Vorzeitige Kündigung. 8.1. Beide Vertragspartner können den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die energy-concept insbesondere vor, wenn: - der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet; - der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Vermögensverfall gerät; - über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten dauerhaft und schuldhaft trotz Abmahnung verletzt. - wenn der Hersteller der BHKW-Anlage Insolvenz anmeldet - durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand usw. - Etwaige Zahlungen können bei Vertragsauflösungen durch höhere Gewalt nicht erstattet werden. 8.2. Werden der energy-concept während der Vertragslaufzeit Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist die energy-concept berechtigt, vor einer weiteren Leistung die vollständige Zahlung der Jahrespauschale oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbin- dung stehenden Unternehmens oder ähnliches. 8.3. Die energy-concept GmbH behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, falls der Hersteller die Produktion der Anlage und/oder zugehöriger Ersatzteile einstellt oder insolvent geht.
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Vorzeitige Kündigung. 8.1. Beide Vertragspartner können den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die energy-concept insbesondere vor, wenn: - der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet; - der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Vermögensverfall gerät; - über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten dauerhaft und schuldhaft trotz Abmahnung verletzt. - wenn der Hersteller der BHKW-Anlage Insolvenz anmeldet - durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand usw. - Etwaige Zahlungen können bei Vertragsauflösungen durch höhere Gewalt nicht erstattet werden.
8.2. Werden der energy-concept während der Vertragslaufzeit Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist die energy-concept berechtigt, vor einer weiteren Leistung die vollständige Zahlung der Jahrespauschale oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbin- dung stehenden Unternehmens oder ähnliches.
8.3. Die energy-concept GmbH behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, falls der Hersteller die Produktion der Anlage und/oder zugehöriger Ersatzteile einstellt oder insolvent geht.
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Vorzeitige Kündigung. 8.1. Beide Vertragspartner können den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die energy-concept insbesondere vor, wenn: - der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet; - der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder in Vermögensverfall gerät; - über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten dauerhaft und schuldhaft trotz Abmahnung verletzt. - wenn der Hersteller der BHKW-Anlage Insolvenz anmeldet - durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Brand usw. - Etwaige Zahlungen können bei Vertragsauflösungen durch höhere Gewalt nicht erstattet werden.anmeldet
8.2. Werden der energy-concept während der Vertragslaufzeit Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist die energy-concept berechtigt, vor einer weiteren Leistung die vollständige Zahlung der Jahrespauschale oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbin- dung stehenden Unternehmens oder ähnliches.
8.3. Die energy-concept GmbH behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, falls der Hersteller die Produktion der Anlage und/oder zugehöriger Ersatzteile einstellt oder insolvent geht.
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