Vergütung, Zahlungsbedingungen. 3.1 Der Kunde zahlt eurodata für die Dienstleistungen von eurodata gemäß Ziffer 2 die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einem Grundpreis für ein Basispaket und einer nutzungsabhängigen Komponente.
a) Mit dem Preis für das Basispaket ist die Nutzung von edtime für zehn Mitarbeiter pro Kalendermonat abgegolten.
b) Für die Nutzung von edtime für jeden weiteren aktiven Mitarbeiter fällt pro Kalendermonat eine weitere Gebühr an. Die kostenpflichtige Nutzung im Bezug auf den jeweiligen Mitarbeiter endet, wenn die Beschäftigung nicht mehr aktiv ist.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Der Anspruch von eurodata auf Vergütung gemäß Ziffer 3.1 entsteht erstmals mit Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, die Parteien haben einen hiervon abweichenden Zeitpunkt vereinbart. Bei Vertragsbeginn während eines Kalendermonats erbringt eurodata ihre Leistungen bis zum Ende dieses Kalendermonats unentgeltlich. Die Abrechnung erfolgt stets pro Kalendermonat
3.3 eurodata ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzupassen:
a) eurodata darf die Preise höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der unter dem nachfolgenden Absatz bezeichnete Index geändert hat (Änderungsrahmen). Im Falle der ersten Preisanpassung ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Im Falle weiterer Preisanpassungen ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Änderungsmitteilung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Änderungsmitteilung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich.
b) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durch- schnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeit- nehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) maßgeblich. Sollte dieser Index nicht mehr veröffent- lichtwerden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Br...
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 3.1 Leistungen von easol werden nach Maßgabe der Vereinbarungen im Rahmenvertag und im Leistungsschein abgerechnet.
3.2 Reisekosten sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die im Rahmen der Erbringung von Leistungen anfallen, werden durch den Kunden gemäß den Regelungen im Leistungsschein easol service erstattet.
3.3 Alle Entgelte sind in Euro zu bezahlen. Angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, stellt easol, soweit in einem Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, monatlich nach Erbringung der Leistung in Rechnung. Dauerhaft zu erbringende, regelmäßig zu vergütende Leistungen kann easol für einen im Leistungsschein zu definierenden Zeitraum auch im Voraus in Rechnung stellen.
3.4 Der Kunde erklärt das Einverständnis damit, dass Rechnungen auf elektronischem Wege an die vom Kunden bekannt gegebene elektronische Adresse versandt werden können. Diese Zustimmung erstreckt sich auch auf Folgekorrespondenz zu Rechnungen, insbesondere Mahnungen. Etwaige automatisierte Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) stehen einer wirksamen Zustellung nicht entgegen.
3.5 Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Datum der Rechnung von easol ohne Abzug fällig und vollständig zu leisten. Leistet der Kunde die fällige Vergütung auch nicht binnen einer weiteren nach Verzugseintritt von easol gesetzten Frist von mindestens 14 Kalendertagen, behält sich easol das Recht vor, die Leistung des betreffenden Leistungsscheines auszusetzen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 4.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Zölle und etwaiger Lieferkosten.
4.2 Die Vergütung für die Managed IT-Services wird mit dem Kunden im Voraus abgerechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot der COMPRION GmbH) vereinbart haben. Die Vergütung kann über ein Service Credit Konto abgewickelt werden. Der Kunde erhält regelmäßig Auskunft über den Verbrauch der Service Credits.
4.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, ohne Abzug von Xxxxxx, nach Rechnungsstellung fällig. COMPRION GmbH ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen.
4.4 COMPRION GmbH kann die Preise für die Nutzung seiner Dienste, Lieferungen und Leistungen während der jeweiligen Vertragslaufzeit anpassen. Über eine Preiserhöhung wird die COMPRION GmbH den Kunden drei Monate vor deren Inkrafttreten informieren. Sollte der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden sein, steht ihm ein Kündigungsrecht mit Einhaltung einer 4 Wochen Frist zu.
