Meister nach Satz 1 oder 2 mit der Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ein- gruppiert. 5Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäf- tigten eingruppiert, denen ohne eine Meisterprüfung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Meisterinnen und Meistern übertragen wurden. Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit. Meisterinnen und Meister, die in Bereichen, Werkstätten, Abteilungen oder Betrieben Hand- werkerinnen oder Handwerker oder Facharbeiterinnen oder Facharbeiter zu beaufsichtigen haben, oder die besonders wichtige Aufgaben ausführen, oder die mit einem hohen Maß von Verantwortlichkeit betraut sind. Meisterinnen und Meister, deren Tätigkeit sich Personen für gemeinsame Ziele sozial durch den Umfang und ehrenamtlich engagierendie Bedeutung des Aufgabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a heraushebt. Anders ist esMeisterinnen und Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit ver- gleichbarer Tätigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verant- wortung ebenso zu bewerten ist. (1Ein vielschichtig strukturierter Bereich liegt vor, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich die Arbeit von min- destens drei Gewerken zu koordinieren ist, denen Meisterinnen oder Meister vorstehen. 2Ge- werke sind Fachrichtungen im Vordergrund stehtSinne anerkannter Ausbildungsberufe, son- dern in denen die Meister- prüfung abgelegt werden kann. 3Im Mehrschichtbetrieb ist es unschädlich, wenn in den min- destens drei Gewerken nicht in allen Schichten jeweils Meisterinnen oder Meister eingesetzt sind.) 1Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufs- ordnungsrecht diese Berufsbezeichnung führen. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäf- tigte eingruppiert, die in der Einsatz Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebs- technik von VermögenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, oder Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheits- technische Anlagen.). 3Ferner sind nach diesem Abschnitt staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit der Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert. 4Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten ein- gruppiert, denen ohne eine staatliche Technikerprüfung aufgrund ihrer Eignung entspre- chende Tätigkeiten von Technikerinnen und Technikern übertragen wurden. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Tätigkeit. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, die selbstständig tätig sind. (1Technikerinnen und Techniker sind selbstständig tätig, wenn sie bei technischen Arbeitsab- läufen in Ausführung technischer, mehr routinemäßiger Entwurfs-, Leitungs- und Planungsar- beiten eigene technische Entscheidungen zu treffen haben. 2Dass das Arbeitsergebnis einer Kontrolle, einer fachlichen Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte unterworfen wird, berührt die Erfül- lung Selbstständigkeit der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istTätigkeit nicht. Beispiele hierfür 3Es sind der Be- trieb zur Erfüllung der Aufgabe ein- zuschlagende Weg und die anzuwendende Methode zu finden.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Auf- gaben erfüllen. (Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Aufgaben, die in dem betref- fenden Fachgebiet im oberen Bereich der Schwierigkeitsskala liegen oder die in konkreten Einzelfällen wegen der Besonderheiten Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erfor- derliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich hinausgehen, z.B. durch die Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, die geforderten Spezialkenntnisse, außer- gewöhnliche Erfahrungen oder sonstige Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9b mit besonders verant- wortungsvoller Tätigkeit. 1Ingenieurinnen und Ingenieure sind Beschäftigte, die einen technisch-ingenieurwissen- schaftlichen Studiengang an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule ab- geschlossen haben. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von KindergärtenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehö- ren z.B. Abwasser-, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- genWasserversorgungsanlagen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereinslufttechnische Anlagen, weil ein VereinNieder-, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet istMittel- und Starkspannungsanlagen, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBfernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus 3Nach den Tätigkeitsmerkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne einen abgeschlossenen technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Ingenieurinnen und hat Ingenieuren über- tragen wurden; dies gilt auch für den Betrieb eines Kindergartens Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschulbildung. Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. (Entsprechende Tätigkeiten sind z.B. Aufstellung oder die Veranstaltung Prüfung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Entwürfen nicht nur einfa- cher Art einschließlich Massen-, Kosten- und die Eintragung statischen Berechnungen und Verdingungsun- terlagen, Bearbeitung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenhei- ten – auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehentechnischen Rechnungswesen –, wenn örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Kreis Lei- tung von Baumaßnahmen sowie deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch be- sondere Leistungen aus der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istbesondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Die Gesellschafter haben rechtlich die MöglichkeitMitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmenderen Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z.B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnenderen Bearbei- tung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie ört- liche Leitung bzw. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist Mitwirkung bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden Leitung von schwierigen Bauten und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Bauabschnitten und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenderen Abrechnung.)

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Die Errichtung Eines Übergangsbetriebsrats Bei Der

Vorbemerkung. Das nachfolgende Vertragsmuster kann daher im Regelfall vorrangig für den Sportbereich eingesetzt werden. Dies setzt voraus, dass auch abhängig von der genauen Vergütungshöhe die Kernaussagen zum Vergütungsbereich genau geprüft und entsprechend in jedem Vertragsmuster berücksichtigt werden. Grundlage dieses schriftlichen Vertrags ist eine auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit als nebenberuflicher Übungsleiter/Trainer/Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeiten für eine gemeinnützige Körperschaft, somit z. B. für einen Verein/Verband oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts bis hin zur gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Begünstigt sind zudem nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten sowie die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen entsprechend der Steuerregelung nach § 3 Nr. 26 EStG. Für diese begünstigten Tätigkeiten gegen Vergütung wird daher verlangt, dass durch persönliche Kontakte Einfluss auf andere Menschen genommen wird, um auf diese Weise deren Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsamer Nenner für diese Tätigkeiten – vergütungsunabhängig – ist daher die erforderliche pädagogische/betreuerische Ausrichtung. Begünstigt wäre auch die Tätigkeit als Ausbilder bei der Vermittlung von Allgemeinwissen, Referenten- und Vortragstätigkeiten/nebenberuflicher Unterricht etc. Der Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG ist stets zu unterscheiden von vergleichbaren weiteren bestehenden Freibetragsregelungen im EStG, z. B. dem Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG oder dem besonderen Betreuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG. Der Übungsleiter wird meist arbeitsrechtlich und organisatorisch als Arbeitnehmer in die Vereins- oder Verbandsorganisation eingebunden. Arbeitsrechtlich liegt im Regelfall wegen der Eingliederung in die Vereinsorganisation, dem Weisungsrecht und weiteren arbeitsrechtlichen Kriterien ein Anstellungsverhältnis als nichtselbstständiges Beschäftigungsverhältnis vor. Dies kann u. a. zu Lohnfortzahlungsansprüchen bei Erkrankung bei der Leistungserbringung aus besonderen Gründen führen. Es ist der Vereins-Arbeitgeber, der von sich aus bei Verhinderung aus persönlichen Gründen dann eine Vertretung ggf. selbst stellen muss. Xx Xxxxxx xxx § 0 Xx. 00 EStG können bis zu 3.000 Euro jährlich (eingetrageneumgerechnet 250 Euro monatlich bei Monatsvergütungen) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie steuerfrei und sozialversicherungsfrei bei Kapitalge- sellschaften) angesehenNutzung der Freibetragsregelung abgerechnet und ausgezahlt werden. Der Übungsleiter muss bei Vertragsbeginn von sich aus schriftlich erklären, in welcher Höhe der Freibetrag vom Verein/Verband bei Abrechnungen in Anspruch genommen werden kann. Diese Ansicht ist zutreffend, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial besondere Verpflichtung nach Maßgabe von R 3.26 LStÄR 2015 wird verlangt und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten muss als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt und die Eintragung der Vereine in das Vereinsregister abgelehntErklärung zum Lohnkonto beim Arbeitgeber genommen werden. Bei Vereinen ist längerer Beschäftigung über den Jahreswechsel hinaus hat der Verein/Verband als Arbeitgeber darauf zu achten, dass ihm der weiterbeschäftigte ÜL diese Erklärung dann jeweils jahresbezogen nochmals gleich zum Jahresanfang vorlegt. Der Verein muss sicherstellen können, dass dann für die Mitgliederversammlung das oberste Organlaufenden Abrechnungen der Freibetrag in voller Höhe und nur teilweise, während je nach Angaben der Vorstand ÜL, genutzt werden kann. Bei Vergütungen, die Geschäfte des Ver- eins führtüber den monatlich zur Verfügung stehenden Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro p. a./250 Euro monatlich) hinausgehen, wird üblicherweise die Minijob-Regelung dann ergänzend angewandt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher HinsichtBei variabler Vergütung auf Stundenlohnbasis (anstelle Monatsfestgehalt) muss auf die zeitnahe Erfassung der Stundenleistungen geachtet werden. Ausgenommen Seit Jahresanfang 2015 sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Neuvorgaben durch das Mindestlohngesetz (GmbHMiLoG) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenhinzugekommen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Mit Nebenberuflichem, Angestellten Übungsleiter

