Common use of Wartung und Pflege Clause in Contracts

Wartung und Pflege. Um sämtliche Hardware-Systeme und die eingesetzte Software zum Betrieb der Infrastruktur im Rechenzentrum in einem – auch vom Hersteller unterstützten – Zustand zu halten, führt der Auftragnehmer kontinuierlich Verbesserungen und Änderungen durch. Dazu gehören: Diese dienen der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der eingesetzten Hardware. Der Auftragnehmer betreibt grundsätzlich Systeme, deren Komponenten (Betriebssystem, Datenbanken, etc) beim Hersteller unter Wartung sind. Die Softwarepflege dient der Verbesserung eines Softwareproduktes in Bezug auf die Funktionalität und Performance (Release) oder auf Grund von Fehlerbehebung (Patch). Arbeiten, die im Rahmen der Wartung oder Softwarepflege vom Auftragnehmer erbracht werden, führt der Auftragnehmer innerhalb der normalen Büroarbeitszeiten bzw. innerhalb der vereinbarten Wartungszeitfenster durch. Dies gilt für Eingriffe, die die Nutzung des Service nicht übermäßig beeinträchtigen. Der Auftragnehmer entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches, die vom Hersteller angeboten werden. Arbeiten in der RZ-Umgebung, die mit Einschränkungen für den Auftraggeber verbunden sind, werden in den vereinbarten Wartungsfenstern vorgenommen und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Widerspricht der Auftraggeber einer vom Auftragnehmer empfohlenen Wartungsmaßnahme und entstehen dadurch Mehraufwände, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Wartungsaufgaben sind wie folgt geregelt: Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Definition von Richtlinien und Verfahrensweisen für Wartung und Reparatur, Einspielen von Patches und Releasewechsel V, D I Prüfung der Relevanz von veröffentlichten Service Packs, Firmware, Patches etc. V, D I Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Planung von systemspezifischen Wartungsarbeiten V, D I Durchführung von exemplarischen Tests vor der Ausführung systemspezifischer Wartungsarbeiten V, D I Ausführung systemspezifischer Wartungsarbeiten (z. B. Installation von Service Packs, Firmware, Patches und Software Maintenance Releases) V, D I Planung und Abstimmung von Releasewechseln mit dem Auftraggeber (insbesondere Applikationsexperten etc.) V, D B Genehmigung von Releasewechseln hinsichtlich der Kompatibilität mit Systemen / Anwendungen, die unter Verantwortung des Auftraggebers betrieben werden. V B Durchführung der Software-Distribution bei Release-wechsel; Versionskontrolle aller installierten Software Produkte einschließlich Anpassung der Schnittstellen der betroffenen Anwendungen, die vom Auftragnehmer betreut werden V, D I Vorbeugende HW-Wartung entsprechend der Herstellerempfehlungen V, D I Ein Fernzugriff liegt vor, wenn Mitarbeiter des Auftragsnehmers oder beauftragte Dritte von einem System auf ein anderes System zu Wartungs-, Reparatur-, Bedienungs- oder Unterstützungszwecken, über nicht- dedizierte Kommunikationskanäle zugreifen.

Appears in 5 contracts

Samples: www.inneres.bremen.de, www.inneres.bremen.de, www.inneres.bremen.de

Wartung und Pflege. Um sämtliche Hardware-Systeme und die eingesetzte Software zum Betrieb der Infrastruktur im Rechenzentrum in einem – auch vom Hersteller unterstützten – Zustand zu halten, führt der Auftragnehmer kontinuierlich Verbesserungen und Änderungen durch. Dazu gehören: Diese dienen der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der eingesetzten Hardware. Der Auftragnehmer betreibt grundsätzlich Systeme, deren Komponenten (Betriebssystem, Datenbanken, etc.) beim Hersteller unter Wartung sind. Die Softwarepflege dient der Verbesserung eines Softwareproduktes in Bezug auf die Funktionalität und Performance (Release) oder auf Grund von Fehlerbehebung (Patch). Arbeiten, die im Rahmen der Wartung oder Softwarepflege vom Auftragnehmer erbracht werden, führt der Auftragnehmer innerhalb der normalen Büroarbeitszeiten bzw. innerhalb der vereinbarten Wartungszeitfenster durch. Dies gilt für Eingriffe, die die Nutzung des Service nicht übermäßig beeinträchtigen. Der Auftragnehmer entscheidet eigenständig über den Einsatz von Releases oder Patches, die vom Hersteller angeboten werden. Arbeiten in der RZ-Umgebung, die mit Einschränkungen für den Auftraggeber verbunden sind, werden in den vereinbarten Wartungsfenstern vorgenommen und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Widerspricht der Auftraggeber einer vom Auftragnehmer empfohlenen Wartungsmaßnahme und entstehen dadurch Mehraufwände, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Wartungsaufgaben sind wie folgt geregelt: Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Definition von Richtlinien und Verfahrensweisen für Wartung und Reparatur, Einspielen von Patches und Releasewechsel V, D I Prüfung der Relevanz von veröffentlichten Service Packs, Firmware, Patches etc. V, D I Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Planung von systemspezifischen Wartungsarbeiten V, D I Durchführung von exemplarischen Tests vor der Ausführung systemspezifischer Wartungsarbeiten V, D I Ausführung systemspezifischer Wartungsarbeiten (z. B. Installation von Service Packs, Firmware, Patches und Software Maintenance Releases) V, D I Planung und Abstimmung von Releasewechseln mit dem Auftraggeber (insbesondere Applikationsexperten etc.) V, D B Genehmigung von Releasewechseln hinsichtlich der Kompatibilität mit Systemen / Anwendungen, die unter Verantwortung des Auftraggebers betrieben werden. V B Durchführung der Software-Distribution bei Release-wechsel; Versionskontrolle aller installierten Software Produkte einschließlich Anpassung der Schnittstellen der betroffenen Anwendungen, die vom Auftragnehmer betreut werden V, D I Vorbeugende HW-Wartung entsprechend der Herstellerempfehlungen V, D I Ein Fernzugriff liegt vor, wenn Mitarbeiter des Auftragsnehmers oder beauftragte Dritte von einem System auf ein anderes System zu Wartungs-, Reparatur-, Bedienungs- oder Unterstützungszwecken, über nicht- dedizierte Kommunikationskanäle zugreifen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.inneres.bremen.de, www.inneres.bremen.de