Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 6.1. SOKO Personal GmbH ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der der Beschäftiger gegenüber SOKO Personal GmbH verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tage in Verzug ist; b) der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; f) die SOKO Personal GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall keine Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann; g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerben. 6.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger Wirkung aufzulösen, ist SOKO Personal GmbH bei Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. 6.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von SOKO Personal GmbH zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen SOKO Personal GmbH geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 6.1. SOKO Personal GmbH MAGNAT ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der der Beschäftiger gegenüber SOKO Personal GmbH MAGNAT verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tage in Verzug ist;
b) der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt;
c) der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt;
d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
e) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt;; oder
f) die SOKO Personal GmbH Leistungen von MAGNAT wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall keine einer oder mehrerer Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann;
g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerbenunterbleiben.
6.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger sofortiger Wirkung aufzulösen, ist SOKO Personal GmbH MAGNAT bei Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt.
6.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von SOKO Personal GmbH MAGNAT zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen SOKO Personal GmbH MAGNAT geltend machen.
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Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 6.15.1. SOKO Personal GmbH Der Überlasser ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn.
a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der der Beschäftiger gegenüber SOKO Personal GmbH verpflichtet ist, dem Überlasser trotz Mahnung mehr als sieben Tage in Verzug ist;
b) der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt;
c) der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt;
d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
ed) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt;; oder
fe) die SOKO Personal GmbH Leistungen des Überlassers wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall keine einer oder mehrerer Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann;
g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerbenunterbleiben.
6.25.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger sofortiger Wirkung aufzulösen, ist SOKO Personal GmbH der Überlasser bei Zahlungsverzug des Beschäftigers Vorliegen eines vom Beschäftiger zu vertretenden wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt.
6.35.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegenvom Beschäftiger zu vertreten sind, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von SOKO Personal GmbH Arbeitskräfte vom Überlasser zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen SOKO Personal GmbH den Überlasser geltend machen.
5.4. Hat der Beschäftiger die vorzeitige Vertragsauflösung oder Abberufung von Arbeitskräften zu vertreten, haftet er dem Überlasser für sämtliche daraus resultierende Nachteile. Der Beschäftiger hat in diesen Fällen das Überlassungsentgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Vertragsende zu bezahlen.
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Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 6.1. SOKO Personal GmbH JOBFACTORY ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der der Beschäftiger gegenüber SOKO Personal GmbH JOBFACTORY verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tage Tagen in Verzug ist;
; b) der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt;
; c) der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt;
d) ; über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
e; d) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt;; oder
fe) die SOKO Personal GmbH Leistungen von JOBFACTORY wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall keine einer oder mehrerer Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann;
g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerben.
6.2unterbleiben. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger sofortiger Wirkung aufzulösen, ist SOKO Personal GmbH JOBFACTORY bei Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt.
6.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von SOKO Personal GmbH JOBFACTORY zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen SOKO Personal GmbH JOBFACTORY geltend machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung
Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 6.1. SOKO Personal GmbH DOS ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) a. der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der der Beschäftiger gegenüber SOKO Personal GmbH DOS verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tage in Verzug ist;
b) b. der Beschäftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt;
c) c. der Beschäftiger seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt;
d) d. über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
e) e. im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt;; oder
f) f. die SOKO Personal GmbH Leistungen von DOS wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall keine einer oder mehrerer Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann;
g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerbenunterbleiben.
6.2. Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger sofortiger Wirkung aufzulösen, ist SOKO Personal GmbH DOS bei Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der überlassenen Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt.
6.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitnehmer von SOKO Personal GmbH DOS zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen SOKO Personal GmbH DOS geltend machen.. – Seite 4 AGB für die Arbeitskräfteüberlassung (Stand: Juni 2017)
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