Common use of Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 5 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 B5-5.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 B5-5.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Hausratversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 1.1. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 1.2. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 4 contracts

Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Glasbruchversicherung Privat, Glasbruchversicherung Privat

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person Per- son des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 2 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 B4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes Vor- satzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche vorsätzli- che Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 B4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebsschließungsversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B D 4.12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes Vor- satzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche vorsätzli- che Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B D 4.12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Appears in 1 contract

Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 B5-5.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 B5-5.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Maschinenversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 B4-11.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 B4-11.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Hochzeitsversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 B4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 B4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebsschließungsversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 1.1. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiher- bei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 1.2. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Reparaturkosten Versicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 A( GB)-5.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall Versiche- rungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges rechts- kräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 be- wiesen. A(GB)-5.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles. B 4.12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädi- gungspflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens Versicherungsfalles durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4.12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Appears in 1 contract

Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung