Common use of Wartung und Pflege Clause in Contracts

Wartung und Pflege. a) Der Besitzer oder der mit der Wartung und Pflege des Hundes Beauftragte hat sich mindestens einmal täglich von dem Befinden des Hundes und der Beschaffenheit der Unterkunft zu überzeugen und Mängel unverzüg- lich abzustellen. b) Futter- und Tränkebehälter sind sauber zu halten, sie müssen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht verletzten kann. Frischer Trank muss dem Hund jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Hunden, die in Räumlichkeiten wie Schuppen, Scheunen nicht benutzten Stallungen, Lagerhallen oder ähnlichen Räumen gehalten werden, muss täglich mindestens 60 Mi- nuten freier Auslauf gewährt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Hundehaltungsordnung werden unbeschadet des Vorranges der staatlichen Gerichts- barkeit nach der Satzung des DTK geahndet. Beispiel: Mindestgröße Anzahl der Hunde Grundfläche Zusätzlicher Schutzraum (Hütte) Gesamtfläche (Grundfläche und Schutzraum) - aufgerundet - (qm) Höchstzahl der darauf zu halten- den Hunde; auch bei Einteilung in Boxen Breite (m) Größe (qm) Länge (m) Breite (m) Höhe (m) Hündin mit Welpen 1 1,50 6 0,75 0,50 0,45 6,4 1 Hündin mit Welpen Abgesetzte Welpen oder heranwachsende Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 8 2 1,50 9 0,60 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 5 1,50 18 0,80 0,50 0,50 18,4 6 1,50 21 0,90 0,60 0,50 21,5 7 1,50 24 1,00 0,60 0,50 24,6 8 1,50 27 0,60 0,60 0,50 27,6 Erwachsene Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 4 2 1,50 9 0,75 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 BZW Bundeszuchtwart DH DTK-Mitteilungsblatt „DER DACHSHUND“ DNA (DNS) Desoxyribonukleinsäure (gentragendes Polynucleotid) DTK Deutscher Teckelklub 1888 e.V. FCI Fédération Cynologique Internationale GV Geschäftsführender Vorstand GTB Gebrauchsteckelbuch K Kurzhaarteckel Kt Kaninchenteckel L Langhaarteckel LV Landesverband LZW Landeszuchtwart OZ Ordnungsziffer PRA Progressive Retina-Atrophie R Rauhhaarteckel SHLP Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose T Teckel (Standard) VDH Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. ZBA Zuchtbuchamt ZEB Zucht- und Eintragungsbestimmungen ZW Zuchtwart Zw Zwergteckel 1. Zwischen den Unterzeichneten wird folgender Vertrag geschlossen: 2. Die Dauer der Miete beträgt Monate; sie endet spätestens 3 Monate nach dem Wurf oder 5 Monate nach dem Belegen. (Die Miete ist für jeden geplanten Wurf neu zu beantragen) 3. Das Weitervermieten der Hündin durch den Mieter ist unzulässig. 4. Für die Überlassung der Hündin zu Zuchtzwecken a) ist kein Entgelt, b) ist ein Entgelt von Euro innerhalb von 4 Wochen nach dem Werfen zu leisten, c) ist/sind ein, zwei, drei Welpen nach erster - zweiter - Xxxx des Vermieters zu liefern. Sollte die gemietete Hündin keine oder nur tote Welpen zur Welt bringen, so ist für diesen Fall kein - ein - Entgelt von Euro zu leisten. 5. Nimmt die gemietete Hündin nicht auf, so hat der Mieter kein Entgelt zu bezahlen. Er kann die Erneuerung des Ver- trages für die gleiche Mietdauer gegen das schon vereinbarte Entgelt verlangen. 6. Das Deckgeld, die Ausgaben für Fütterung, Pflege und sonstigen Unterhalt, ebenso Kosten bei Erkrankungen der Hündin hat der Mieter zu bestreiten. Die von der gemieteten Hündin geworfenen Welpen gehen in das Eigentum des Mieters über, ohne das dadurch an seiner Verpflichtung zur Ablieferung von Xxxxxx an den Vermieter etwas geän- dert wird. 7. