VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre verkürzt.
Appears in 16 contracts
Samples: Stufenzins Schuldverschreibung, Debt Issuance Agreement, Debt Issuance Agreement
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre verkürzt.. § 9 KÜNDIGUNG
Appears in 3 contracts
Samples: Debt Issuance Agreement, Debt Issuance, Debt Issuance Agreement
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre verkürzt.. § 9 ERSETZUNG
Appears in 1 contract
Samples: Debt Issuance Agreement