Vorübergehender Auslandsaufenthalt Musterklauseln

Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gele- genen Wohnungen und Häusern gemäß Buchstabe A Nr. 2. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Eigentum von Wohnungen und Häusern einschließlich der dazugehörigen Garagen und Gärten, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der EFTA gelegen sind, sofern sie vom Versicherungsnehmer aus- schließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zah- lungsort außerhalb der Staaten liegt, die der europäischen Währungs- union angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Mitversichert ist bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen der Versicherer erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziff. 7.9 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gele- genen Wohnungen und Häusern gemäß Buchstabe A Nr. 3. Mitversichert ist ferner die gesetzliche Haftpflicht aus dem Eigentum von Wohnungen und Häusern einschließlich der dazugehörigen Gara- gen und Gärten, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in der Schweiz oder Norwegen gelegen sind, sofern sie vom Versiche- rungsnehmer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken verwendet wer- den. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zah- lungsort außerhalb der Staaten liegt, die der europäischen Währungs- union angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 6 Wochen unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die verbleibenden Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlung erstattet. Im Fall einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung von mindestens 21 Tagen wird eine Genesungspauschale von 200 EUR gezahlt. Die Leistung wird einmal im Versicherungsjahr erbracht. Sie ist nicht von einer Vorleistung der Beihilfe oder der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung abhängig. In den Beihilfevorschriften vorgesehene Eigenbeteiligungen, Abzugbeträge, Kostendämpfungspauschalen oder ähnliches zählen nicht zu den Leistungen des Tarifs BET. 795 Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes wird ein Krankenhaustagegeld in der vertraglich vereinbarten Höhe bezahlt. Das Krankenhaustagegeld beträgt mindestens EUR 5. Höchstgrenzen gelten gemäß der Annahmerichtlinien. 416 Tarif PVB (416) beinhaltet eine brancheneinheitliche Grundabsicherung des Pflegerisikos für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Zum Abschluß und zur Aufrechterhaltung eines solchen Versicherungsschutzes ist jede Person gesetzlich verpflichtet, die bei einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist. Die Tarifleistungen betragen
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. 2. Genesungspauschale nach stationärer Heilbehandlung
Vorübergehender Auslandsaufenthalt. Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu 6 Wochen unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die verbleibenden Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlung erstattet. Hierunter fallen die Aufwendungen für: - Ärztliche Heilbehandlung; - Arznei- und Verbandmittel; *) Tarife 021-028, 031-038, 711-718, 741-748, 751-758, 772-778, 781-788, 901-909, 931-939 - Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen); - schmerzstillende Zahnbehandlung sowie notwendige Füllungen und Reparaturen von Prothesen in einfacher Ausfertigung, jedoch nicht für Zahnersatzmaßnahmen; - Stationäre Heilbehandlung (einschließlich Operationen), Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus; - Transportkosten vom und zum nächst gelegenen geeigneten Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung; - Mehrkosten anlässlich eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächst gelegene geeignete Krankenhaus, wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Soweit medizinische Gründe nicht entgegen stehen, ist das jeweils günstigste Transportmittel zu wählen; - die angefallenen und nachgewiesenen Kosten der Überführung einer versicherten Person im Todesfall an ihren Heimatort in Deutschland bis zu 5.000 EUR aus dem europäischen und bis zu 10.000 EUR aus dem außereuropäischen Ausland; - die angefallenen und nachgewiesenen Bestattungskosten im Falle der Beisetzung einer versicherten Person im Ausland bis zu 5.000 EUR.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.