Vergütung, Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütung, Zahlungsbedingungen. 10.1 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. zu 10.2 Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 10.3 Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, wenn sie im Angebot/Einzelvertrag nicht ausdrücklich als im Preis enthalten angegeben ist. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig und ist sofort zahlbar. 10.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Vertragsgegenstand bzw. im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse Eigentum des Auftragnehmers und darf vorher nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergeben bzw. übertragen werden. 10.5 Dem Auftragnehmer steht insoweit ein Zurückbehaltungsanspruch betreffend seiner Leistungen solange zu, bis die ausstehende Zahlung vom Auftraggeber geleistet ist. Des Weiteren hat der Auftragnehmer das Recht, die dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragserledigung übergebene Software bzw. im Rahmen der Auftragserledigung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse sowie eventuelle Hardware und Unterlagen vom Auftraggeber herauszuverlangen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer insofern nicht entgegenhalten, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, es sei denn, dass ein entsprechender Anspruch gegen den Auftragnehmer rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer zugestanden ist.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes be- stimmt ist; bei Lieferungen werden dem Kun- den Transport- bzw. Versandkosten und Ein- zelverpackungen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. 6.2 Reisekosten und Spesen sind separat zu ver- güten. 6.3 Soweit in dem jeweiligen Vertragsschein oder den nachfolgenden Besonderen Bedin- gungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, werden Zahlungen des Kunden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. 6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist COMRAMO berechtigt, Verzugszinsen in ge- setzlich vorgesehener Höhe zu verlangen. 6.5 Der Kunde ist zu einer Nutzung der vertrags- gegenständlichen Lieferungen und Leistun- gen, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorhe- riger schriftlicher Zustimmung der COMRA- MO berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zu- stimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist COMRAMO berechtigt, den für die weiter gehende Nutzung anfallenden Be- trag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste der COMRAMO in Rechnung zu stel- len, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden der COMRAMO nach- weist. Die Geltendmachung weiter gehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich unberührt. 6.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der je- weils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.7 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags- verhältnis beruht.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 5.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Im Fall der Leistungen gemäß Ziffer 3 gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung gültigen Preise gemäß Preisliste der arados als vereinbart. Die Preise gelten ab Sitz der arados. 5.2 Die Vergütung für Leistungen gemäß § 22 Ziffer 2. wird in monatlichen Beträgen berechnet und ist jeweils für ein Kalenderjahr im voraus zu leisten. Die Vergütung ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals ab dem Monat der funktions- fähigen Installation der Hardware-Komponente ohne Abzug fällig und danach jeweils zu Beginn eines Kalenderjah- res innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung. 5.3 Die arados behält sich vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % der vereinbarten Vergütung innerhalb eines Jahres nach letztem Erhöhungs- verlangen, kann der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungserhöhung kündigen. 5.4 Zu der Vergütung kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezi- fische Abgaben bei Auslandsleistungen hinzu. 5.5 In den vorgenannten Vergütungen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebs- und Verbrauchsmittel und Zubehör nicht enthalten und werden gesondert berechnet entsprechend den jeweils geltenden Preislisten der arados.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Die Vergütung besteht aus einer Einmal-Lizenzgebühr sowie laufenden Pflegegebühren. Die Einmal-Lizenzgebühr ist mit Lieferung des Lizenzgegenstands als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Punkt 2. zur Zahlung fällig. Die Pflegegebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Pflegegebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Lieferung des Lizenzgegenstands folgt zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. MOVEC berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung. Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOVEC ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOVEC auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 6. zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung). Die Nutzungsgebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Nutzungsgebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Freischaltung folgt zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 5.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung.‌ 5.2. Für Leistungen gemäß Nummer 3 sowie die damit in Zusammenhang stehenden Wegezeiten, Transport- und Reisekosten werden die im Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung gültigen Preise gemäß Preisliste des Lieferanten vereinbart, die nach Zeit- und Materialaufwand berechnet werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz des Lieferanten. 5.3. Die Vergütung für Serviceleistungen gemäß Nummer 2 wird in monatlichen Beträgen berechnet und ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus zu leisten. Die Vergütung ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals ab dem Monat ohne Abzug zu zahlen, in dem gemäß Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung die Leistungen vom Lieferanten zu erbringen sind und danach jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung. 5.4. In den vorgenannten Vergütungen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebs- und Verbrauchsmittel und Zubehör nicht enthalten und werden gesondert berechnet.‌ 5.5. Der Lieferant behält sich vor, die Vergütung, insbesondere die für technische Serviceleistungen gemäß Nummer 2, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % der vereinbarten Vergütung innerhalb eines Jahres nach letztem Erhöhungsverlangen, ist der Kunde, wenn er Verbraucher ist, berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungserhöhung zu kündigen. 5.6. Zu der Vergütung kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandsleistungen hinzu. 5.7. Die Rechnungen des Lieferanten für Leistungen gemäß Nr. 3 sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. 5.8. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Verzugszinsen können vom Lieferanten höher angesetzt werden, wenn der Lieferant eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.‌ 5.9. Der Kunde darf gegen Forderungen des Lieferanten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Stand 01.1...
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. 3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich am Anfang des Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 7.1. Die Vergütung für die jeweils gebuchten Leistungen und/oder Leistungspakete sind dem Vertrag sowie der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 7.2. Die Vergütung für monatlich wiederkehrende Leistungen (z.B. Leistungspakete) ist jeweils am Monatsbeginn im Voraus fällig. Ist der Vertragsbeginn nicht zum Monatsanfang vereinbart, so ist die Vergütung ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit fällig; in den Folgemonaten ist die Vergütung jeweils zum Monatsanfang fällig. 7.3. Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen und nur nach Abruf (z.B. Personenbefreiungen) oder gesonderter Beauftragung zu vergüten sind, werden umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind - soweit in der Rechnung nicht anders angegeben - mit Rechnungsstellung fällig. 7.4. Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich digital per E-Mail übersandt. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung in anderer Form besteht nicht, für Postversand von Rechnungen werden Gebühren separat berechnet.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 2.1 Der Vertragspartner zahlt für die von Xxxxxxx erbrachten Leistungen das auf dem Bestellschein vereinbarte Entgelt. 2.2 Amadeus behält sich das Recht vor, jederzeit Entgelte für Produkte und/oder Funktionalitäten, die bis dahin kostenfrei angeboten wurden, mit einer Frist von 90 Kalendertagen zu erheben. Dies gilt aber nur, soweit die betroffenen Funktionalitäten nicht wesentlicher Teil der Software sind und die zusätzlichen Entgelte dazu dienen, interne oder externe Kosten auszugleichen, die Amadeus entstehen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang ist Xxxxxxx verpflichtet, den Preis herabzusetzen. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen werden dabei saldiert. 2.3 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Als Gegenleistung für die Vertragsleistungen erhält Liefergrün die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Liefergrün, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die Zahlungen durch den Kunden erfolgen monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des Folgemonats per SEPA-Basis-Lastschrift. Hierzu erteilt der Kunde Liefergrün ein gesondertes formgerechtes SEPA- Mandat. Die Vergütungen werden zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt von dem Konto des Kunden abgebucht. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Für Rechnungsreklamationen gilt eine Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang; nach Fristablauf erhobene Einwendungen sind unbeachtlich.