Vorbemerkung. Der (eingetragene) Verein wird für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform 1Meisterinnen und Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Hand- werksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes aufbauend auf einer Ausbildung in einem ein- schlägigen Ausbildungsberuf mit eigener juristischer Persönlichkeit (wie bei Kapitalge- sellschaften) angesehenmindestens dreijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben. Diese Ansicht 2Die Voraussetzung der Meisterprüfung ist zutreffendauch erfüllt, wenn diese auf einer früheren Ausbil- dung mit einer kürzeren Ausbildungsdauer aufbaut. 3Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäf- tigte eingruppiert, die in der Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstech- nik von Bauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). 4Ferner sind nach diesem Abschnitt Meisterinnen und Meister nach Satz 1 oder 2 mit der Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert. 5Nach den Tätigkeits- merkmalen dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine Meisterprüfung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Meisterinnen und Meis- tern übertragen wurden. Meisterinnen und Meister mit entsprechender Tätigkeit. Meisterinnen und Meister, die in Bereichen, Werkstätten, Abteilungen oder Betrieben Handwer- kerinnen oder Handwerker oder Facharbeiterinnen oder Facharbeiter zu beaufsichtigen haben, oder die besonders wichtige Aufgaben ausführen, oder die mit einem hohen Maß von Verant- wortlichkeit betraut sind. Meisterinnen und Meister, deren Tätigkeit sich Personen für gemeinsame Ziele sozial durch den Umfang und ehrenamtlich engagierendie Bedeutung des Auf- gabengebietes sowie durch große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 9a her- aushebt. Anders ist esMeisterinnen und Meister mit besonders verantwortungsvoller Tätigkeit als Leiterinnen oder Lei- ter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen oder mit vergleichba- rer Tätigkeit, die wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe der Verantwortung ebenso zu bewerten ist. (1Ein vielschichtig strukturierter Bereich liegt vor, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich die Arbeit von min- destens drei Gewerken zu koordinieren ist, denen Meisterinnen oder Meister vorstehen. 2Ge- werke sind Fachrichtungen im Vordergrund stehtSinne anerkannter Ausbildungsberufe, son- dern in denen die Meisterprü- fung abgelegt werden kann. 3Im Mehrschichtbetrieb ist es unschädlich, wenn in den mindestens drei Gewerken nicht in allen Schichten jeweils Meisterinnen oder Meister eingesetzt sind.) 1Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker sind Beschäftigte, die nach dem Berufsord- nungsrecht diese Berufsbezeichnung führen. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Einsatz Bauüberwachung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von VermögenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrs- anlagen gehören z.B. Abwasser-, oder Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanlagen, fernmelde-, verkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). 3Ferner sind nach diesem Abschnitt staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit der Zu- satzqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eingruppiert. 4Nach den Tätigkeitsmerkma- len dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne eine staatli- che Technikerprüfung aufgrund ihrer Eignung entsprechende Tätigkeiten von Technikerinnen und Technikern übertragen wurden. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit entsprechender Tätigkeit. Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, die selbstständig tätig sind. (1Technikerinnen und Techniker sind selbstständig tätig, wenn sie bei technischen Arbeitsabläu- fen in Ausführung technischer, mehr routinemäßiger Entwurfs-, Leitungs- und Planungsarbeiten eigene technische Entscheidungen zu treffen haben. 2Dass das Arbeitsergebnis einer Kontrolle, einer fachlichen Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte unterworfen wird, berührt die Erfül- lung Selbstständigkeit der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden istTätigkeit nicht. Beispiele hierfür 3Es sind der Be- trieb zur Erfüllung der Aufgabe einzuschlagende Weg und die anzuwendende Methode zu finden.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufga- ben erfüllen. (Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Aufgaben, die in dem betreffen- den Fachgebiet im oberen Bereich der Schwierigkeitsskala liegen oder die in konkreten Einzel- fällen wegen der Besonderheiten Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich hinausgehen, z.B. durch die Breite des gefor- derten fachlichen Wissens und Könnens, die geforderten Spezialkenntnisse, außergewöhnliche Erfahrungen oder sonstige Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit.) Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Entgeltgruppe 9b mit besonders verant- wortungsvoller Tätigkeit. 1Ingenieurinnen und Ingenieure sind Beschäftigte, die einen technisch-ingenieurwissenschaft- lichen Studiengang an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlos- sen haben. 2Nach diesem Abschnitt sind auch Beschäftigte eingruppiert, die in der Bauüberwa- chung, in der Brückenprüfung oder in der Betriebstechnik von KindergärtenBauwerken und Verkehrsanlagen tätig sind (Zur Betriebstechnik von Bauwerken und Verkehrsanlagen gehören z.B. Abwasser-, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- Wasserversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Nieder-, Mittel- und Starkspannungsanla- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform des Vereinsfernmelde-, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGBverkehrs- und sicherheitstechnische Anlagen.). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus 3Nach den Tätigkeitsmerkma- len dieses Abschnitts sind auch diejenigen Beschäftigten eingruppiert, denen ohne einen abge- schlossenen technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengang aufgrund ihrer Eignung ent- sprechende Tätigkeiten von Ingenieurinnen und hat Ingenieuren übertragen wurden; dies gilt auch für den Betrieb eines Kindergartens Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschulbildung. Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. (Entsprechende Tätigkeiten sind z.B. Aufstellung oder die Veranstaltung Prüfung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Entwürfen nicht nur einfa- cher Art einschließlich Massen-, Kosten- und die Eintragung statischen Berechnungen und Verdingungsunter- lagen, Bearbeitung der Vereine in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ, während der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl in rechtsgeschäftlicher als damit zusammenhängenden laufenden technischen Angelegenheiten – auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Vergleich zum Verein dann vor- zuziehentechnischen Rechnungswesen –, wenn örtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Kreis Leitung von Baumaßnahmen sowie deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch beson- dere Leistungen aus der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant istbesondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Lei- tung bzw. Die Gesellschafter haben rechtlich die MöglichkeitMitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.) Ingenieurinnen und Ingenieure, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmenderen Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Ent- geltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind z.B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, indem den Geschäfts- führern auch in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden könnenderen Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Lei- tung bzw. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist Mitwirkung bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden Leitung von schwierigen Bauten und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Bauabschnitten und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassenderen Abrechnung.)

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Über Das Entgeltgruppenverzeichnis Der „die Autobahn GMBH Des Bundes“

Vorbemerkung. Der Servicer ist ein Partnerunternehmen der auxmoney GmbH (eingetragenenachfolgend: „auxmoney“), die im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx (bzw. xxx.xxxxxxxx.xxx) Verein wird einen Online- Kreditmarktplatz betreibt (nachfolgend: „Marktplatz“). Der Auftraggeber ist als Anleger registrierter Kunde von auxmoney. Auf dem Marktplatz können Kreditsuchende (nachfolgend: „Kreditsuchende“ oder „Darlehensnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (nachfolgend: „Kreditprojekte“) einstellen. Anleger können Finanzierungsgebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Anlegergebote zur Kreditprojektfinanzierung vor, kommt ein Kreditprojekt zustande. auxmoney bemüht sich dann für gemeinnützige Or- ganisationen allgemein als geeignete Rechtsform den Kreditsuchenden auf Basis eines Darlehensvermittlungsvertrages um die Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrages i.S.v. §491 BGB mit eigener juristischer Persönlichkeit einer kreditgebenden Bank. Schließt die kreditgebende Bank mit einem Kreditsuchenden einen Darlehensvertrag, werden die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Forderungen von der kreditgebenden Bank an die am Kreditprojekt beteiligten Anleger – anteilig, jeweils in Höhe ihres Finanzierungsgebotes – jeweils auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrags über den Verkauf Auf Grund der Natur des dem zuvor dargestellten Forderungsverkauf an Anleger zugrundeliegenden Geschäftsmodells (mehrere Anleger erwerben jeder jeweils eine Teilforderung einer Darlehensforderung) ist stets nur eine einheitliche Ausübung der mit einem Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung erworbenen Rechte durch alle Anleger, die an einem Kreditprojekt beteiligt sind, möglich. Die Übertragung von Gestaltungsrechten (wie bei Kapitalge- sellschaftenetwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) angesehenist nicht Gegenstand des Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung. Diese Ansicht ist zutreffendNach dem Erwerb durch Anleger erfolgt daher der Forderungseinzug, wenn sich Personen für gemeinsame Ziele sozial die Forderungsverwaltung und ehrenamtlich engagieren. Anders ist es, wenn nicht das ehrenamtliche Engagement im Vordergrund steht, son- dern der Einsatz von Vermögen, oder wenn Hinblick auf gekündigte Darlehensforderungen – sofern keine anderweitige Forderungsverwertung für den Auftraggeber durch die Erfül- lung der gemeinnützigen Aufgaben mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden ist. Beispiele hierfür sind der Be- trieb von Kindergärten, Kranken- oder Pflegeeinrichtun- gen, aber auch von Bildungsinstituten. Häufig verbietet sich die Rechtsform kreditgebende Bank nach Maßgabe des Vereins, weil ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, nur aufgrund staatli- cher Verleihung in das Vereinsregister eingetragen wird (§ 22 BGB). Das Kammergericht Berlin beispiels- weise legt diese Vorgabe sehr restriktiv aus und hat Vertrags über den Betrieb eines Kindergartens oder die Veranstaltung von Klavierkonzerten als schädliche wirtschaftliche Tä- tigkeiten beurteilt Verkauf und die Eintragung Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erfolgt – das Inkasso für jeden Anleger, und zwar für alle von einem Anleger über den Marktplatz aus Darlehensverträgen erworbenen Forderungen, ausschließlich durch ein Dienstleistungsunternehmen – den Servicer –, nach Maßgabe von gesondert zwischen jedem Anleger und dem Servicer zu schließenden Servicingverträgen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren der Vereine Servicer und der Auftraggeber was folgt: Hinweis: Der Auftraggeber wird besonders auf die Regelungen zum Widerrufsrecht in das Vereinsregister abgelehnt. Bei Vereinen ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ§14, während zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des Servicers in §1, zu der Vorstand die Geschäfte des Ver- eins führt. Die Geschäftsführung des Vorstands umfasst das gesamte Tätigwerden des Vereins zur Förderung des Vereinszwecks sowohl vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung in rechtsgeschäftlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Ausgenommen sind die grundlegenden Entscheidungen§5, die der Mitgliederver- sammlung aufgrund der Satzung vorbehalten sind. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zu den dem Servicer im Vergleich Rahmen des vertragsgegenständlichen Forderungseinzugs, der vertragsgegenständlichen Forderungsverwaltung und des vertragsgegenständlichen Inkasso (§6 Absatz (1)) erteilten Ermächtigungen (gewillkürte Prozessstandschaft) und Vollmachten in §7 Absätze (1), (2) und (3), zum Verein dann vor- zuziehen, wenn der Kreis der Gesellschafter zahlen- mäßig klein ist Kündigungsrecht in §11 und ein häufiger Wechsel im Gesell- schafterbestand nicht geplant ist. Die Gesellschafter haben rechtlich die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen, indem den Geschäfts- führern auch zum Vertragsschluss in Einzelfragen konkrete Vorgaben ge- macht werden können. Außerdem können die Gesell- schafter einer GmbH im Fall ihres Ausscheidens einen Abfindungsanspruch in Höhe ihrer geleisteten Einlage erhalten. Dies ist bei Vereinen ausgeschlossen. Die Rechtsform der GmbH ist zudem die klassische Rechtsform, wenn Teilbereiche eines Vereins ausge- gliedert werden und der Verein alleiniger Gesellschaf- ter §12 hingewiesen wird. Der Vereinsvorstand kann dann die Geschäfts- führungsbefugnisse der Geschäftsführer festlegen Auftraggeber sollte diese vorgenannten Regelungen besonders aufmerksam lesen und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung des Vereins fassendiesen Servicingvertrag speichern, weil eine personenbezogene Speicherung dieses Servicingvertrages beim Servicer für den Auftraggeber nicht erfolgt.

Appears in 1 contract

Samples: www.auxmoney.com