Vorvertrag Musterklauseln

Vorvertrag. Um den LBN-Sofortschutz vereinbaren zu können, muss bei Antragstellung ein gültiger und bereits gekündigter Hausrat- versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer bestehen. Der Versicherungsnehmer hat im Antrag die Daten der noch bestehenden Hausratversicherung anzugeben und auf Verlangen von LBN die Versicherungsbedingungen und andere Unterlagen zum Umfang des Versicherungsschutzes zur Verfügung zu stellen.
Vorvertrag. Prämienkontrakt Direktabsicherung D Preisübertreibungen nutzen Call-Option Das Börsenparkett ist glatt Sicherheitsnetz aufgespannt Put-Option Rohstoff-Zertifikat Landea-Familie
Vorvertrag. Literatur:
Vorvertrag. Damit eine Reservation über ein Grundstück form- gültig ist, müsste diese in der Form eines öffentlich be- urkundeten Vorvertrages erfolgen. Darin verpflichten sich die Parteien zum späteren Abschluss des Haupt- vertrages (Grundstückkaufvertrag) mit den in Eck- punkten bereits definierten Bestimmungen. Vorver- träge werden in der Praxis eher selten verwendet, etwa dann, wenn das Kaufobjekt im Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses noch nicht in derjenigen Form vorliegt, wie es verkauft werden soll (z. B. noch parzelliert wer- den muss). Unattraktiv ist, dass beim später erfolgen- den Abschluss des Hauptvertrages erneut Beurkun- dungsgebühren erhoben werden. Hinsichtlich der Sicherungswirkung ist zu beach- ten, dass der Vorvertrag dem Projektentwickler kei- ne Sicherheit auf Realerfüllung bietet. Im Grund- buch erfolgt kein Eintrag und auch eine Vormerkung ist nicht möglich. Es bleibt daher das Risiko, dass der 26 IMMOBILIA / Januar 2019 Eigentümer das Grundstück (trotz Vorvertrag) gül- tig an einen Dritten veräussert. Der Projektentwickler hätte in einem solchen Fall bloss vertragliche Ansprü- che aus Vertragsverletzung gegenüber dem Verkäufer (Schadenersatz).
Vorvertrag. Ein rechtlich bindender Vorvertrag, der zur Gründung einer Gmbk ver- pflichtet, kommt wegen des Erfordernisses der notariellen Beurkun- dung4 kaum vor. Üblich ist die Unterzeichnung eines „Verständigungs- papiers“, das die wesentlichen Punkte der erzielten Einigung festhält. Aufgrund einer solchen Vereinbarung können bereits Nebenabreden rechtliche Verbindlichkeit erlangen, die nicht Bestandteil des geplanten Gesellschaftvertrags werden sollen und die daher auch nicht formbe- dürftig sind (vgl. auch unten Rz. r 543), und Absprachen, die nicht zur Gründung einer Gmbk verpflichten, sondern die Gründung zur Voraus- setzung für eine andere Regelung erklären5. rn der Regel entsteht durch
Vorvertrag. 1. Überblick 103
Vorvertrag. 58 II. Optionsvertrag 59 III. Rahmenvertrag 59 IV. Änderungsvertrag und Novation 59 V. Vergleich 60 C. Ausgewählte Rechtsgebiete der vertraglichen Gestaltung mit steuerrechtlichen Hinweisen
Vorvertrag. Am 20. Mai 2016 haben der Gemeinderat und die Taracell AG einen Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages abgeschossen. In diesem Vorvertrag wird festgehalten, welche Punkte er- füllt sein müssen, damit der Hauptkaufvertrag abgeschlossen wird und welche Bestimmungen in den Hauptkaufvertrag aufgenommen werden müssen. Der Vorvertrag bedarf der Genehmi- gung durch die Einwohnergemeindeversammlung. Das Vertragswerk mit sämtlichen Anhängen ist Bestandteil der Aktenauflage. Die wichtigsten Vertragsbestimmungen sind: • Kaufpreis: Der Kaufpreis beträgt Fr. 260.– pro m2. Dies ergibt bei einer Fläche des Vertragsobjektes von zur Zeit 18‘537 m2 einen Gesamtkaufpreis von Fr. 4‘819‘620.–. Marginale Korrekturen können sich noch im Rahmen des Grenzbereinigungsverfahrens ergeben. Der Kaufpreis wird vom Gemeinderat als marktgerecht bewertet. Die Kaufpreisanzahlung von Fr. 500‘000.– wurde termingerecht geleistet. Der Restbetrag wir nach Abschluss des Hauptkaufvertrages zur Zah- lung fällig. • Umzonungsverfahren: Für die geplante Baute der Taracell AG ist ein Umzonungsverfahren erforderlich. Die neuen Zonierungsvorschriften sind auf das geplante Büro- und Produktionsgebäude der Taracell AG abgestimmt. Das Verfahren muss bis spätestens am 31. Dezember 2017 bzw. im Falle von Einwendungen bis spätestens am 30. September 2018 rechtskräftig abgeschlossen sein. Die Produktionsstätte ist auf ein Hochregallager mit einer Höhe von 18 m angewiesen. Die Fläche, auf welcher das Hochregallager in dieser Höhe erstell werden kann, wird definiert. Die neuen Zonierungsbestimmungen sind auf das geplante Büro- und Produktionsgebäude abgestimmt. Der Gemeinderat erachtet die Zonierungsbestimmung § 11 Abs. 5 „Hochbau- ten sind sorgfältig zu planen und ins Landschaftsbild einzufügen“ mit dem vorliegenden Pro- jekt als erfüllt. Das öffentlich-rechtliche Baugesuchsverfahren bleibt ausdrücklich vorbehalten. • Erschliessungspflicht: Das Grundstück 177 wird auf Kosten der Gemeinde erschlossen. Die entsprechenden Bau- kredite müssen noch durch die Gemeindeversammlung (30. Juni 2018 bzw. 30. Juni 2019 bei Einwendungen im Umzonungsverfahren) genehmigt werden. Bis spätestens 1. September 2019 bzw. im Falle eines Erschliessungsplanverfahrens bis spätestens 30. Juni 2020 sind die Er- schliessungsanlagen zu erstellen. Strassenbau: Ausbau der bestehenden Erschliessungsstrasse Buchgrindel (Parzelle 173) und Neubau einer Erschliessungsstrasse über das Grundstück 176. Kosten ca. Fr. 550‘000.–. Kanalisation: Es...
Vorvertrag. (Art. 22 und Art. 216 Abs. 2 OR)

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und