Währungsumrechnung. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, die wie Anlagevermögen behandelt werden, wurden mit ihren Anschaf- fungskursen in Euro umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgte nach den Vorschriften des § 340h HGB in Verbindung mit § 256a HGB und IDW RS BFA 4. Der Großteil der Bilanzbestände in Fremdwährung sowie nahezu sämtliche nicht abgewickelten Kassa-, Termin- und Optionsge- schäfte, die vollständig nicht dem Handelsbestand zugeordnet wurden, gelten gemäß § 340h HGB als besonders gedeckte Geschäfte (besondere Deckung). Die besondere Deckung stellt hierbei auf eine betragsmäßige Deckung der einbezogenen Geschäfte ab, eine Laufzeitkongruenz der Geschäfte wird hierbei nicht betrachtet. Besonders gedeckte Geschäfte wurden zum Kassa- bzw. Terminkurs bewertet. Dem Kassa- bzw. Terminkurs liegt der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde. Die Währungsumrechnung der übrigen Bilanzbestände und Geschäfte erfolgte nach den Vorschriften des § 256a HGB. Die aus der Umrechnung ermittelten Kursgewinne und -verluste wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Posten 8) bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Posten 11) erfasst. Diese wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit im Anhang dargestellt.
Währungsumrechnung. 1. Sollte für die Ausführung eines Auftrags vonnöten sein, Geld von einer Währung in die andere umzurechnen, so hat die Gesellschaft Recht, nach eigenem Ermessen vom Handelskonto des Kunden den Betrag der Transaktion entsprechend der Währung des Handelskontos abzubuchen.
2. Dem Kunden ist bewusst und er stimmt zu, dass er alle Risiken auf sich nimmt, die mit solcher Umrechnung zusammen hängen, insbesondere, das Risiko der Schadensentstehung infolge der Kursdifferenzen.
Währungsumrechnung. Forderungen sowie Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisengeld bzw. Devisenbriefkurs der Bank Austria zum Zeitpunkt der Entstehung bewertet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden. Bankforderungen werden mit dem Devisengeldkurs der Bank Austria zum 31. Dezember 2021 bewertet. Bankverbindlichkeiten werden mit dem entsprechenden Devisenbriefkurs, Valuten mit dem Valutengeldkurs der Bank Austria zum 31. Dezember 2021 bewertet.
Währungsumrechnung. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet, da sämtliche Fremdwährungsposten Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr aufweisen. § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB werden insoweit nicht angewendet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die „Einfrierungsmethode“, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die „Durchbuchungsmethode“, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, soweit sich in späteren Geschäftsjahren daraus eine Steuerbelastung ergibt.
Währungsumrechnung. 1) Die Zahlung erfolgt in der vom Kunden gewünschten Währung.
2) Die Gutschrift und die Belastung von Beträgen in Fremdwährungen erfolgen in Schweizer Franken und zwar zum aktuellen Wechselkurs, an welchem der entsprechende Betrag bei der Bank verbucht wird. Vorbehalten bleiben besondere Anweisungen des Kunden oder das Bestehen eines entsprechenden Fremdwährungskontos.
3) Wenn der Kunde nur Konten in Fremdwährungen besitzt, kann die Bank in einer dieser Währung gutschreiben bzw. belasten. Die Bestimmung des Wechselkurses ergibt sich aus der Umrechnungsregelung in der Kursliste «Devisen-Kundenkurse» der Bank.
4) Der Referenzwechselkurs wird von der Bank zugänglich gemacht oder stammt aus einer öffentlichen Quelle.
Währungsumrechnung. Wenn eine Zahlung eine Währungsumrechnung durch PayPal erfordert, wird diese zu einem Wechselkurs durchgeführt, der auf dem von einem Finanzinstitut festgelegten Ankaufswechselkurs beruht, zu dem PayPal die Fremdwährung erwirbt. Der Wechselkurs wird regelmäßig unter Bezugnahme auf die Marktbedingungen angepasst und unmittelbar ohne vorherige Benachrichtigung angewendet. Im Wechselkurs inbegriffen ist eine PayPal-Wechselkursgebühr in Form eines prozentualen Zuschlages auf den Ankaufwechselkurs.
Währungsumrechnung. FedEx Rechnungen sind in der darin angegebenen Währung oder in der jeweiligen Landeswährung zu dem von Zeit zu Zeit von FedEx festgelegten Wechselkurs zu zahlen. ZURÜCK ZUM SEITENANFANG
Währungsumrechnung. TNT-Rechnungen sind in der darin angegebenen Währung oder in der jew eiligen Landesw ährung zu dem von Zeit zu Zeit von TNT festgelegten Wechselkurs zu zahlen.
Währungsumrechnung. Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Hinsichtlich der Umrechnung von Euro zum Bilanzstichtag wurde der Kurs 1 EUR = 1,087000 CHF gewählt.
Währungsumrechnung. Die Zahlungen erfolgen in der vom Zahlungsdienstnutzer gewünschten Währung. Die Gutschrift und die Belastung von Beträgen in Fremd- währungen erfolgen in Schweizer Franken, und zwar zum Wechselkurs jenes Zeitpunkts, an welchem der entspre- chende Betrag bei der Bank verbucht wird. Vorbehalten bleiben besondere Anweisungen des Zahlungsdienstnut- zers oder das Bestehen eines entsprechenden Fremdwäh- rungskontos. Wenn der Zahlungsdienstnutzer nur Konten in Fremdwährungen besitzt, kann die Bank den entspre- chenden Betrag in einer dieser Währungen gutschreiben bzw. belasten. Der aktuelle Wechselkurs wird auf der Website der Bank publiziert. Er beruht auf dem Interbankenkurs (Marktkurs), der ebenfalls auf der Website der Bank veröffentlicht wird.