Abschluss und Inhalt des Vertrages Musterklauseln

Abschluss und Inhalt des Vertrages. 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an Werthenbach verpflichtet, wenn - der Kunde eine Montageanleitung wünscht, - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsab- schlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VIII.-4. aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. 1. Maßgeblich für Abschluss und Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftrags- bestätigung der kfh Renovierungsservice GmbH unter Einbeziehung dieser Ge- schäftsbedingungen. Weicht diese vom Auftrag des Kunden ab, so ist sie den- noch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder er die Lieferung oder Leistung der kfh Renovierungsservice GmbH vorbehaltlos entgegennimmt oder selbst vorbehaltlos leistet.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. (1) Alle Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder die Angebote enthalten eine bestimmte Frist zur Annahme. Alle vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers sowie alle Nebenabreden und nachfolgenden Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um gültig zu werden. Eine Bestellung des Käufers gilt jedoch auch ohne schriftliche Bestätigung als angenommen, wenn der Verkäufer sie innerhalb einer Annahmefrist von höchstens dreißig (30) Tagen ausführt. Darüber hinaus sind die Angebote von einer erfolgreichen Konformitätsprüfung des Käufers abhängig.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. Der Vorvertrag ist an keine Form gebunden, aber so gut wie immer schriftlich fixiert. Meist wird die Auffassung vertreten, er müsse inhaltlich so weit bestimmt sein, wie der zu schliessende Hauptvertrag (v. Tuhr, OR Bd I § 33/I bei Anm. 6; Xxxxxx, OR 22 N. 4; wohl auch BGE 98 II 307 E. 1 ). Zusätzlich ist wohl eine zeitliche Bestimmung des geschuldeten Vertragsschlusses zu fordern und bei deren Fehlen Nichtzustandekommen des Vertrags anzunehmen (sofortige Fälligkeit, OR 75, kann wohl nicht angenommen werden; eine Pflicht zum Vertragsschluss "irgendwann" wäre inhaltslos). Die Forderung auf Abschluss des Hauptvertrages ist vermutungsweise nicht abtretbar (vgl. OR/AT § 31/II/2/c und Anm. 22; sodann BGE 94 II 279 mit Hinweisen).
Abschluss und Inhalt des Vertrages. (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. 4.1 Ein LIEFERVERTRAG über ein VERTRAGSRODUKT kommt dann zustande, sofern und sobald T+A eine vom KUN- DEN getätigte verbindliche Bestellung eines VERTRAGSRODUKTS gegenüber dem KUNDEN schriftlich bestätigt hat.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. 1. Maßgeblich für Abschluss und Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Weicht diese vom Auftrag des Kunden ab, so ist sie dennoch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder er die Lieferung oder Leistung der Buhl Company GmbH vorbehaltlos entgegennimmt oder selbst vorbehaltlos leistet.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. 1. Maßgeblich für den Abschluss und den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbe- stätigung von MEU. Weicht diese vom Auftrag des Kunden ab, so ist sie dennoch maßge- bend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder er die Lieferung oder Leistung von MEU vorbehaltlos entgegen nimmt oder selbst vorbehaltlos leistet.
Abschluss und Inhalt des Vertrages. 1. Maßgeblich für den Abschluss und den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestä- tigung von RTO. Weicht diese vom Auftrag des Kunden ab, so ist sie dennoch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder er die Lieferung oder Leistung von RTO vorbehaltlos entgegen nimmt oder selbst vorbehaltlos leistet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.