Vorschäden. Der Käufer erwirbt den Kaufgegenstand als Gebrauchtfahrzeug in dem Zustand, in dem es sich im Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises befindet. Dem Käufer sind alle eventuellen Schäden am Kaufgegenstand bekannt. Diese ergeben sich insbesondere aus dem nach 19.2e) einzuholenden DEKRA-Gutachten.
Vorschäden. Es bestehen lediglich die in der Anlage aufgelisteten Vorschäden. Die Anlage über Vorschäden ist dabei Vertragsbestandteil.
Vorschäden. Nicht reparierte Vorschäden werden nicht erstattet, wenn wir feststellen, dass: ■ sie bereits erstattet wurden, oder ■ eine Beteiligung unsererseits für diese Schäden abgelehnt wurde, oder ■ wenn sie gemeldet worden wären, eine Unterstützung unsererseits für diese Schäden abgelehnt worden wäre, oder ■ die Selbstbeteiligung grösser oder gleich ist wie die Entschädigung eines solchen Schadens, wenn er gemeldet worden wäre. Bei einem Totalschaden wird die Höhe dieses Vorschadens vom Gesamtbetrag der Entschädigung abgezogen.
Vorschäden. Bei drei und mehr Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung ist eine Annahme des Antrages nicht möglich.
Vorschäden a) Der potentielle Versicherungsnehmer hat im Rahmen seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht insbesondere anzuzeigen, ob die Bodenerzeugnisse, für die der Versicherungsvertrag geschlossen werden soll, bereits von ertragsmindernden Vorschäden – gleich welcher Art und welchen Umfangs – betroffen sind. Vorschäden in diesem Sinn sind alle Schäden mit Einfluss auf den Ernteertrag, die vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages eingetreten und zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind, insbe- sondere solche Vorschäden, die bereits durch eine zu versichernde Gefahr oder ein zu versicherndes Ereignis hervorgerufen wurden.
b) Sind einzelne Kulturarten einer Fruchtgattung bereits von ertrags- mindernden Vorschäden – entstanden durch eine zu versichernde Gefahr oder ein zu versicherndes Ereignis – betroffen, kann sich der Versicherungsvertrag zwar auf die gesamte Fruchtgattung beziehen, diejenigen Kulturen, die bereits vor Versicherungsbeginn von einem durch eine zu versichernde Gefahr oder ein zu versi- cherndes Ereignis hervorgerufenen Schaden betroffen wurden, sind allerdings – soweit nicht anders vereinbart – im Jahr des Ver- tragsabschlusses von der Versicherung ausgeschlossen. Gewährt der Versicherer – trotz einer bereits vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages bei einer Kultur vorhandenen Ertragsmin- derung (so genannter Vorschaden) – ausnahmsweise auf Grund besonderer Vereinbarung den Versicherungsschutz für versicherte Schäden, die an diesem vorgeschädigten Bodenerzeugnis nach Vertragsabschluss innerhalb des Haftungszeitraums eintreten, erfolgt dies unter der Bedingung, dass der Versicherer berechtigt ist, eine Schadenermittlung des Vorschadens vorzunehmen, um solche nicht versicherte (Vor-)Schäden von denjenigen abzugren- zen, für die erst nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz besteht. Der potentielle Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die gleichen Pflichten zu erfüllen, wie sie von ihm bei Eintritt des Versicherungsfalles nach § 22 Nr. 1.c und Nr. 2 (z.B. Erteilung von Auskünften) zu erfüllen wären. Macht der potentielle Versiche- rungsnehmer eine solche Schadenermittlung von Vorschäden unmöglich oder erkennt er das Ergebnis der Schadenermittlung bezüglich der Höhe des nicht versicherten Schadens nicht an, kann der Versicherer die betroffenen Bodenerzeugnisse im ersten Versicherungsjahr von der Versicherung ausnehmen oder den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen.
Vorschäden. (1) Der/die Entleiher/in und die Schulleitung fertigen gemeinsam ein Übergabeprotokoll an, um ggf. vorhandene Vorschäden zu dokumentieren. Diese „Anlage über ein Leihgerät inklusive Zubehör“ ist Vertragsbestandteil.
(2) Das Leihgerät befindet sich in dem aus der „Anlage über ein Leihgerät inklusive Zubehör“ ersichtlichen Zustand.
Vorschäden. Folie legt sich auf Lack wie eine zweite Haut. Vorab fühlbare Schäden bleiben deswegen auch nach der Folierung sichtbar! Für ein perfektes Resultat sollten derartige Unebenheiten vor der Folierung von einem Fachmann beseitigt werden.
Vorschäden. Die Gesellschaft entschädigt keine Schäden, für welche sie nachweist: ▪ dass sie bereits entschädigt, aber noch nicht behoben wurden; ▪ dass sie vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits bestanden.
Vorschäden. Die aufgeführten Beiträge in den Tarifbestimmungen (PHV- T-010118) gelten nur, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung kein Vorschaden entstanden, ansonsten erhöht sich der Beitrag um 25% bei einem Vorschaden bzw. um 50% bei 2 Vorschäden. Bei drei oder mehr Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung ist eine Annahme des Antrages nicht möglich.
Vorschäden. Bei zwei Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung, kann nur ein Vertrag mit Selbstbehalt vereinbart werden. Bei drei oder mehr Vorschäden in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung ist eine Annahme des Antrages nicht möglich.