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Verenden der gemieteten Hündin ist zur Feststellung der Todes- ursache ein Tierarzt auf Kosten des Mieters beizuziehen und der Eigentümer sofort zu benachrichtigen, wie dieser auch von Unfällen oder schwerer Erkrankung der Hündin in Kenntnis zu setzen ist. Der Mieter haftet als Halter der Hündin einem Dritten gegenüber für die durch diese verursachten Schäden. 8. Die Vertragsteile versichern, daß sich die gemietete Hündin vom Tage des Belegens bis zum Absäugen des Wurfes in Gewahrsam des Mieters befindet. Der Mieter verpflichtet sich, den aus dieser Hündin gezüchteten Wurf im Alter von vollendeten 8 Wochen in das Teckelzuchtbuch unter Beachtung der Zucht- und Eintragungsbestimmungen eintragen zu lassen. Hinweise zur Durchführung der Körveranstaltungen Stand: 14.01.2003 Zu den Punkten: 2.1 Die Körrichter werden vom Landesverband vorgeschlagen und vom DTK (Geschäftsführender Vorstand in Zusam- menarbeit mit dem Obmann für das Richterwesen) berufen. Um einen Einstieg zu bekommen, sollte jeder Landesverband mindestens einen geeigneten Kandidaten (Spezial- zuchtrichter) und einen weiteren als Vertreter vorschlagen. Gleichzeitig sollten zusätzlich weitere Vorschläge in An- lehnung an den Zuchtumfang im jeweiligen Landesverband (je 500 eingetragene Welpen ca. einen Kandidaten) ge- macht werden. Erprobung und Einarbeitung sollen möglichst einheitliche Ergebnisse erbringen, deshalb ist ein schrittweiser Aufbau der Körrichterriege erforderlich. 2.2 Die Meldegebühr wird mit 45,00 Euro vorgeschlagen. Den Landesverbänden wird empfohlen, bei zu geringen Mel- dezahlen zu kooperieren.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb), Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Wartung und Pflege. a) Der Besitzer oder der mit der Wartung und Pflege des Hundes Beauftragte hat sich mindestens einmal täglich von dem Befinden des Hundes und der Beschaffenheit der Unterkunft zu überzeugen und Mängel unverzüg- lich abzustellen. b) Futter- und Tränkebehälter sind sauber zu halten, sie müssen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen beste- hen und so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht verletzten kann. Frischer Trank muss dem Hund jederzeit jeder- zeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Hunden, die in Räumlichkeiten wie Schuppen, Scheunen nicht benutzten Stallungen, Lagerhallen oder ähnlichen Räumen gehalten werden, muss täglich mindestens 60 Mi- nuten Minuten freier Auslauf gewährt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Hundehaltungsordnung werden unbeschadet des Vorranges der staatlichen Gerichts- barkeit nach der Satzung des DTK geahndet. Beispiel: Mindestgröße Anzahl der Hunde Grundfläche Zusätzlicher Schutzraum (Hütte) Gesamtfläche (Grundfläche und Schutzraum) - aufgerundet - (qm) Höchstzahl der darauf zu halten- den Hunde; auch bei Einteilung in Boxen Breite (m) Größe (qm) Länge (m) Breite (m) Höhe (m) Hündin mit Welpen 1 1,50 6 0,75 0,50 0,45 6,4 1 Hündin mit Welpen Abgesetzte Welpen oder heranwachsende Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 8 2 1,50 9 0,60 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 5 1,50 18 0,80 0,50 0,50 18,4 6 1,50 21 0,90 0,60 0,50 21,5 7 1,50 24 1,00 0,60 0,50 24,6 8 1,50 27 0,60 0,60 0,50 27,6 Erwachsene Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 4 2 1,50 9 0,75 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 BZW Bundeszuchtwart DH DTK-Mitteilungsblatt „DER DACHSHUND“ DNA (DNS) Desoxyribonukleinsäure (gentragendes Polynucleotid) DTK Deutscher Teckelklub 1888 e.V. FCI Fédération Cynologique Internationale GV Geschäftsführender Vorstand GTB Gebrauchsteckelbuch K Kurzhaarteckel Kt Kaninchenteckel L Langhaarteckel LV Landesverband LZW Landeszuchtwart OZ Ordnungsziffer PRA Progressive Retina-Atrophie R Rauhhaarteckel SHLP Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose T Teckel (Standard) VDH Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. ZBA Zuchtbuchamt ZEB Zucht- und Eintragungsbestimmungen ZW Zuchtwart Zw Zwergteckel 1. Zwischen den Unterzeichneten wird folgender Vertrag geschlossen: 2. Die Dauer der Miete beträgt Monate; sie endet spätestens 3 Monate nach dem Wurf oder 5 Monate nach dem Belegen. (Die Miete ist für jeden geplanten Wurf neu zu beantragen) 3. Das Weitervermieten der Hündin durch den Mieter ist unzulässig. 4. Für die Überlassung der Hündin zu Zuchtzwecken a) ist kein Entgelt, b) ist ein Entgelt von Euro innerhalb von 4 Wochen nach dem Werfen zu leisten, c) ist/sind ein, zwei, drei Welpen nach erster - zweiter - Xxxx des Vermieters zu liefern. Sollte die gemietete Hündin keine oder nur tote Welpen zur Welt bringen, so ist für diesen Fall kein - ein - Entgelt von Euro zu leisten. 5. Nimmt die gemietete Hündin nicht auf, so hat der Mieter kein Entgelt zu bezahlen. Er kann die Erneuerung des Ver- trages für die gleiche Mietdauer gegen das schon vereinbarte Entgelt verlangen. 6. Das Deckgeld, die Ausgaben für Fütterung, Pflege und sonstigen Unterhalt, ebenso Kosten bei Erkrankungen der Hündin hat der Mieter zu bestreiten. Die von der gemieteten Hündin geworfenen Welpen gehen in das Eigentum des Mieters über, ohne das dadurch an seiner Verpflichtung zur Ablieferung von Xxxxxx an den Vermieter etwas geän- dert geändert wird. 7. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Verenden der gemieteten Hündin ist zur Feststellung der Todes- ursache To- desursache ein Tierarzt auf Kosten des Mieters beizuziehen und der Eigentümer sofort zu benachrichtigen, wie dieser die- ser auch von Unfällen oder schwerer Erkrankung der Hündin in Kenntnis zu setzen ist. Der Mieter haftet als Halter der Hündin einem Dritten gegenüber für die durch diese verursachten Schäden. 8. Die Vertragsteile versichern, daß sich die gemietete Hündin vom Tage des Belegens bis zum Absäugen des Wurfes in Gewahrsam des Mieters befindet. Der Mieter verpflichtet sich, den aus dieser Hündin gezüchteten Wurf im Alter von vollendeten 8 Wochen in das Teckelzuchtbuch unter Beachtung der Zucht- und Eintragungsbestimmungen eintragen ein- tragen zu lassen. Hinweise zur Durchführung der Körveranstaltungen Stand: 14.01.2003 Zu den Punkten: 2.1 Die Körrichter werden vom Landesverband vorgeschlagen und vom DTK (Geschäftsführender Vorstand in Zusam- menarbeit Zu- sammenarbeit mit dem Obmann für das Richterwesen) berufen. Um einen Einstieg zu bekommen, sollte jeder Landesverband mindestens einen geeigneten Kandidaten (Spezial- zuchtrichter) und einen weiteren als Vertreter vorschlagen. Gleichzeitig sollten zusätzlich weitere Vorschläge in An- lehnung Anlehnung an den Zuchtumfang im jeweiligen Landesverband (je 500 eingetragene Welpen ca. einen Kandidaten) ge- macht gemacht werden. Erprobung und Einarbeitung sollen möglichst einheitliche Ergebnisse erbringen, deshalb ist ein schrittweiser Aufbau der Körrichterriege erforderlich. 2.2 Die Meldegebühr wird mit 45,00 Euro vorgeschlagen. Den Landesverbänden wird empfohlen, bei zu geringen Mel- dezahlen Meldezahlen zu kooperieren.

