Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit einem Grundbaustein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit einem Grund- baustein Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag an den Überschüssen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."
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Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege- lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen geändert, ergänzt oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbartersetzt. Welche Abänderungen jeweils für Ihren Vertrag vereinbart sindIhre Versicherung gelten, können kön- nen Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung Versicherungsbe- scheinigung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit Was gilt bei einem Grundbaustein Grundbau- stein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit bei einem Grund- baustein Zukunftsrente Grundbaustein Zu- kunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Zu- kunftsrente InvestFlex? Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag an den Überschüssen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung bei einem Vertrag, zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. vereinbart sind? Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."
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Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine In einigen Verträgen (zum Beispiel Verträge mit besonderer Ver- einbarung zur Überschussverwendung) werden bestimmte Rege- lungen Ihres Bausteins durch einzelne der folgenden Regelungen geändert, ergänzt oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbartersetzt. Welche Abänderungen jeweils für Ihren Vertrag vereinbart sindIhre Versicherung gelten, können kön- nen Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung Versicherungsbe- scheinigung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit Was gilt bei einem Grundbaustein Grundbau- stein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit bei einem Grund- baustein Zukunftsrente Grundbaustein Zu- kunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Zu- kunftsrente InvestFlex? Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen Überschussan- teilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen Regelungen des Grundbausteins Grund- bausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligungÜberschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag Vertrag an den ÜberschüssenÜberschüs- sen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu Was gilt bei der betrieblichen Altersversorgung bei einem Vertrag, zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende ab- weichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. vereinbart sind? Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."
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