4.5 Der Kunde hat Einwendungen gegen Abrechnungen / Übersichten zu verbrauchten Service Credits der von der Firma COMPRION GmbH erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung/ der Übersicht zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist COMPRION GmbH berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann COMPRION GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 13.1. Es gilt die Vergütung gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze gemäß Preisliste des Lieferanten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Vergütung ab Sitz des Lieferanten. Zu der Vergütung kommen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung, sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu. In Software-Erstellungs-, -Anpassungs- und –Umstellungsvergütungen sind Vergütungen für Datenträger, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
13.2. Ist für Software-Erstellungs-, -Anpassungs- und -Umstellungsleistungen eine Pauschalpreisvergütung vereinbart worden, ist die vereinbarte Vergütung wie folgt zu zahlen:
13.2.1. wenn Bestandteil der Leistungen die Planung der Software bzw. die Erstellung des Pflichtenhefts ist: 10 % zehn Tage nach Vertragsschluss, 30 % bei Abnahme der Software-Planung oder mit Übergabe des Pflichtenhefts, wenn nur dieses vom Lieferanten zu erstellen ist 40 % bei Mitteilung des Lieferanten, dass die erstellte, angepasste bzw. umgestellte Software funktionsfähig ist 20 % nach Abnahme der erstellten, angepassten bzw. umgestellten Software
13.2.2. andernfalls: 10 % zehn Tage nach Vertragsschluss, Stand 01.12.2016 70 % bei Mitteilung des Lieferanten, dass die erstellte, angepasste bzw. umgestellte Software funktionsfähig ist 20 % nach Abnahme der erstellten, angepassten bzw. umgestellten Software.
13.3. In allen anderen Fällen ist die Vergütung zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, die Vertragspartner haben Zahlung zu bestimmten Terminen vereinbart. Rechnungsstellung erfolgt mit erbrachter Leistung.
13.4. Der Lieferant behält sich vor, bei Projekten der Erstellung, Anpassung und Umstellung von Software, deren vereinbarter Realisierungszeitraum länger als 12 Monate ist, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) zu erhöhen. Ist der Kunde Verbraucher, darf die Erhöhung nicht mehr als 4,5 % der vereinbarten Vergütung innerhalb eines Jahres nach letztem Erhöhungsverlangen betragen.
13.5. Alle Forderungen des Li...
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 35%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 60%.
4.5. Grundsätzlich kann bei Neukunden und neuen Projekten mit einer Anzahlung von mindest. 30% der Gesamtprojektkosten gerechnet werden. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Agentur mit dem beauftragten Projekt. Ab diesem Tag zählt auch erst die prognostizierte Projektdauer.
4.6. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge sind nicht Umsatzsteuerpflichtig aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Die Vergütung besteht aus einer Einmal-Lizenzgebühr sowie laufenden Pflegegebühren. Die Einmal-Lizenzgebühr ist mit Lieferung des Lizenzgegenstands als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Punkt 2. zur Zahlung fällig. Die Pflegegebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Pflegegebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Lieferung des Lizenzgegenstands folgt zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. MOVEC berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung. Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOVEC ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOVEC auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 6 zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung). Die Nutzungsgebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Nutzungsgebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Freischaltung folgt, zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 7.1. Die Vergütung für die jeweils gebuchten Leistungen und/oder Leistungspakete sind dem Vertrag sowie der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. Die Vergütung für monatlich wiederkehrende Leistungen (z.B. Leistungspakete) ist jeweils am Monatsbeginn im Voraus fällig. Ist der Vertragsbeginn nicht zum Monatsanfang vereinbart, so ist die Vergütung ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit fällig; in den Folgemonaten ist die Vergütung jeweils zum Monatsanfang fällig.
7.3. Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen und nur nach Abruf (z.B. Personenbefreiungen) oder gesonderter Beauftragung zu vergüten sind, werden umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt und sind - soweit in der Rechnung nicht anders angegeben - mit Rechnungsstellung fällig.
7.4. Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich digital per E-Mail übersandt. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung in anderer Form besteht nicht, für Postversand von Rechnungen werden Gebühren separat berechnet.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Als Gegenleistung für die Vertragsleistungen erhält Liefergrün die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Liefergrün, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die Zahlungen durch den Kunden erfolgen monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des Folgemonats per SEPA-Basis-Lastschrift. Hierzu erteilt der Kunde Liefergrün ein gesondertes formgerechtes SEPA- Mandat. Die Vergütungen werden zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt von dem Konto des Kunden abgebucht. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Für Rechnungsreklamationen gilt eine Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang; nach Fristablauf erhobene Einwendungen sind unbeachtlich.