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Samples: Zucht Und Eintragungsbestimmungen (Zeb)

Wartung und Pflege. a) Der Besitzer oder der mit der Wartung und Pflege des Hundes Beauftragte hat sich mindestens mindes- tens einmal täglich von dem Befinden des Hundes und der Beschaffenheit der Unterkunft zu überzeugen und Mängel unverzüg- lich unverzüglich abzustellen. b) Futter- und Tränkebehälter sind sauber zu halten, sie müssen aus gesundheitsunschädlichem gesundheitsunschädli- chem Material bestehen und so beschaffen sein, dass daß der Hund sich nicht verletzten kann. Frischer Trank muss dem Hund jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Hunden, die in Räumlichkeiten wie Schuppen, Scheunen nicht benutzten Stallungen, Lagerhallen La- gerhallen oder ähnlichen Räumen gehalten werden, muss täglich mindestens 60 Mi- nuten Minuten freier Auslauf gewährt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Hundehaltungsordnung werden unbeschadet des Vorranges der staatlichen Gerichts- barkeit Gerichtsbarkeit nach der Satzung des DTK geahndet. Beispiel: Mindestgröße Anzahl der Hunde Grundfläche Zusätzlicher Schutzraum Schutz- raum (Hütte) Gesamtfläche (Grundfläche und SchutzraumSchutz- raum) - aufgerundet - (qm) Höchstzahl der darauf zu halten- hal- ten- den Hunde; auch bei Einteilung in Boxen Breite Brei- te (m) Größe (qm) Länge (m) Breite Brei- te (m) Höhe (m) Hündin mit Welpen 1 1,50 6 0,75 0,50 0,45 6,4 1 Hündin mit Welpen Abgesetzte Welpen oder heranwachsende Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 8 2 1,50 9 0,60 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 5 1,50 18 0,80 0,50 0,50 18,4 6 1,50 21 0,90 0,60 0,50 21,5 7 1,50 24 1,00 0,60 0,50 24,6 8 1,50 27 0,60 0,60 0,50 27,6 Erwachsene Hunde 1 1,50 6 0,60 0,40 0,40 6,3 4 2 1,50 9 0,75 0,40 0,40 9,3 3 1,50 12 0,75 0,50 0,50 12,4 4 1,50 15 0,75 0,50 0,50 15,4 BZW Bundeszuchtwart DH DTK-Mitteilungsblatt „DER DACHSHUND“ DNA (DNS) Desoxyribonukleinsäure (gentragendes Polynucleotid) DTK Deutscher Teckelklub 1888 e.V. FCI Fédération Cynologique Internationale GV Geschäftsführender Vorstand GTB Gebrauchsteckelbuch K Kurzhaarteckel Kt Kaninchenteckel L Langhaarteckel LV Landesverband LZW Landeszuchtwart OZ Ordnungsziffer PRA Progressive Retina-Atrophie R Rauhhaarteckel SHLP Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose T Teckel (Standard) Standard VDH Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. ZBA Zuchtbuchamt ZEB Zucht- und Eintragungsbestimmungen ZW Zuchtwart Zw Zwergteckel 1. Zwischen den Unterzeichneten wird folgender Vertrag geschlossen:Eintragung eines Zwingernamens (einschl. Teckeljahrbuch, Zwingerbuch und ZEB) (ZBA) 75,00 2. Die Dauer der Miete beträgt Monate; sie endet spätestens 3 Monate nach dem Wurf Eintragung eines Hundes oder 5 Monate nach dem BelegenWelpen einschl. Ausfertigung einer Ah- nentafel (Die Miete ist für