Vergütung, Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Vergütung, Zahlungsbedingungen. 1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Die Vergütung besteht aus einer Einmal-Lizenzgebühr sowie laufenden Pflegegebühren. Die Einmal-Lizenzgebühr ist mit Lieferung des Lizenzgegenstands als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Punkt 2. zur Zahlung fällig. Die Pflegegebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Pflegegebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Lieferung des Lizenzgegenstands folgt zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. MOVEC berechnet dem Kunden nach durchgeführter Freischaltung, Einrichtung der Kundenparameter und durchgeführter Schulung eine einmalige Freischaltgebühr, sowie die Kosten für die aufgewandten Dienstleistungen im Rahmen der Projektumsetzung. Das Entgelt für die monatliche Nutzungsgebühr von MOVEC ist grundsätzlich im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt. Ungeachtet der Möglichkeit einer Preisanpassung steht es MOVEC auch frei, den laufenden Nutzungsvertrag gemäß Punkt 6 zu kündigen und dem Kunden den Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages zu anderen Konditionen anzubieten (Änderungskündigung). Die Nutzungsgebühren sind in der im Angebot oder Bestellformular angeführten monatlichen Höhe jeweils kalenderjährlich im Voraus zur Zahlung fällig, wobei im Falle eines Vertragsbeginns während eines laufenden Kalenderjahres die für den Rest des Kalenderjahres anfallenden Nutzungsgebühren vom Kunden am ersten Tag des Monats, der auf die Freischaltung folgt, zu bezahlen sind.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 2.1 Der Vertragspartner zahlt für die von Xxxxxxx erbrachten Leistungen das auf dem Bestellschein vereinbarte Entgelt.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. In Ergänzung bzw. Abweichung der Regelungen in II.4. und II.8. gilt Folgendes:
Vergütung, Zahlungsbedingungen. Als Gegenleistung für die Vertragsleistungen erhält Liefergrün die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Liefergrün, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. Die Zahlungen durch den Kunden erfolgen monatlich im Nachhinein bis spätestens 15. des Folgemonats per SEPA-Basis-Lastschrift. Hierzu erteilt der Kunde Liefergrün ein gesondertes formgerechtes SEPA- Mandat. Die Vergütungen werden zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt von dem Konto des Kunden abgebucht. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Für Rechnungsreklamationen gilt eine Frist von 30 Tagen ab Rechnungseingang; nach Fristablauf erhobene Einwendungen sind unbeachtlich.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes be- stimmt ist; bei Lieferungen werden dem Kun- den Transport- bzw. Versandkosten und Ein- zelverpackungen einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 7.1. Die Vergütung für die jeweils gebuchten Leistungen und/oder Leistungspakete sind dem Vertrag sowie der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. 3.1 Leistungen von easol werden nach Maßgabe der Vereinbarungen im Rahmenvertag und im Leistungsschein abgerechnet.
Vergütung, Zahlungsbedingungen. (1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils zum Abrechnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.