Common use of Wann entfällt der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1 Für den Fall der Verletzung der nachstehenden Obliegenheit – die zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer ge- genüber zu erfüllen ist – im Zeitpunkt des Versicherungsfal- les wird Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 VersVG (welcher die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit näher bestimmt, siehe Anhang) vereinbart:

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Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1 Für den Fall der Verletzung einer der nachstehenden Obliegenheit Obliegenheiten – die zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer ge- genüber gegenüber zu erfüllen ist sind – im Zeitpunkt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles wird Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 VersVG (welcher die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit näher bestimmt, siehe Anhang) vereinbart:

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Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1 Für den Fall der Verletzung der nachstehenden Obliegenheit – 4.1. Als Obliegenheiten, die zum Zwecke Zweck der Verminderung Ver- minderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer ge- genüber gegen- über zu erfüllen ist – sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfal- les wird Leistungsfreiheit Versicherungsfalles die Leis- tungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe gemäß den Vo- raussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. 2 VersVG (welcher die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit näher bestimmt, siehe Anhang) vereinbart:bewirkt, gelten im Lenker-Rechtsschutz

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Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1 Für den Fall der Verletzung der nachstehenden Obliegenheit Obliegen- heit – die zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer ge- genüber gegenüber zu erfüllen ist – im Zeitpunkt des Versicherungsfal- les Versicherungs- falles wird Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 VersVG (welcher die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit näher bestimmt, siehe Anhang) vereinbart:

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Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1 Für den Fall der Verletzung der nachstehenden Obliegenheit – die zum Zwecke der Verminderung der Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der Gefahr dem Versicherer ge- genüber gegenüber zu erfüllen ist – im Zeitpunkt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles wird Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 VersVG (welcher die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit näher bestimmt, siehe Anhang) vereinbart:

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