Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Entschädi- gungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Elektronik Versicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht Ent- schädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechtskräfti- ges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Hausratversicherung, Insurance Contract
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechtskräfti ges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche vorsätzli che Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist xxxx.Xxx die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Hausratversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer Ver- sicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechtskräf- tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche vorsätz- liche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Transportversicherung – Werkverkehr Plus Versicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestelltfestge- stellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Hausratversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall Versicherungs- fall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechtskräf- tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche vor- sätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Hausratversicherung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall Versiche- rungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechtskräf- tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief