Vergütung, Zahlungsbedingungen. 1. Die Vergütungspflicht beginnt mit Vertragsschluss. Dieser erfolgt mit der Auftragsbestätigung durch DTC.
2. Die Vergütung wird dem Kunden jährlich im Voraus auf Basis der vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.
5. Die vereinbarte Vergütung bezieht sich auf den Support der aktuellen Releasestände. DTC ist berechtigt, die Supportpauschale zu erhöhen falls der Kunde Releasestände nutzt, zu denen die Hersteller keine Maintenance mehr anbieten. Diese Erhöhung kann jeweils zum Anfang des Kalenderjahres erfolgen. Die Information, welche Releasestände betroffen sind, wird von DTC im Serviceportal veröffentlicht.
6. Wenn und soweit DTC das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Supportvertrages aufgrund der Einstellung der Supportleistungen des Herstellers oder dessen Kündigung in Anspruch nimmt und den Support gegenüber dem Kunden einstellt, zahlt DTC anteilig den Betrag für den Support an den Kunden zurück, der auf den Zeitraum entfällt, indem kein Support mehr durch DTC geschuldet wird.
7. DTC ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung innerhalb eines Jahres nach dem letzten Erhöhungsverlangen mehr als 4,5 Prozent, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. In diesem Fall bleibt die Vergütung bis zum Vertragsende unverändert.
8. DTC kann Aufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, gesondert in Rechnung stellen.
9. Sonstige Leistungen, die DTC gesondert in Rechnung stellt, berechnen sich nach der dann jeweils aktuellen Preisliste von DTC für Dienstleistungen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
10. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anderweitiger länderspezifischer Abgaben bei Auslandsleistungen.
11. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
12. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt DTC vorbehalten.
13. Der Kunde kann gegen Forderungen von DTC nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 5.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Im Fall der Leistungen gemäß Ziffer 3 gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung gültigen Preise gemäß Preisliste der arados als vereinbart. Die Preise gelten ab Sitz der arados.
5.2 Die Vergütung für Leistungen gemäß § 22 Ziffer 2. wird in monatlichen Beträgen berechnet und ist jeweils für ein Kalenderjahr im voraus zu leisten. Die Vergütung ist, gegebenenfalls anteilig, erstmals ab dem Monat der funktions- fähigen Installation der Hardware-Komponente ohne Abzug fällig und danach jeweils zu Beginn eines Kalenderjah- res innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung.
5.3 Die arados behält sich vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 4,5 % der vereinbarten Vergütung innerhalb eines Jahres nach letztem Erhöhungs- verlangen, kann der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungserhöhung kündigen.
5.4 Zu der Vergütung kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezi- fische Abgaben bei Auslandsleistungen hinzu. 5.5 In den vorgenannten Vergütungen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebs- und Verbrauchsmittel und Zubehör nicht enthalten und werden gesondert berechnet entsprechend den jeweils geltenden Preislisten der arados.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 9.1 Der Kunde verpflichtet sich, d.velop für die Leistungen nach Ziffer 2 die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der d.velop, die ausdrücklich Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus.
9.2 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
9.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung auf elektronischem Wege.
9.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
9.5 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang gegenüber d.velop zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
9.6 Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
9.7 d.velop ist berechtigt, die auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten der Beschaffung von Energie oder der Nutzung der IT-Infrastruktur erhöhen oder verringern oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vo n d.velop die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. d.velop wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die Vergütungsanpassung wird mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann in diesem Fall die von der Preiserhöhung betroffenen Leistungen mit eine r Frist von vier Wochen auf den Zeitpunkt des Inkra...
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes be- stimmt ist; bei Lieferungen werden dem Kun- den Transport- bzw. Versandkosten und Ein- zelverpackungen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 Reisekosten und Spesen sind separat zu ver- güten.
6.3 Soweit in dem jeweiligen Vertragsschein oder den nachfolgenden Besonderen Bedin- gungen nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist, werden Zahlungen des Kunden ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist COMRAMO berechtigt, Verzugszinsen in ge- setzlich vorgesehener Höhe zu verlangen.
6.5 Der Kunde ist zu einer Nutzung der vertrags- gegenständlichen Lieferungen und Leistun- gen, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur nach vorhe- riger schriftlicher Zustimmung der COMRA- MO berechtigt. Bei Mehrnutzung ohne Zu- stimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist COMRAMO berechtigt, den für die weiter gehende Nutzung anfallenden Be- trag gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste der COMRAMO in Rechnung zu stel- len, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden der COMRAMO nach- weist. Die Geltendmachung weiter gehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich unberührt.
6.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der je- weils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.7 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags- verhältnis beruht.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Die Vergütung besteht aus einer Einmal-Lizenzgebühr sowie laufenden Pflegegebühren. Die Einmal-Lizenzgebühr ist mit Lieferung des Lizenzgegenstands als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Punkt 2. zur Zahlung fällig. Die Pflegegebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Pflegegebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Lieferung des Lizenzgegenstands folgt zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. MOVEC berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung. Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOVEC ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOVEC auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 6 zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung). Die Nutzungsgebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Nutzungsgebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Freischaltung folgt, zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Als Gegenleistung für die Vertragsleistungen erhält Liefergrün die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Liefergrün, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die Zahlungen durch den Kunden erfolgen monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des Folgemonats per SEPA-Basis-Lastschrift. Hierzu erteilt der Kunde Liefergrün ein gesondertes formgerechtes SEPA- Mandat. Die Vergütungen werden zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt von dem Konto des Kunden abgebucht. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Für Rechnungsreklamationen gilt eine Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang; nach Fristablauf erhobene Einwendungen sind unbeachtlich.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 7.1. Die Vergütung für die jeweils gebuchten Leistungen und/oder Leistungspakete sind dem Vertrag sowie der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. Die Vergütung für monatlich wiederkehrende Leistungen (z.B. Leistungspakete) ist jeweils am Monatsbeginn im Voraus fällig. Ist der Vertragsbeginn nicht zum Monatsanfang vereinbart, so ist die Vergütung ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit fällig; in den Folgemonaten ist die Vergütung jeweils zum Monatsanfang fällig.
7.3. Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen und nur nach Abruf (z.B. Personenbefreiungen) oder gesonderter Beauftragung zu vergüten sind, werden umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind - soweit in der Rechnung nicht anders angegeben - mit Rechnungsstellung fällig.
7.4. Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich digital per E-Mail übersandt. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung in anderer Form besteht nicht, für Postversand von Rechnungen werden Gebühren separat berechnet.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 2.1 Der Vertragspartner zahlt für die von Xxxxxxx erbrachten Leistungen das auf dem Bestellschein vereinbarte Entgelt.
2.2 Amadeus behält sich das Recht vor, jederzeit Entgelte für Produkte und/oder Funktionalitäten, die bis dahin kostenfrei angeboten wurden, mit einer Frist von 90 Kalendertagen zu erheben. Dies gilt aber nur, soweit die betroffenen Funktionalitäten nicht wesentlicher Teil der Software sind und die zusätzlichen Entgelte dazu dienen, interne oder externe Kosten auszugleichen, die Amadeus entstehen. In gleicher Weise und im gleichen Umfang ist Xxxxxxx verpflichtet, den Preis herabzusetzen. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen werden dabei saldiert.
2.3 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.