jeden geplanten Wurf neu zu beantragen)ZBA) 17,50 3. Das Weitervermieten der Hündin durch den Mieter ist unzulässig.Ausfertigung einer Ahnentafel-Zweitschrift (ZBA) 17,50 4. Für die Überlassung der Hündin zu Zuchtzwecken aEinschreibung eines bereits anderweitig geschützten Zwingernamens, sofern er frei ist (ZBA) ist kein Entgelt, b) ist ein Entgelt von Euro innerhalb von 4 Wochen nach dem Werfen zu leisten, c) ist/sind ein, zwei, drei Welpen nach erster - zweiter - Xxxx des Vermieters zu liefern. Sollte die gemietete Hündin keine oder nur tote Welpen zur Welt bringen, so ist für diesen Fall kein - ein - Entgelt von Euro zu leisten. 5. Nimmt die gemietete Hündin nicht auf, so hat der Mieter kein Entgelt zu bezahlen. Er kann die Erneuerung des Ver- trages für die gleiche Mietdauer gegen das schon vereinbarte Entgelt verlangen. 6. Das Deckgeld, die Ausgaben für Fütterung, Pflege und sonstigen Unterhalt, ebenso Kosten bei Erkrankungen der Hündin hat der Mieter zu bestreiten. Die von der gemieteten Hündin geworfenen Welpen gehen in das Eigentum des Mieters über, ohne das dadurch an seiner Verpflichtung zur Ablieferung von Xxxxxx an den Vermieter etwas geän- dert wird. 7. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Verenden der gemieteten Hündin ist zur Feststellung der Todes- ursache ein Tierarzt auf Kosten des Mieters beizuziehen und der Eigentümer sofort zu benachrichtigen, wie dieser auch von Unfällen oder schwerer Erkrankung der Hündin in Kenntnis zu setzen ist. Der Mieter haftet als Halter der Hündin einem Dritten gegenüber für die durch diese verursachten Schäden. 8. Die Vertragsteile versichern, daß sich die gemietete Hündin vom Tage des Belegens bis zum Absäugen des Wurfes in Gewahrsam des Mieters befindet. Der Mieter verpflichtet sich, den aus dieser Hündin gezüchteten Wurf im Alter von vollendeten 8 Wochen in das Teckelzuchtbuch unter Beachtung der Zucht- und Eintragungsbestimmungen eintragen zu lassen. Hinweise zur Durchführung der Körveranstaltungen Stand: 14.01.2003 Zu den Punkten: 2.1 Die Körrichter werden vom Landesverband vorgeschlagen und vom DTK (Geschäftsführender Vorstand in Zusam- menarbeit mit dem Obmann für das Richterwesen) berufen. Um einen Einstieg zu bekommen, sollte jeder Landesverband mindestens einen geeigneten Kandidaten (Spezial- zuchtrichter) und einen weiteren als Vertreter vorschlagen. Gleichzeitig sollten zusätzlich weitere Vorschläge in An- lehnung an den Zuchtumfang im jeweiligen Landesverband (je 500 eingetragene Welpen ca. einen Kandidaten) ge- macht werden. Erprobung und Einarbeitung sollen möglichst einheitliche Ergebnisse erbringen, deshalb ist ein schrittweiser Aufbau der Körrichterriege erforderlich. 2.2 Die Meldegebühr wird mit 45,00 Euro vorgeschlagen. Den Landesverbänden wird empfohlen, bei zu geringen Mel- dezahlen zu kooperieren.48,50

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