Vorvertrag Musterklauseln

Vorvertrag. Um den LBN-Sofortschutz vereinbaren zu können, muss bei Antragstellung ein gültiger und bereits gekündigter Hausrat- versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer bestehen. Der Versicherungsnehmer hat im Antrag die Daten der noch bestehenden Hausratversicherung anzugeben und auf Verlangen von LBN die Versicherungsbedingungen und andere Unterlagen zum Umfang des Versicherungsschutzes zur Verfügung zu stellen.
Vorvertrag. Ein Schuldbekenntnis ist gültig auch ohne die Angabe eines Ver- pflichtungsgrundes.
Vorvertrag. (Art. 22 und Art. 216 Abs. 2 OR)
Vorvertrag. Damit eine Reservation über ein Grundstück form- gültig ist, müsste diese in der Form eines öffentlich be- urkundeten Vorvertrages erfolgen. Darin verpflichten sich die Parteien zum späteren Abschluss des Haupt- vertrages (Grundstückkaufvertrag) mit den in Eck- punkten bereits definierten Bestimmungen. Vorver- träge werden in der Praxis eher selten verwendet, etwa dann, wenn das Kaufobjekt im Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses noch nicht in derjenigen Form vorliegt, wie es verkauft werden soll (z. B. noch parzelliert wer- den muss). Unattraktiv ist, dass beim später erfolgen- den Abschluss des Hauptvertrages erneut Beurkun- dungsgebühren erhoben werden. Hinsichtlich der Sicherungswirkung ist zu beach- ten, dass der Vorvertrag dem Projektentwickler kei- ne Sicherheit auf Realerfüllung bietet. Im Grund- buch erfolgt kein Eintrag und auch eine Vormerkung ist nicht möglich. Es bleibt daher das Risiko, dass der 26 IMMOBILIA / Januar 2019 Eigentümer das Grundstück (trotz Vorvertrag) gül- tig an einen Dritten veräussert. Der Projektentwickler hätte in einem solchen Fall bloss vertragliche Ansprü- che aus Vertragsverletzung gegenüber dem Verkäufer (Schadenersatz).
Vorvertrag. 1. Überblick 103 2. Begriff, Voraussetzungen 105 3. Form 108
Vorvertrag. Am 20. Mai 2016 haben der Gemeinderat und die Taracell AG einen Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages abgeschossen. In diesem Vorvertrag wird festgehalten, welche Punkte er- füllt sein müssen, damit der Hauptkaufvertrag abgeschlossen wird und welche Bestimmungen in den Hauptkaufvertrag aufgenommen werden müssen. Der Vorvertrag bedarf der Genehmi- gung durch die Einwohnergemeindeversammlung. Das Vertragswerk mit sämtlichen Anhängen ist Bestandteil der Aktenauflage. Die wichtigsten Vertragsbestimmungen sind: • Kaufpreis: Der Kaufpreis beträgt Fr. 260.– pro m2. Dies ergibt bei einer Fläche des Vertragsobjektes von zur Zeit 18‘537 m2 einen Gesamtkaufpreis von Fr. 4‘819‘620.–. Marginale Korrekturen können sich noch im Rahmen des Grenzbereinigungsverfahrens ergeben. Der Kaufpreis wird vom Gemeinderat als marktgerecht bewertet. Die Kaufpreisanzahlung von Fr. 500‘000.– wurde termingerecht geleistet. Der Restbetrag wir nach Abschluss des Hauptkaufvertrages zur Zah- lung fällig. • Umzonungsverfahren: Für die geplante Baute der Taracell AG ist ein Umzonungsverfahren erforderlich. Die neuen Zonierungsvorschriften sind auf das geplante Büro- und Produktionsgebäude der Taracell AG abgestimmt. Das Verfahren muss bis spätestens am 31. Dezember 2017 bzw. im Falle von Einwendungen bis spätestens am 30. September 2018 rechtskräftig abgeschlossen sein. Die Produktionsstätte ist auf ein Hochregallager mit einer Höhe von 18 m angewiesen. Die Fläche, auf welcher das Hochregallager in dieser Höhe erstell werden kann, wird definiert. Die neuen Zonierungsbestimmungen sind auf das geplante Büro- und Produktionsgebäude abgestimmt. Der Gemeinderat erachtet die Zonierungsbestimmung § 11 Abs. 5 „Hochbau- ten sind sorgfältig zu planen und ins Landschaftsbild einzufügen“ mit dem vorliegenden Pro- jekt als erfüllt. Das öffentlich-rechtliche Baugesuchsverfahren bleibt ausdrücklich vorbehalten. • Erschliessungspflicht: Das Grundstück 177 wird auf Kosten der Gemeinde erschlossen. Die entsprechenden Bau- kredite müssen noch durch die Gemeindeversammlung (30. Juni 2018 bzw. 30. Juni 2019 bei Einwendungen im Umzonungsverfahren) genehmigt werden. Bis spätestens 1. September 2019 bzw. im Falle eines Erschliessungsplanverfahrens bis spätestens 30. Juni 2020 sind die Er- schliessungsanlagen zu erstellen. Strassenbau: Ausbau der bestehenden Erschliessungsstrasse Buchgrindel (Parzelle 173) und Neubau einer Erschliessungsstrasse über das Grundstück 176. Kosten ca. Fr. 550‘000.–. Kanalisation: Es...
Vorvertrag. Ein rechtlich bindender Vorvertrag, der zur Gründung einer Gmbk ver- pflichtet, kommt wegen des Erfordernisses der notariellen Beurkun- dung4 kaum vor. Üblich ist die Unterzeichnung eines „Verständigungs- papiers“, das die wesentlichen Punkte der erzielten Einigung festhält. Aufgrund einer solchen Vereinbarung können bereits Nebenabreden rechtliche Verbindlichkeit erlangen, die nicht Bestandteil des geplanten Gesellschaftvertrags werden sollen und die daher auch nicht formbe- dürftig sind (vgl. auch unten Rz. r 543), und Absprachen, die nicht zur Gründung einer Gmbk verpflichten, sondern die Gründung zur Voraus- setzung für eine andere Regelung erklären5. rn der Regel entsteht durch 1 Scholz /Emmerich, GmbkG, t. Aufl. 2000, § 3 Rz. G8. 2 Scholz /Emmerich, GmbkG, t. Aufl. 2000, § 3 Rz. Gt.
Vorvertrag. Prämienkontrakt Direktabsicherung D Preisübertreibungen nutzen Call-Option Das Börsenparkett ist glatt Sicherheitsnetz aufgespannt Put-Option Rohstoff-Zertifikat Landea-Familie
Vorvertrag. 58 II. Optionsvertrag 59 III. Rahmenvertrag 59 IV. Änderungsvertrag und Novation 59 V. Vergleich 60 C. Ausgewählte Rechtsgebiete der vertraglichen Gestaltung mit steuerrechtlichen Hinweisen I. Bau- und Bauträgerverträge 63
Vorvertrag. Literatur: