VORLEGUNGSFRIST. Die Vorlegungsfrist für die Teilschuldverschreibungen beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt die Vorlegung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der Vorlegungsfrist.
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VORLEGUNGSFRIST. Die Vorlegungsfrist für die Teilschuldverschreibungen Genussscheine beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt die VorlegungVorle- gung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt die Vorlegung Vor- legung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der VorlegungsfristVorlegungsfrist im Rahmen der übrigen gesetzlichen Grenzen.
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Samples: Wertpapierprospekt
VORLEGUNGSFRIST. Die Vorlegungsfrist für die Teilschuldverschreibungen Schuldverschreibungen beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt die Vorlegung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der Vorlegungsfrist.
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Samples: Wertpapierprospekt