Common use of Was gilt bei Kündigung? Clause in Contracts

Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit einem Grundbaustein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit einem Grund- baustein Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag an den Überschüssen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."

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Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege- lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen geändert, ergänzt oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbartersetzt. Welche Abänderungen jeweils für Ihren Vertrag vereinbart sindIhre Versicherung gelten, können kön- nen Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung Versicherungsbe- scheinigung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit Was gilt bei einem Grundbaustein Grundbau- stein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit bei einem Grund- baustein Zukunftsrente Grundbaustein Zu- kunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Zu- kunftsrente InvestFlex? Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag an den Überschüssen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung bei einem Vertrag, zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. vereinbart sind? Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."

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Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege- lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen geändert, ergänzt oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbartersetzt. Welche Abänderungen jeweils für Ihren Vertrag vereinbart sindIhre Versicherung gelten, können kön- nen Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung Versicherungsbe- scheinigung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit Was gilt bei einem Grundbaustein Grundbau- stein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit bei einem Grund- baustein Zukunftsrente Grundbaustein Zu- kunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Zu- kunftsrente InvestFlex? Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen Überschussan- teilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen Regelungen des Grundbausteins Grund- bausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligungÜberschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag Vertrag an den ÜberschüssenÜberschüs- sen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung bei einem Vertrag, zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. vereinbart sind? Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."

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