Common use of Vorzeitige Beendigung des Vertrages Clause in Contracts

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.1. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber der FAST verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; oder d) die FAST wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kann. 7.2. Die FAST ist darüber hinaus bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung der überlassenen Arbeitskräfte berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. von der FAST zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche gegen den Überlasser geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Arbeitskräfteüberlassung Und –Vermittlung

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.16.1. Die Vertragspartner sind MAGNAT ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser der Beschäftiger gegenüber der FAST MAGNAT verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen Tage in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder df) die FAST Leistungen von MAGNAT wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kannunterbleiben. 7.26.2. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus MAGNAT bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.36.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. Arbeitnehmer von der FAST MAGNAT zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser MAGNAT geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.15.1. Die Vertragspartner sind Der Überlasser ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn. a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber der FAST verpflichtet ist, dem Überlasser trotz Mahnung mehr als sieben Tagen Tage in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Arbeitnehmerschutz- Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; d) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder Fürsorgepflichten gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommteine Aussperrung eintritt; oder de) die FAST Leistungen des Überlassers wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kannunterbleiben. 7.25.2. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus der Überlasser bei Vorliegen eines vom Beschäftiger zu vertretenden wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.35.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegenvom Beschäftiger zu vertreten sind, vorzeitig aufgelöst oder die werden aus einem solchen Grund Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. von der FAST vom Überlasser zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser geltend machen. 5.4. Hat der Beschäftiger die vorzeitige Vertragsauflösung oder Abberufung von Arbeitskräften zu vertreten, haftet er dem Überlasser für sämtliche daraus resultierende Nachteile. Der Beschäftiger hat in diesen Fällen das Überlassungsentgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Vertragsende zu bezahlen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.16.1. Die Vertragspartner sind Der Überlasser ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser der Beschäftiger gegenüber der FAST dem Überlasser verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen 30 Tage in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderungen zur Einhaltung verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder df) die FAST Leistungen des Überlassers wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kannunterbleiben. 7.26.2. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus der Überlasser bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Zahlungs- verzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.36.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. von der FAST vom Überlasser zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitkräfteüberlassung

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.1. Die Vertragspartner sind JOBFACTORY ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser Beschäftiger gegenüber der FAST JOBFACTORY verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen in Verzug ist; ; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; ; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; d) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder de) die FAST Leistungen von JOBFACTORY wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kann. 7.2unterbleiben. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus JOBFACTORY bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder aus einem solchen Grund die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. Arbeitnehmer von der FAST JOBFACTORY zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser JOBFACTORY geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.1. Die Vertragspartner sind 7.1 „Karriere & Macher“ ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) 7.1.1 der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber der FAST „Karriere & Macher“ verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen Tage in Verzug ist; b) einer 7.1.2 der Vertragspartner Beschäftiger trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter gegen wesentliche gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen verstößt; c) 7.1.3 der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- oder und Fürsorgepflichten gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; oder; d) die FAST 7.1.4 „Karriere & Macher“ wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft Einsatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kann. 7.2. Die FAST 7.2 „Karriere & Macher“ ist darüber hinaus weiters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung der überlassenen Arbeitskräfte berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST „Karriere & Macher“ den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.3. 7.3 Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst aufgelöst, oder die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne Sinnes des Punktes 7.1. 7.1 von der FAST „Karriere & Macher“ zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche gegen den Überlasser „Karriere & Macher“ geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung Und Personalvermittlung

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.16.1. Die Vertragspartner sind DOS ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) a. der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser der Beschäftiger gegenüber der FAST DOS verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen Tage in Verzug ist; b) einer b. der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) c. der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; d. über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e. im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder d) f. die FAST Leistungen von DOS wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kannunterbleiben. 7.26.2. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus DOS bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.36.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. Arbeitnehmer von der FAST DOS zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser DOS geltend machen.. – Seite 4 AGB für die Arbeitskräfteüberlassung (Stand: Juni 2017)

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Samples: General Terms and Conditions

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.16.1. Die Vertragspartner sind SOKO Personal GmbH ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser der Beschäftiger gegenüber der FAST SOKO Personal GmbH verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen Tage in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter Beschäftiger gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- seiner Leitungs-, Aufsichts- oder Fürsorgepflichten Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; oder; d) über das Vermögen des Beschäftigers ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die FAST Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird; e) im Betrieb des Beschäftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; f) die SOKO Personal GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer keine Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kann; g) der Beschäftiger (selbst oder durch Dritte) Handlungen setzt, um die von der SOKO Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte für sich selbst oder für Dritte abzuwerben. 7.26.2. Die FAST Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit Sofortiger Wirkung aufzulösen, ist darüber hinaus SOKO Personal GmbH bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Zahlungsverzug des Beschäftigers von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung Abberufung der überlassenen Arbeitskräfte Arbeitnehmer auf Kosten des Beschäftigers berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.36.3. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. Arbeitnehmer von der FAST SOKO Personal GmbH zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen den Überlasser SOKO Personal GmbH geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorzeitige Beendigung des Vertrages. 7.1. 8.1 Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Beschäftiger mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber der FAST dem Überlasser verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tagen in Verzug ist; b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung des anderen weiter gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt; c) der Beschäftiger trotz Aufforderung die Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten oderFürsorgepflichten gegenüber den überlassenen Arbeitskräften nicht nachkommt; oder d) die FAST der Überlasser wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer odermehrerer Arbeitskräfte keine geeignete Ersatzarbeitskraft zur Verfügung stellen kannstellenkann. 7.2. Die FAST 8.2 Der Überlasser ist darüber hinaus weiters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung jederLeistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Zurückberufung der überlassenen Arbeitskräfte berechtigt. Hat der Beschäftiger dies zu vertreten, hat er der FAST dem Überlasser den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so etwa das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigten oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen. 7.3. 8.3 Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Beschäftigers liegen, vorzeitig aufgelöst oder die Arbeitskräfte aus wichtigem Grund im Sinne des Punktes 7.1. von der FAST vom Überlasser zurückberufen, kann der Beschäftiger keine Ansprüche gegen den Überlasser geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen